GEZ-Gebühren bei Auswanderung

Ich habe auch eine Frage zum leidigen Thema GEZ:
Ich habe einen Freund, der nach Kambodscha auswandern will, um dort gut und günstig zu leben.(ohne GEZ !)
Ich habe versprochen, ihn dabei zu unterstützen und will später selbst folgen.
Er wohnt in einer Großstadt, wo Wohnungsnot herrscht.
Er kann sich aus Sicherheitsgründen da nicht abmelden, da er sonst bei einer evtl. Rückkehr bei der Wohnbaugenossenschaft keine Wohnung mehr bekommen könnte.
Wäre es möglich, daß er gegenüber der GEZ eine eidesstattliche Versicherung bezüglich des Auszugstermin abgibt ?
Schließlich wohnt er ja tatsächlich nicht mehr in Deutschland.
Ich denke, daß es vermutlich viele gibt, die das Problem haben, ich habe aber im Internet nirgends darüber gelesen.
Im voraus vielen Dank für die Antwort.

Hallo Olli
Ich verstehe die Frage nicht richtig.
Wenn er auswandert sollte er sich dies der GEZ melden.
Eine Auswanderung bedingt ja eine Abmeldung, dann liegt ja eine Bestätigung des
Einwohnermeldeamtes vor.
Die GEZ Forderung läuft sonst weiter.
In der bisherigen Wohnung zahlt dann der Nachfolger.
Wegen einer evtl. Rückkehr würde ich mir keine Sorgen wegen der Wohnung machen.
Die wird ja vermutlich ohnehin nicht für ihn freigehalten.
Also wo liegt da das Problem?
Ich bin zwar kein Befürworter des GEZ Haushaltsbeitrages,
aber um der GEZ auszuweichen würde ich nicht nach Kambodscha.
Da gibt es andere Möglichkeiten diese zu umgehen.

Besten Gruss Peter

Nimm es mir nicht übel, das sind die blödestens Gründe die ich je gelesen haben. Erstens wenn ich auswandere bereite ich meine Rückwanderung nicht gleichzeitig vor. Alle Entscheidungen haben immer zwei Seiten, es gibt gute und weniger gute, aber eins kann man nicht sich aus jeden Kuchen nur die Rosinen raussuchen. Solang dein Freund hier angemeldet ist, wird er auch GEZ zahlen müssen. Wenn ers das nicht macht, bekommt er Probleme. Selbst das Meldegesetz der BRD verlangt eine Ab oder Ummeldung, wenn du das Land oder die Wohnung wechselst. Tust du es nicht, kann dir eine Strafe von bis zu 10.000 Euro ins Haus flattern. Also, steh zu deinen Entscheidungen mit ALLEN Konsequenzen. Es gibt im Leben nicht vor Vorteile.
Viel Erfolg - Barbara Natzschka


Guten Tag Olli3,
ein interessanter Sachverhalt :smile:
Nach den neuen abGEZockt-Regeln, die sich ja mit neuem Namen, nunmehr „Beitragsservice“, den althergebrachten Machenschaften bedient, muss ja jede (bewohnte) Wohnung Gebühren zahlen, ob nun Geräte vorhanden sind, oder nicht. Wenn dein Freund also jetzt nach Kambodscha auswandern will, d.h. also, seinen kompletten Lebensraum ins Ausland verlegt, wer bezahlt dann in der wichenzeit die Miete für die Wohnung? (die er ja nicht kündigen „kann“, weil er sonst im Umentscheidungsfalle evl. keine neue Wohnung mehr bei dieser Wohnungsgesellschaft bekommt)?
Abgesehen davon müsste sich dein Freund ja auch beim zuständigen Meldeamt entsprechend abmelden.
Einmal angenommen, dein Freund würde - wider meine Erwartung - auch nach seiner Auswanderung die Miete für diese Wohnung weiterbezahlen, so wäre er für die abGEZockt als Mieter der Wohnung noch immer gebührenpflichtig. Im Falle, das er sich jedoch beim Einwohnermeldeamt als ausgewandert abmelden würde, würde die entsprechende Abmeldebescheinigung jedenfalls für die abGEZockt ausreichen müsse, ihn als Person aus der Gebührenpflicht zu entlassen, da er ja ausgewandert ist und diese Tatsache von der meldebehörde durch die Abmeldung nachweisbar ist. Es würde also genügen, eine Kopie der Abmeldebescheinigung nach Kambodscha
mit einer entsprechenden Abmeldung an die abGEZockt per Einschreiben/Rückschein zuzusenden.
Voraussetzung wäre jedoch, dass die abGEZockt sich nicht die Mühe macht, sich um den „Mieter“ der bisherigen Wohnung zu kümmern. Täte sie dies und würde sie dabei feststellen, dass dein Freund andauern Mieter der Wohnung ist (weil er die Miete zahlt und einen gültigen Mietvertrag über diese Wohnung hat) dann könnte die abGEZockt im Zweifelsfalle noch immer die Rundfunkgebühren von deinem Freund als Mieter der Wohnung verlangen, denn für die abGEZockt ist ausschlaggebend, wer der Mieter dieser Wohnung ist. Nach den modifizierten Gebührenregelungen ist im Zweifelsfalle Gebührenpflichtiger, wer im Mietvertrag als Mieter eingetragen ist.
Letztlich bin ich jedoch der Meinung, dass du Gebühren nicht (nach)zahlen müsstest, da du lt. Bescheinigung des Meldeamtes ja mit dem und dem Datum nach Kambodscha ausgewandert und somit gar nicht mehr in Deutschland einen Wohnsitz begründet hast.
Wie auch immer, dieser Fall ist ein zweischneidiges Schwert wegen der Beibehaltung der Mietwohnung deines Freundes.
Ich denke jedoch, dass der mit der Meldebecheinigung (besonders, wenn ere der abGEZockt eine begaubigte Kopie zuleitet) aus dem Gebhrenschneider ist :smile:

Ich hoffe, diese Darlegungen sind hilfreich für euch.

In diesem Sinne noch einen angehmen Tag,
Pierre Mensah