GEZ-Gebühren ab 2013 in voller Höhe auch ohne TV

Die Rundfunkgebühren sollen ab 2013 von der GEZ unabhängig von der Nutzung von Gerätearten pro Wohneinheit erhoben werden. Bisher bezahle ich nur für Radionutzung, da wir keine Fernsehnutzung haben (Schutz der Kinder, keine Zeit …). Damit muß ich nach dem Willen des Gesetzgebers ab 2013 fast dreimal soviel bezahlen wie bisher. Damit bin ich nicht einverstanden. Das ist aus meiner Sicht eine unmoralische Gebührenerhöhung, denn ich habe weiterhin nicht vor, zu fernsehen.

1.) Ich bin bestimmt nicht der Einzige - sind Vorbereitungen Klageaktivitäten (z. B. Sammelklagen) oder Petitionen von entsprechend Betroffenen bekannt, z. B. über Foren.

2.) Wie kann ich mich möglichst erfolgreich rechtlich gegen diese aus meiner Sicht unangemessene Gebührenerhöhung wehren. Widerspruch, Klage, Petitionen … . Welche rechtlichen Schritte müssen gegangen werden und was ist dabei im Einzelnen zu beachten.

Für Hinweise auf bestehende Vorgänge und auf Experten wäre ich ebenfalls dankbar.

Hallo Herr Schäfer !

Mir ist nichts bekannt, ob schon Klageaktivitäten
oder Petitionen existieren. Es gibt sicher Foren,
die sich mit diesem Thama beschäftigen, ich kenne
jedoch kein. Hierzu müssten Sie im Internet selbst mal recherchieren.

Natürlich können Sie sich gegen den neuen „Rundfunkbeitrag“ wehren.
Sie könnten z.B. die Zahlung verweigern und nach
einem Widerspruch Klage erheben. Das wird jedoch
keinen Erfolg bringen, weil es sich beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
um ein Gesetz handelt, welches durch die Politiker abgesegnet wurde.
Der neue Rundfunkbeitrag wurde durch die 16 Landes-
parlamente bereits im Jahre 2011 ratifiziert.

Grund für die neue, gesetzliche Regelung ist u.a. :

Alle beteiligen sich gemeinsam an der Finanzierung des Programms.
Ob jemand einzelne Geräte besitzt oder nutzt, spielt zukünftig
für den Rundfunkbeitrag keine Rolle. Dann gilt: Pro Wohnung
ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche
Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag wird also für
die Möglichkeit gezahlt, sich über das öffentlich-rechtliche
Rundfunkangebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können.

Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem
Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig
von dem persönlichen Nutzungsverhalten, das im Übrigen auch gar
nicht überprüfbar wäre. Lediglich Menschen, die bestimmte
staatliche Sozialleistungen empfangen, können sich befreien lassen,
Menschen mit Behinderung zahlen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag.

Im übrigen hing die Gebührenpflicht nooch nie von der
tatsächlichen Nutzung von Radio oder Fernseher ab. Sie
schreiben jedoch, dass Sie „keine Fernsehnutzung“ haben.
Das bedeutet m.E. im Umkehrschluss, Sie haben zwar ein
Fernsehgerät, nutzen es aber nicht.
Damit bestünde nach den beherigen Bestimmungen auch
heute schon Gebührenpflicht für das Fernsehgerät !!!

Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B. auch PCs und
Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme
ausschließlich über das Internet empfangen.

MEINE EMPFEHLUNG:
Ersparen Sie sich viel Mühe und Ärger,
nehmen Sie es so hin, wie es sein wird,
bezahlen Sie Ihren Beitrag wie alle anderen
und genießen Sie künftig auch die Fernsehprogramme!

MfG
H.H.


