ich werde in der nächsten Woche zu Hause ausziehen, und habe mich so ziemlich um alles schon gekümmert. Auch die Anmeldung bei der GEZ - beziehungsweise dran gedacht habe ich, aber es noch nicht ausgeführt! Da gibt es nämlich ein Problem: ich war in den letzten 2 Jahren auch schon Gebührenpflichtig, werden die sich irgendwie darauf auch noch beziehen?
Für den Fall, dass ja: eine Befreiung würde ich ohne weiteres durchbekommen, doch geht das auch rückwirkend?
ich werde in der nächsten Woche zu Hause ausziehen, und habe
mich so ziemlich um alles schon gekümmert. Auch die Anmeldung
bei der GEZ - beziehungsweise dran gedacht habe ich, aber es
noch nicht ausgeführt! Da gibt es nämlich ein Problem: ich war
was im endeffekt kein problem ist ! da die gez nur mahnt und das sich das nicht bezahlen in keinster weise negativ auswirkt
in den letzten 2 Jahren auch schon Gebührenpflichtig, werden
die sich irgendwie darauf auch noch beziehen?
Für den Fall, dass ja: eine Befreiung würde ich ohne weiteres
durchbekommen, doch geht das auch rückwirkend?
Danke
Gruß, Thomas
is ein tip , natürlich hat die gez immer die möglichkeit stichprobenweise mal doch ein gerichtsvollzieher vorbeizuschicken und die summe einzuklagen … greetz michael