Gez gebühren bei auszubildende

guten tag, ich möchte gerne eine frage stellen. werde aber erst schreiben um was es geht. 2005 habe ich mir einen gewerbeschein geholt und arbeitete im seniorenbereich . kam aber nie über 350 euro und blieb so bei meinem mann in der gesetzlichen familienversicherung.anfang 2008 wurde ich durch meine arbeit durch zufall eingestellt. und zwar in der gleitzone. bin nun über 2 jahre selber gesetzlich krankenversichert.in dieser zeit nahm ich mein gehalt und gewinn und finanzierte mir die ausbildung als med. fußpflegerin und material.ich erweiterte damit meinen gewerbeschein und habe nun einen gewinn mit dem gewerbe von ca 450 euro. ich gehe morgens arbeiten ( gleitzone) und 1 tag in der woche fußpflege. nun zu meiner frage ich betreue eine ältere dame mit 91 jahren in der gleitzone, was ist, wenn sie verstorben ist, mit der krankenversicherung.muss ich mich privat versichern oder gibt es andere möglichkeiten. bin in der aok. hatte mich versucht beim arbeitsamt schlau zu machen, aber man sagte mir, ich solle zu meiner krankenkasse gehen.ich hoffe das meine erklärung ausführlich genug ist um antworten zu bekommen. ich bedanke mich im voraus für jede hilfe.

Hallo,

was hat der Tod der alten Dame mit Deinem Arbeitsverhältnis zu tun? Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du abhängig beschäftigt und zwar innerhalb der Gleitzone. Das Arbeitsverhältnis endet, wenn Dein Arbeitgeber es kündigt, daher kann ich das mit dem Tod der Kundin nicht so recht verstehen.

LG

Feffi Kunterbunt

Hallo geka 62,

wenn Du bei der AOK seit ein paar Jahren pflichtversichert bist, kannst Du dort auch bleiben, wenn die Grundlage für die Pflichtversicherung (Beschäftigung in der Gleitzone) endet. Dann besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings ohne Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wenn es soweit ist, musst Du Dich bei der AOK erkundigen, wie die Dich einstufen. Das kann von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Du kannst auch die Krankenkasse wechseln, ohne in eine private Versicherung gehen zu müssen.

Also, wenn es soweit ist, wende Dich an die AOK.

hallo, ich betreue die alte dame und mit dem tod endet natürliche mein arbeitsverhältnis. ihr gehts gut, aber ich mache mir sorgen wie es weiter geht.

vielen dank, ich hatte noch etwas vergessen. falls ich arbeitslos werde muß ich mich beim arbeitsamt melden. sieht es dann anders aus? und was kostet ungefähr wenn ich mich versichere in der gesetzlichen danke

Wenn Du Leistungen vom Arbeitsamt bekommst, bleibst Du versicherungspflichtig und das Arbeitsamt bezahlt für Dich die Beiträge. Solltest Du keine Leistungen bekommen, kannst Du Dich auf freiwillig weiterversichern. Die Beitragshöhe wird individuell festgelegt. Der Mindestbeitrag dürfte etwa bei 130/140 EUR im Monat liegen (Kranken- und Pflegeversicherung). Immer noch günstiger als bei einer privaten Versicherung.

vielen vielen dank, sie haben mir sehr geholfen. einen lieben gruß angelika

Okay, also ist die alte Lady die Auftraggeberin? Dann endet natürlich das Arbeitsverhältnis mit dem Tod. Da Du aber versicherungspflichtig auch in der Arbeitslosenversicherung warst, könntest Du Anspruch auf Alg haben und wärst darüber krankenversichert. Solltest Du keinen Anspruch auf Alg haben, gibt es immer noch die Familienversicherung Deines Mannes, sofern Dein Gesamteinkommen 360,-Euro nicht übersteigt.

Ob danach wieder eine Familienversicherung möglich ist, hängt vom einkommen ab, was sie danach erzielen. Dies wird aber die AOK dann bei Antrag auf Familienversicherung prüfen und entscheiden, ob dies möglich ist.

hallo… wenn deine Beschäftigung weg fällt, mußt du dich entweder freiwillig gesetzlich versichern (Kosten inkl. Pflegevers. knapp 150 Euro) oder dich privat versichern. Eine kostenfrei Familienvers. ist nicht möglich, da dein Einkommen zu hoch ist.

Gruß, Christian

Guten Tag,

d. h. falls die Dame verstirbt, endet auch Ihr Beschäftigungsverhältnis, aber Sie werden weiterhin selbstständig tätig sein? In diesem Fall hätten Sie die Möglichkeit, sich wieder über Ihren Ehemann familienzuversichern, solange Ihr Gewinn bzw. anderes Einkommen den Betrag von 360,00 € monatlich (Durchschnitt) nicht überschreitet. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert bleiben wollen, können Sie sich auch freiwillig bei Ihrer Krankenkasse weiterversicher. Der Betrag richtet sich nach Ihren Einnahmen bzw. der Tätigkeit, der Sie nachgehen.

Hallo,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, ich kann leider nicht weiterhelfen.
Gruß, Elmar

guten tag, ich möchte gerne eine frage stellen. werde aber
erst schreiben um was es geht. 2005 habe ich mir einen
gewerbeschein geholt und arbeitete im seniorenbereich .