Als mein jetziger Exmann und ich geheiratet haben habe ich es versäumt mich bei der GEZ abzumelden weil ich nicht mal wußte das ich da angemeldet bin und das es ausreicht wenn einer der in der Wohnung lebenden dort angemeldet ist…
Nun habe ich versucht das rückwirkend zu machen sie haben schon meine Heiratsurkunde bekommen aber wollen das noch nicht aktzeptieren weil ich die Nummer meines Exmannes auch angeben müßte also hab ich ihn gebeten mir die Nummer zu geben tut er aber nicht und die GEZ sagt das ist Datenschutz sie dürfen mir die nicht aushändigen…
Kann mir jemand sagen ob ich da noch was machen kann oder ob ich brav das geforderte Geld was sie für dieses Zeit haben wollen bezahlen muß
Als mein jetziger Exmann und ich geheiratet haben habe ich es
versäumt mich bei der GEZ abzumelden weil ich nicht mal wußte
das ich da angemeldet bin und das es ausreicht wenn einer der
in der Wohnung lebenden dort angemeldet ist…
Nun habe ich versucht das rückwirkend zu machen sie haben
schon meine Heiratsurkunde bekommen aber wollen das noch nicht
aktzeptieren weil ich die Nummer meines Exmannes auch angeben
müßte also hab ich ihn gebeten mir die Nummer zu geben tut er
aber nicht und die GEZ sagt das ist Datenschutz sie dürfen mir
die nicht aushändigen…
Kann mir jemand sagen ob ich da noch was machen kann oder ob
ich brav das geforderte Geld was sie für dieses Zeit haben wollen bezahlen muß
Guten Abend Dragona80,
wenn ich deine Anfrage richtig verstehe, dann geht es dir darum, dass die abGEZockt von dir rückwirkende Gebühren haben will für die Zeit, wo du verheiratet warst, obwohl dein Exmann bereits die Gebühren gezahlt hat, da er ebenfalls bei denen angemeldet war.Dein bisheriges Vorbringen will die abGEZockt jedoch nicht gelten lassen, da sie neben deiner Heiratsurkunde auch die abGEZockt Nr. deines Exmannes haben will? Die will sie dir jedoch mit dem Hinweis auf Datenschutz nicht nennen.
Meiner Auffassung nach musst du unter diesen Umständen die geforderten Gebühren nicht bezahlen, da dein Ex ja für diese Zeit die Gebühren schon bezahlt hat. Wenn die abGEZockt dir die RundfunkNr deines Ex nicht nennen will und sich auf Datenschutz beruft, so sollte es in dem Falle genügen, darauf hinzuweisen, dass die abGEZockt die Nr. deines Ex ja in den dortigen Akten hat und sie deren eigenen Unterlagen entnehmen kann. Beweis: Akten der abGEZockt.
Es ist offensichtlich dass die dir die Nr. deine Ex nicht geben wollen, weil sie dann behaupten können (rein theoretisch jedenfalls, aber absolut unwirksam) dass sie ohne die Nr. deine Ex den Vorgang ncht bearbeiten können und deine Angaben nicht nachprüfen könnten. Das ist jedoch unzutreffend, da sie ja bereits im Besitz der RundfunkNr. deines Ex sind und sie nur in ihren eigenen Unterlagen nachsehen bräuchten.
Verhindert die abGEZockt also vorsätzlich, dass du in die Lage versetzt wirst, zwar dir nicht bekannte, der abGEZockt aber sehrwohl bekannte Daten bei diesen ausserordentlicherweise nachzuweisen, sie also „Unmögliches“ von dir verlangt, musst du dich darauf nicht einlassen und schon gar nicht unbegründete Gebührenforderungen erfüllen. Also musst du nicht zahlen, da die abGEZockt selbst es ist, die dich daran hindert, denen Informationen zu geben die du nicht hast und die denen längst vorliegen.
Falls notwendig wende dich an einen Anwalt, der dir weiterhelfen wird, da der abGEZockt jedes - auch illegale - Mitttel recht ist, um dich nochmals um die Gebühren abzuzocken.
Nur nichts unzulässiges gefallen lassen, sonder wehre dich dagegen.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah