ich habe eine Stief-Tochter die ist zu 100% behindert. Um Kosten zu sparen möchte ich die GEZ-Gebühren über meine Tochter abwickeln. Ich habe der GEZ auch schon einen Antrag geschickt. Der wurde aber abgelehnt, mit der Begründung das ich der Vertragspartner wäre und meine Tochter nur den Fernseher in Ihrem Zimmer(wo kein Fernseher steht) von den Gebühren befreit würde. Ich habe aber gehört das, wenn Behinderte mit entsprechenden Befreiungsmerkmalen auf dem Ausweis, die Gebühren für den ganzen Haushalt entfallen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und mir einige Tipps zu meiner weiteren Vorgehensweise geben. Ich bedanke mich schon mal vorab für euere Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia
hallo, ja die liebe gez.du bist ja vertragspartner un da mußt du bezahlen.wenn sie der partmner wäre, dann nicht. tschuß decke 78
Hallo,
genau kann ich es nicht sagen. Hab aber mal kurz gegoogelt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Denke nicht, dass sie bezahlen müssen.
Einfach hartnäckig bleiben, die nerven eh immer und machen einem das Leben schwer.
Viel Glück, Sina
Hallo,
ich bin kein Experte was diese Fragen angeht. Sie müssen schon darauf achten an wenn Sie ihre Fragen stellen, damit Sie ein qualifizierte Antwort erhalten.
hi borussia,
soweit ich weiss (SGBll) gilt das nur für haushaltsvorstand und Partner… also nicht für kinder.
ich will dir aber nicht alle hoffnungen nehmen. vielleicht gibts ja n schupfloch. ansprechpartner hierfür ist das sozialamt
ich habe eine Stief-Tochter die ist zu 100% behindert. Um
Kosten zu sparen möchte ich die GEZ-Gebühren über meine
Tochter abwickeln. Ich habe der GEZ auch schon einen Antrag
geschickt. Der wurde aber abgelehnt, mit der Begründung das
ich der Vertragspartner wäre und meine Tochter nur den
Fernseher in Ihrem Zimmer(wo kein Fernseher steht) von den
Gebühren befreit würde. Ich habe aber gehört das, wenn
Behinderte mit entsprechenden Befreiungsmerkmalen auf dem
Ausweis, die Gebühren für den ganzen Haushalt entfallen. Ich
hoffe Ihr könnt mir helfen und mir einige Tipps zu meiner
weiteren Vorgehensweise geben. Ich bedanke mich schon mal
vorab für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Borussia
Hallo Borussia,
würde dir sehr gerne weiterhelfen. Leider habe ich in dieser Angelegenheit keine Ahnung. Tut mir leid.
Ich hoffe, dass Du noch die richtige Hilfe/Antwort bekommst.
Beste Grüße
brasil-pit
Hallo Borussia,
habe leider keine Erfahrung bei diesem Thema…
Alles Gute für euch wünscht
Claudia
Hallo,
ich bin kein Experte was diese Fragen angeht. Sie müssen schon
darauf achten an wenn Sie ihre Fragen stellen, damit Sie ein
qualifizierte Antwort erhalten.
Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort,Sie wurden mir von wer-weiss-was vorgeschlagen
hallo, ja die liebe gez.du bist ja vertragspartner un da mußt
du bezahlen.wenn sie der partmner wäre, dann nicht. tschuß
decke 78
Hallo Renate ist ja keine gute Nachricht. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
Borussia
Hallo Sina,
vielen Dank für deine Hilfe.
Gruß
Borussia
Hallo Joerg,
das ist ja keine gute Nachricht. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
Borussia
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Hallo Brasil-pit,
schade das du mir nicht helfen kannst. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
Borussia
Hallo Claudi,
schade das du mir nicht helfen kannst. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
Borussia
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
leider habe ich bezgl. Gebühren keinen Schimmer, aber ich würde empfehlen beim SoVD, dem Sozialverband Deutschland, anzufragen.Die können in allen behinderungsbedingten Fragen helfen!
Gruß
Reinhard
Hallo Borussia,
leider hat die GEZ richtig gehandelt.
Die Richtlinien zur Gebührenbefreiung findet man auch direkt bei der GEZ auf der Internetseite. Hier der Link : http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/
Desweiteren schreibst du zwar das deine Stieftochter einen GdB von 100% hat aber nicht das sie auch ein RF als Merkzeichen hat.
Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil, wann das RF gegeben wird vom Vesorgungsamt:
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Nachteilsausgleich RF
Bay. LSG
L 18 SB 100/03
Urteil vom 15.03.2005
Der behinderte Mensch, der die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Nachteilsausgleich RF) begehrt,
muss wegen seiner Leiden „allgemein“ und „umfassend“ von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sein.
Er muss
- trotz Benutzung eines Rollstuhls und Hilfe durch eine Hilfsperson
- behinderungsbedingt am Besuch eines nennenswerten Teils
aller üblichen Veranstaltungen gehindert sein.
Wohnungsbedingte Einschränkungen, wie das Risiko der räumlichen Entfernung,
sind ähnlich wie das schlechter Witterungsverhältnisse von jedermann selbst zu tragen,
da nur behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen sind.
Ich denke das du aktuell nicht wirklich an die begehrte Gebührenbefreiung herankommen wirst.
Lg und alles Gute für dich und deine Stieftochter
Feuertraene
Hallo,- ich kann dir leider nicht helfen, aber: ich kann Dir einen Tipp geben: erkundige Dich doch beim Versorgungsamt bzw. der Stelle die den Behindertenausweis ausgestellt haben. Es müßte doch Beratungsstellen geben, die sich damit auskennen.
LG
Hallo,- ich kann dir leider nicht helfen, aber: ich kann Dir
einen Tipp geben: erkundige Dich doch beim Versorgungsamt bzw.
der Stelle die den Behindertenausweis ausgestellt haben. Es
müßte doch Beratungsstellen geben, die sich damit auskennen.
LG
Hallo Mandy,
schade das du mir nicht helfen kannst. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
Borussia
Hallo Feuertraene,
das ist ja keine Gute Nachricht von Dir. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
Borussia
Hallo Murkel,
schade das du mir nicht helfen kannst. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
Borussia
Hallo, die Antwort der GEZ scheint mir korrekt zu sein.
Leider kenne ich mich damit nicht sonderlich gut aus, frag mal einen Rechtsanwalt.
Lg und viel Erfolg
irina