Guten Morgen Paul Martin Schäfer,

da wir derzeiten noch Julie 2012 schreiben und dass neue Rundfunkgebührengesetz noch gar nicht inkraft ist, ergibt sich derzeiten die Frage nach Klagen, Sammelklagen oder Widersprüche noch gar nicht. Dazu mu7ss ein Bürger erst einmal unmittelbar „beschwert“ sein.
Daran ist frühestens erst nach dem 01.01.2013 zu denken.
Im Grunde ändert sich ja nicht viel!, denn abGEZockt wird weiterhin, nur halt noch mehr als vorher.
Und auch wenn sich die Strassenräuber nun ein neues Mäntelchen geleistet haben, deswegen sind und bleiben sie dennoch die Wegelagerer wie bisher, die es auf anderer Leute Börseninhalte abgesehen haben. Und die Politiker, die diesen öffentlich-rechtlichen Strassenraub legitimieren, sollte man auch nicht besser ansehen, als das Wegelagererpack selbst.
Das Mäntelchen namens „Abzock-Gerechtigkeit“ ist schon jetzt genau so verschliessen, wie das alte, noch ehe es am 1.1.2013 erstmals in der Öffentlichkeit getrage wird; na gut, die Taschen sind jetzt etwas tiefer… (damit noch mehr rein geht).
Und auch das, was man dagegen tun könnte, sollte und müsste: ist das, was man bisher auch schon getan hat - sich weiter vehement zur Wehr setzen, in der Hoffnung, dass steter Tropfen wirklich den Stein der staatlich verordneten und sanktionierten Habgier höhlt.
Da das neue Gebührenrecht ab 2013 einheitlich für alle Haushalte gilt, also demnach für alle Bürger im Rechtsbereich DE, entspricht es per see schon einmal den grundgesetzlichen Anforderungen, demnach ein Gesetz für alle Bürger gleichermassen gelten muss, sofern nicht andere gesetzlichen Normen Ausnahmen zulassen und dann auch nur in diesem engen Rechtsbereich.
Natürlich ist das neue Gebührenrecht insofern inakzeptabel, da es Gebühren für eine Leistung fordert, die überhaupt nicht bei Einzelnen erbracht worden ist und auch nicht beabsichtigt ist, zu erbringen.
Dabei geht die abGEZockt offensichtlich von ihrem alten Vorstellungsmodell aus, dass ja jeder die theoretiche Möglichkeit hat, rundfunk in Ton und Bild zu empfangen, also muss er auch zahlen - wenn er die verfügbare Leistung nicht in anspruch nimmt, selbsr Schuld, deswegen muss er trotdem zahlen.
Ich schlage insoweit insbesondere den Zugang zu dem Anti-abGEZockt-Forum zu welches unter der folgenden URL zu erreichen ist: http://gez-boykott.de Dort findet man langjährige kompetente Informationen und Beratung.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Ja, das sind Fragen, die kann im Moment noch keiner beantworten.
Wie weit die Umstellung für nächsten Jahr ist, weiß auch kein Mensch.
Mach dich stark - werde aktiv.
Viel Erfolg Gruß Barbara Natzschka

Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht helfen.

Viele Grüße von

Harald Meyer

Vielen Dank für die Antwort, nur zur Klarstellung: Ich halte keine empfangsbereiten Geräte vor, die ich nicht nutze und möchte mir Gebühreneinsparungen unrechtmäßig erschleichen.

Insofern hilft es mir Ihre Antwort leider nicht weiter, da die Alternative, einfach zu schlucken, was andere einem um die Ohren hauen, natürlich immer möglich ist.

MfG

Vielen Dank für Ihre Antwort - find ich gut. Ich hoffe immer noch, mich an irgendwas oder -jemand anhängen zu können mit meiner Meinung, der das Thema akribisch und fachkundig verfolgen kann. Vielleicht findet sich jemand über das vorgeschlagene Forum. Irgend ein Rechtsanwalt will sich da ganz sicher profilieren… .

Vielen Dank - gut gebrüllt, Löwe!

MfG

Trotzdem danke!


