Angenommen, jemand hat ein Thai-Massagestudio. Im Hintergrund läuft aus einem Abspielgerät Entspannungsmusik aus Thailand, die die Besitzerin mal von dem Abt der Massageschule bekommen hat. Es ist immer dieselbe Musik, und das Gerät besitzt kein Radioempfangsteil (Tuner).
Muss diese Frau GEZ-Gebühren bezahlen?
Mit diesem Abspielgerät werden auch keine in Deutschland gekauften DVDs abgespielt.
Hallo!
Kann es sein, Du verwechselst die zwei Begriffe „GEZ“ und „GEMA“?
Käme die GEZ, wenn man auf einem Monitor über einen DVD-Rekorder Videos oder Musik abspielt? Nur, wenn das ein Fernseher wäre, der auch technisch in der Lage ist, Fernsehprogramme zu empfangen, also ein Empfangsteil hat. Sonst nein!
Die kommen doch nur, wenn man öffentlichen Rundfunk oder öffentliches Fernsehen abspielt.
Das andere wäre die GEMA, die für das öffentliche Abspielen von Tonträgern (CDs usw.) Gebühren einzieht und an die Rechteinhaber der Musik (i.d.R. die Komponisten, Künstler oder Produzenten) weiterleitet (vereinfacht gesagt).
Ob diese Musiker aus dem Ausland kommen oder nicht, oder die CDs hier angeboten werden, ist m.E. unwichtig.
MfG
duck313
Hi,
GEZ muss für Rundfunkempfangsgeräte bezahlt werden.
Dies sind Fernseher Radio PC.
Ein DVD-Player, der an einem PC-Monitor oder
ein DVD-Player an einem Fernseher mit ausgebautem TV-Empfangsteil oder
CD-Player an Boxen
sind NICHT Rundfunkgebühren pflichtig. Also keine GEZ.
Je nachdem was für eine Musik da abgespielt wird könnte GEMA fällig werden sofern der Künstler in diesem Dachverband vertreten ist.
Mit GEMA kenne ich mich aber überhaupt nicht aus.
MFG
So sehe ich das auch, aber die fiktive Besitzerin in diesem Geschäft wurde bedrängt, einen Vertrag zu unterschreiben.
Na ja… die GEZ lebt halt davon, dass sie den Leuten das Geld aus der Tasche zieht. Wenn man in Zweifelsfällen da mitmacht, ist man selber schuld.
Iru
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