…hier hat die GEZ recht- da nur die Tochter behindert ist und alle anderen
Haushaltsmitglieder nicht, entfällt hier der Befreiungsgrund.
Ab 2013 ändert sich die bisherige Gebührenbemessung und wird dann in eine
Haushaltsabgabe umgewandelt.
Hallo Herr Blank,
das ist ja keine Gute Nachricht von Dir. Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß
Borussia
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