GEZ Gebühren

Hallo,
angenommen jemand erhält 662 Euro Nettorente und 81 Euro Wohngeld, also zusammen 743 Euro zum leben. Muss er dann immer noch GEZ Gebühren bezahlen ?
Danke
K.

Hallo,
angenommen jemand erhält 662 Euro Nettorente und 81 Euro
Wohngeld, also zusammen 743 Euro zum leben. Muss er dann immer
noch GEZ Gebühren bezahlen ?

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index…

Hi,

GEZ muss nur zahlen wer auch Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält.
Aus Ihrer Frage geht nicht hervor ob die fiktive Person überhaupt Geräte(Fernseher+Radio:17,98€ im Monat, nur Radio: 5,76€ im Monat) zum Empfang bereit hält.

Des weiteren ist die Wohnung ein besonders geschützter Bereich, ein Schnuffi von der Straße darf sie nicht betreten. Allerdings muss die GEZ beweisen, dass man Geräte zum Empfang bereit hält, was ohne die Wohnung zu betreten relativ schwierig ist.

Die Liste der Befreiungsgründe wurde ja bereits genannt.

MFG

Hallo,

Des weiteren ist die Wohnung ein besonders geschützter
Bereich, ein Schnuffi von der Straße darf sie nicht betreten.
Allerdings muss die GEZ beweisen, dass man Geräte zum Empfang
bereit hält, was ohne die Wohnung zu betreten relativ
schwierig ist.

also muss man keine GEZ Gebühr bezahlen, solange man keinen in die Wohnung lässt und die GEZ nichts beweisen kann?

Das ist natürlich falsch und kann daher bestenfalls als Anstiftung zur Hinterziehung der Gebühren sein.

Gruß

S.J.

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Hallo.

angenommen jemand erhält 662 Euro Nettorente und 81 Euro
Wohngeld, also zusammen 743 Euro zum leben. Muss er dann immer
noch GEZ Gebühren bezahlen ?

Vielleicht!

Empfänger von Sozialgeld können sich befreien lassen. Generell ist der Bezug von Wohngeld aber kein Grund für eine Befreiung zur Zahlung der Rundfunkgebühren. Man kann aber einen Härteantrag stellen.

Für geringe Einkommensarten hatte die bisherige Befreiungsverordnung vorgesehen, dass jeder, dessen Einkommen das eineinhalbfache des Regelsatzes der Sozialhilfe zuzüglich der Kosten für die Kaltmiete nicht übersteigt, eine Befreiung von der Rundfunkgebühr erhält. So deutlich ist die neue Befreiungsregelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) leider nicht. Jetzt sieht § 6 Abs. 3 lediglich vor: „Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 ( Regeltatbestände ) kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien.“

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?..

Also: schriftlichen Antrag stellen und abwarten.

Gruß

Hi,

ich habe lediglich ein paar juristische Tatsachen benannt.
Was jemand aus den Tatsachen heraus interpretiert ist jedem selbst überlassen.

MFG

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Hallo,

ich habe lediglich ein paar juristische Tatsachen benannt.
Was jemand aus den Tatsachen heraus interpretiert ist jedem
selbst überlassen.

eine ganz wesentliche juristische Tatsache hast Du aber verschwiegen:

Die Gebührenpflicht ergibt sich aus der Bereithaltung der Geräte. Auch wenn man dies der GEZ gegenüber verschweigt und den GEZ Mitarbeitern den Zugritt zur Wohnung untersagt, besteht die Gebührenpflicht.

Nun so zu tun, als läge es Dir völlig fern Hinweise zu geben, wie man sich vor den Gebühren drückt, ist doch einfach lächerlich.

Deine Hinweise waren schon deshalb völlig fehl am Platz, weil es hier gar nicht darum geht, ob der Fragesteller überhaupt Geräte hat. Vielmehr war es die hier übliche Standardantwort, dass man einfach keinen hereinlassen und den Besitz von Geräte hartnäckig verschweigen solle, denn das sei ein legitimes Mittel sich vor der Zahlung zu drücken.

Gruß

S.J.

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Hallo,

eine ganz wesentliche juristische Tatsache hast Du aber
verschwiegen:

Die Gebührenpflicht ergibt sich aus der Bereithaltung der
Geräte. Auch wenn man dies der GEZ gegenüber verschweigt und
den GEZ Mitarbeitern den Zugritt zur Wohnung untersagt,
besteht die Gebührenpflicht.

