GEZ-Gebühren

Hallo.

Angenommen jemand hätte über die Jahre knapp 900 € an die GEZ zurückzuzahlen, es war aber nie ein Mitarbeiter bei dieser Person zuhause um festzustellen ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist.

Könnte diese Person gegen die Forderung etwas machen?

Oder irgendetwas anderes, was die Summe der Hauptforderung von 900€, minimiert?

Ich danke im voraus.

Hallo,

Angenommen jemand hätte über die Jahre knapp 900 € an die GEZ
zurückzuzahlen, es war aber nie ein Mitarbeiter bei dieser
Person zuhause um festzustellen ob ein Fernseher oder Radio
vorhanden ist.

Für wieviele Jahre rückwirkend werden diese Kosten erhoben und für wie viele Geräte?

Gruß:
Manni

Ab 2002… und wegen geräten … weiss ich nicht woher die das wissen wollen.

ich frag mal ganz dumm,
hat die person in den hier geschilderten rein fiktiven fall den geräte seit 2002 oder nicht?
gruss

Hy,

diese Person sollte schriftlich bei der GEZ nachfragen, wie sich diese Gebühren zusammensetzen (Gerätemenge, genauer Zeitraum, etc.) und soll gegen den Bescheid - sofern dieser nicht korrekt ist - schriftlich Widerspruch einlegen.
Zudem kann sich die Person danach erkundigen, wie die GEZ dazu kommt, für den genannten Zeitraum (in dem wohl keine Geräte gemeldet waren) Gebühren zu erheben.

Gruß
nyke

wenn sie welche hätte, wäre sie ja dumm gewesen! Also Widerspruch einlegen mit der Begründung, daß die betreffende Person in diesem Zeitraum keine Geräte besessen hat! Wenn die Person Geräte hatte und dies wahrheitsgemäß so angibt, muß sie nämlich bis zu 4 Jahre rückwirkend zahlen (und dabei unbedingt den Einwand der Verjährung erheben)! Sollte man das im letzten Monat angeschaffte Gerät bei einer Überprüfung nachweisbar festgestellt worden sein, muß man natürlich nur den einen Monat nachzahlen… :wink:

Gruß
Sparer