GEZ-Gebühren, Abmeldung, Erstattung

Liebe/-r Experte/-in,

ich komme gleich zur Sache:

Ich bin bei meinem Vater gemeldet, wohne jedoch hauptsächlich bei meiner Freundin.

In beiden Haushalten sind Radio, Fernseher und internetfähiger PC vorhanden und es werden von meinem Vater wie von meiner Freundin GEZ-Gebühren entrichtet.

Besteht die Möglichkeit, dass ich nun von der GEZ-Gebührenpflicht befreit werde ?

Des Weiteren… falls die Möglichkeit der Befreiung besteht: ist eine Rückerstattung der GEZ-Gebühren denkbar? Ich habe nun die Gebühren bezahlt, obwohl meine Wohnsituation bereits so war wie oben beschrieben.

Bin dankbar für jeden Hinweis.

Gruß, Tom

hallo,

da du wahrscheinlich ein eigenes einkommen hast und bei deinem vater wohnst bist du laut gez auch zahlungspflichtig. schlechte nachricht.
ich denke mit rückerstattung schaut es da schlecht aus.
der einfachste weg wäre es deinen wohnsitz zu wechseln (deine freundin zahlt ja bereits) und dann entweder den gez müll kündigen oder neue adresse angeben. check das aber bitte im internet unter der gez homapage genau nach.

p.s. eigentlich hatte ich ursprünglich selbst eine frage zu gez gestellt. nun bin ich von werweisswas als experte eingestuft. da ich mich aber oft mit diesem thema befassen musste kann ich dir dennoch weiterhelfen.

Also eine Rückerstattung lehnt die GEZ grundsätzlich ab.
Warum hast Du Dich denn überhaupt angemeldet?
Melde Dich einfach mit Einschreiben ab.
Du brauchst die Leute nicht reinzulassen.
Es gilt immer der Hauptwohnsitz für eine Anmeldung.
Oder du meldest dich ab und bei deiner Freundin als Hauptwohsitz an, da brauchst Du auch nicht zu bezahlen.

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Lieber Tom,

tut mir leid, ich verstehe deine Anfrage nicht. Nach deinen Angaben zahlen dein Vater und Deine freundin die GEZ-Gebühren.
daher kann Dir auch nichts erstattet werden.
In jedem falle muß niemand doppelt für GEZ-Gebühren zahlen, d.h., wenn einaml für die Geräte gezahlt wird, reicht das. Ich hoffe, diese Auskunft hilft Dir.

Grüße, Sabine

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Hallo Sabine,

ich zahle ja derzeit auch GEZ-Gebühren. Nun wohne ich
bei meiner Freundin, die bereits GEZ bezahlt, bin aber
bei meinem Vater gemeldet, der ebenfalls GEZ bezahlt.

Egal ob ich nun bei meinem Vater oder meiner Freundin
wohne, es wird ja definitiv 2x GEZ bezahlt. Und das
veranlasste mich zu der Frage, ob das so sein muss und
man die zuviel bezahlten Gebühren nicht zurück
erstattet bekommen kann.

Gruß, Tom

Liebe/-r Experte/-in,

ich komme gleich zur Sache:

Ich bin bei meinem Vater gemeldet, wohne jedoch

hauptsächlich

bei meiner Freundin.

In beiden Haushalten sind Radio, Fernseher und

internetfähiger

PC vorhanden und es werden von meinem Vater wie von

meiner

Freundin GEZ-Gebühren entrichtet.

Besteht die Möglichkeit, dass ich nun von der
GEZ-Gebührenpflicht befreit werde ?

Des Weiteren… falls die Möglichkeit der Befreiung

besteht:

ist eine Rückerstattung der GEZ-Gebühren denkbar? Ich

habe nun

die Gebühren bezahlt, obwohl meine Wohnsituation

bereits so

war wie oben beschrieben.

Bin dankbar für jeden Hinweis.

Gruß, Tom

Lieber Tom,

tut mir leid, ich verstehe deine Anfrage nicht. Nach

deinen

Angaben zahlen dein Vater und Deine freundin die GEZ-

Gebühren.

daher kann Dir auch nichts erstattet werden.
In jedem falle muß niemand doppelt für GEZ-Gebühren

zahlen,

d.h., wenn einaml für die Geräte gezahlt wird, reicht

das. Ich

hoffe, diese Auskunft hilft Dir.

Grüße, Sabine

Hallo Tom,

ich will nicht mehr in deine Wohnsituation eindringen,
als Du preisgeebn willst, aber wo zahlst Du denn GEZ-Gebühren?

Gruß, Sabine

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