Guten Abend Herr Schäfer,
leider ist es so, dass wir vor dem 01.01.2013 nichts viel tun können, denn zuerst einmal muss irgend jmand durch diese neue Vorschrift sich in seinen Rechten **unmittelbar> verletzt sehen.
Bis dahin kann man nur prüfen, überlegen und vorbereitet sein, wie man sich dann verhält, verhalten soll und was zu tun wäre. Das von mir genannte Fachforum http://gez-boykott.de ist jedenfalls die derzeiten beste Lösung, um sich umfassend zu informieren und auszutauschen.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah**

Hallo Herr Schaefer !
Sie schreiben, dass meine Antwort Ihnen nicht weiterhilft…

Insofern hilft es mir Ihre Antwort leider nicht weiter, da die
Alternative, einfach zu schlucken, was andere einem um die
Ohren hauen, natuerlich immer moeglich ist.

Ich wollte Ihnen dazu nur sagen, dass es zwecklos sein wird,
gegen diese gesetzliche Regelung anzugehen. Die Politiker
Ihres Bundeslandes haben dem zugestimmt.

Im Uebrigen:
Die neuen Rundfunkbeiträge sind oeffentliche Abgaben, also
alle Geldleistungen, die der Buerger aufgrund von
Rechtsvorschriften an den Staat oder an staatliche
Einrichtungen abzufuehren hat.
Geldleistungen die nicht eine Gegenleistung fuer eine
besondere Leistung darstellen und von einem oeffentlich-
rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen
allen auferlegt werden bei denen der Tatbestand zutrifft
an den das Gesetz die Leistungspflicht knuepft.

Diese Beiträge sind Geldleistungen, die der Buerger fuer
die bloße Moeglichkeit der Inanspruchnahme
oeffentlicher Leistungen zu erbringen hat.

Dies noch zu Ihrer Information. Dagegen anzugehen und zu
versuchen, das Gesetz wieder zu kippen, bleibt Ihnen natuerlich.
Ich sehe da jedoch nicht die geringste Chance fuer
Sie - und all die anderen, die ebenfalls davon
betroffen sein werden.

MfG
Hartmut

Nun ist es aber leider so, daß die Beiträge in diesem Forum großteils flach und unstrukturiert sind, d. h. keinen konkreten Ansatzpunkt bieten. Mein Ihnen genanntes Thema „nur Radio und kein TV ab 2013“ können Sie dort beim besten Willen nicht finden, obwohl ich garantiert nicht der Einzigste bin, dem das auffällt und den das stört. Juristen melden sich da auch so gut wie nicht qualifiziert zu Wort. Ich gebe Ihnen aber recht, daß es derzeit nichts Vernünftigeres im Internet gibt.

MfG

Die Rundfunkgebühren sollen ab 2013 von der GEZ unabhängig von
der Nutzung von Gerätearten pro Wohneinheit erhoben werden.
Bisher bezahle ich nur für Radionutzung, da wir keine
Fernsehnutzung haben
Damit muß ich nach dem Willen des Gesetzgebers ab 2013 fast
dreimal soviel bezahlen wie bisher. Damit bin ich nicht
einverstanden. Das ist aus meiner Sicht eine unmoralische
Gebührenerhöhung, denn ich habe weiterhin nicht vor, zu
fernsehen.

1.) Ich bin bestimmt nicht der Einzige - sind Vorbereitungen
Klageaktivitäten (z. B. Sammelklagen) oder Petitionen von
entsprechend Betroffenen bekannt, z. B. über Foren.

2.) Wie kann ich mich möglichst erfolgreich rechtlich gegen
diese aus meiner Sicht unangemessene Gebührenerhöhung wehren.
Widerspruch, Klage, Petitionen … . Welche rechtlichen
Schritte müssen gegangen werden und was ist dabei im Einzelnen
zu beachten.

Für Hinweise auf bestehende Vorgänge und auf Experten wäre ich
ebenfalls dankbar.

Hallo,

meine Situation ist die gleiche wie von Herrn Schäfer,
ich habe keinen Fernseher, lediglich ein Radio in der Wohnung.

Meiner Ansicht nach muss es bei den GEZ-Gebühren 2013 eine gesetzliche Lücke geben, evtl. durch das Grundgesetz…

Könnte man nicht eine Sammelklage initieren,
(evtl. durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt?),
bzw. gibt es bereits Verfahrengegen die GEZ Gebühren 2013?

Gibt es keine politische Partei, die die GEZ Gebühren 2013 auf ihrer Agenda hat?