Wenn Du meinen kompletten Beitrag gelesen hättest wäre Dir vielleicht meine erste Frage aufgefallen derzufolge ich gefragt habe ob die betreffende Person überhaupt Rundfunkgeräte hat. Denn oftmals ist es so, dass speziell ältere Leute Sachen zahlen die sie gar nicht zahlen müssen einfach weil sie von dieses Drückern einfach überrumpelt werden.

Nun so zu tun, als läge es Dir völlig fern Hinweise zu geben,
wie man sich vor den Gebühren drückt, ist doch einfach
lächerlich.

Ich habe lediglich konform zu den Regeln dieses Forums wahrheitsgemäße Tatsachen aufgezählt. Ich habe zu nichts aufgefordert. Aus der Verwarnung habe ich gelernt. Schlussfolgerungen und Interpretationen überlasse ich vollkommen regelkonform den anderen.

Deine Hinweise waren schon deshalb völlig fehl am Platz, weil
es hier gar nicht darum geht, ob der Fragesteller überhaupt
Geräte hat. Vielmehr war es die hier übliche Standardantwort,
dass man einfach keinen hereinlassen und den Besitz von Geräte
hartnäckig verschweigen solle, denn das sei ein legitimes
Mittel sich vor der Zahlung zu drücken.

Die Standartantwort ist aber leider immer wieder nötig weil kaum einer die Suchfunktion benutzt. Ich wiederhole mich gerne immer und immer wieder. Hauptsache niemand zahlt mehr als unbedingt erforderlich an diesen,… [Selbstzensur wegen möglicher Verstöße gegen „§185 STGB Beleidigung“ und folgende]

Gruß

S.J.

Dir auch einen lieben Gruß.

Hi,

Du sprichst da einen Punkt an, bei dem ich regelmäßig die Wand hochgehe. Denn:

angenommen jemand erhält 662 Euro Nettorente und 81 Euro
Wohngeld, also zusammen 743 Euro zum leben. Muss er dann immer
noch GEZ Gebühren bezahlen ?

Wenn er - wie in Deinem Fall - keine Grundsicherung beantragt hat, muss er GEZ bezahlen. Wenn er die (aufstockende) Grundsicherung beantragt hat, also mehr Geld hat als jetzt, muss er keine GEZ bezahlen.

Dieses Paradoxon erklär mir mal einer.

Anja
(betroffen)

Hallo

Du sprichst da einen Punkt an, bei dem ich regelmäßig die Wand
hochgehe. Denn:

angenommen jemand erhält 662 Euro Nettorente und 81 Euro
Wohngeld, also zusammen 743 Euro zum leben. Muss er dann immer
noch GEZ Gebühren bezahlen ?

Wenn er - wie in Deinem Fall - keine Grundsicherung beantragt
hat, muss er GEZ bezahlen. Wenn er die (aufstockende)
Grundsicherung beantragt hat, also mehr Geld hat als jetzt,
muss er keine GEZ bezahlen.

Ich glaube nicht das es darum geht, wer was beantragt hat, sondern darum wer nachweisbar unter/über irgendwelchen Grenzen über Einkommen verfügt.

Würde nicht irgendein existierender Bescheid von „Sozialbehörden“ als Entscheidungsgrundlage genommen, müsste die GEZ selbst ermitteln und entscheiden.
Ich möchte mir nicht der Aufschrei, auch oder gerade der hier Versammelten, vorstellen wenn die GEZ demnächst Informationen über Einkommen, Bankkonten, Vermögen, Wohnungsgröße, Familienverhältnisse und was auch immer da noch wichtig sein kann einfordert um eine Befreiung zu bewilligen.

Gruß, DW.

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Hi,

Ich glaube nicht das es darum geht, wer was beantragt hat,
sondern darum wer nachweisbar unter/über irgendwelchen Grenzen
über Einkommen verfügt.

Na ist ein Rentenbescheid nicht offiziell und glaubwürdig genug?

Gruß,
Anja

Hallo,

wo aus dem Rentenbescheid ergibt sich, dass der Bezieher keine anderen Einkünfte aus Zinsen, Mieten, Mini-Jobs hat?

VG
EK

Hi,

wo aus dem Rentenbescheid ergibt sich, dass der Bezieher keine
anderen Einkünfte aus Zinsen, Mieten, Mini-Jobs hat?

Diese Angaben muss man bei der Beantragung der Rente machen - was später auch immer wieder überprüft wird.

Gruß,
Anja