Grüße - ubis

Guten Tag,

Hallo,

meine Situation ist die gleiche wie von Herrn Schäfer,
ich habe keinen Fernseher, lediglich ein Radio in der Wohnung.

Meiner Ansicht nach muss es bei den GEZ-Gebühren 2013 eine
gesetzliche Lücke geben, evtl. durch das Grundgesetz…

Könnte man nicht eine Sammelklage initieren,
(evtl. durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt?),
bzw. gibt es bereits Verfahrengegen die GEZ Gebühren 2013?

Gibt es keine politische Partei, die die GEZ Gebühren 2013 auf
ihrer Agenda hat?

Grüße - ubis

Wir sind wohl die beiden Einzigen auf der Welt, die das persönlich gewaltig stört. Statistisch gehören wir „Nur-Radiohörer“ zu einer verschwindenden Minderheit von 5% in Deutschland. Kein Wunder. Ich habe der GEZ erst mal die Einzugsermächtigung gekündigt.

Grüße

P. M. Schäfer.

Hallo Herr Schäfer,

Sie sind zusammen mit ubis nicht die einzigen und auch ich werde mich dagegen wehren für Fernsehempfang zu bezahlen. Besitze auch gar keinen und das schon seit Jahren.
Technisch ist es möglich Sender zu sperren, siehe Premiere, genauso sollte es unser öfentlich rechtlicher Sender machen, wenn er nicht möchte das er gesehen wird.
Für mich ist es Nötigung.
Genauso könnten dann ja alle Monatskarten kaufen müssen, weil der öffentliche Nahverkehr von der Tür ist und sie ihn ja nutzen könnten.
Oder KFZ Steuer, weil man den Führerschein hat.
Seit diesem Jahr habe ich auch den Dauerauftrag für die GEZ Gebühr Radio gelöscht.
Eine Veränderung kann immer nur vom Volk ausgehen.
Wenn viele Mitmachen, bewirken wir was.
Da bin ich mir ganz sicher.

MFG Grenzgaengerin

Hallo,

Ich denke auch, dass man sich dagegen wehren muss. Allein, dass die Meldeämter private Daten weitergeben, ohne dass es sich um eine staatliche Institution handelt ist dreist. Wieso sollte die GEZ willkürlich diese „Steuer“ auferlegen, ohne dass wir auch willkürlich nein sagen können?! Man stelle sich vor die Kirche würde jedem Bürger die Kirchensteuer abnehmen, egal ob gläubig oder nicht, nur weil sonntags jedem die Türen offen stehen. Wo leben wir denn?!?! Die Rundfunkgebühren sind eine Frechheit und nur das Volk kann was daran ändern, wenn es sich auch wehrt. Wenn die nicht wollen, dass man ihr Programm nicht sieht, sollen die es verschlüsseln, dann wäre das Problem gelöst. In Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, der steigenden Strom- (die Willkür der EEG-Umlage!!), Miet-, Benzin-, Bahnpreisen u.v.m. ist dies einfach nur eine Zumutung!
Ich denke, dass es viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die auch dagegen vorgehen würden, jedoch scheint auch im Netz konkrete und seriöse Information darüber zu fehlen, wie man am besten vorgeht. Vielleicht kann jemand noch einen kompetenten Beitrag dazu leisten.

MfG, Stefanie

Danke Stefanie,

Du beschreibst das Problem treffend. Allerdings hat vermutlich noch keiner genaue Erfahrung mit dem ganzen Verfahren. Ich konnte noch nicht mal in Erfahrung bringen, ob die Rechtschutzversicherung im Falle eines Widerspruchsverfahrens zahlen muß… .
Ich warte jetzt mal ab, bis der Gebührenbescheid ins Haus fällt. Dann sehen wir weiter … .

Gruß Paul Martin.

Ich denke, dass es viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die auch
dagegen vorgehen würden, jedoch scheint auch im Netz konkrete
und seriöse Information darüber zu fehlen, wie man am besten
vorgeht. Vielleicht kann jemand noch einen kompetenten Beitrag
dazu leisten.

MfG, Stefanie