GEZ Gebühren für PC

Hallo,

welche GEZ Gebühren sind zu zahlen für PC ein für alles, alles auf einem, privat und beruflich / gewerblich?

Oder wo kann diese Frage unverbindlich recherchiert werden?

Stephanie

Hallo,

hier:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_g…

Hallo,

hier:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_g…

Nach Lesen eben jener Seite war mir die Antwort auf meine Frage überhaupt nicht klar - ist sie auch immer noch nicht. Ich bin gerade aber noch auf diese weitere Seite gestoßen http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/index_ger.html
_"Wann muss ein neuartiges Rundfunkgerät angemeldet werden?

Nicht jedes neuartige Rundfunkgerät muss angemeldet werden. Sobald ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät angemeldet ist, handelt es sich bei dem neuartigen Rundfunkgeräten um ein gebührenfreies Zweitgerät. Auch ein neuartiges Rundfunkgerät im Arbeitszimmer oder im Büro zu Hause ist gebührenfrei, wenn im Haushalt bereits herkömmliche Rundfunkgeräte gemeldet sind."_

Insgesamt hört sich das alles andere als eindeutig an, für Fälle in denen Arbeitsplatz und Arbeitszimmer identisch sind, also Privatwohnung und Arbeitsplatz sich am gleichen Ort befinden.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_g…

_"6. Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz
Ich habe ein Rundfunkgerät an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Rundfunkgerät anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Geräte in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte?

Ja. Für Ihr Rundfunkgerät am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten."_

Noch eine Idee, wie die Frage unverbindlich aber sicher beantwortet werden kann?

Stephanie

Hallo

welche GEZ Gebühren sind zu zahlen für PC ein für alles, alles
auf einem, privat und beruflich / gewerblich?

Dazu muss man zB. noch wissen, ob es andere angemeldete Geräte gibt.

Eine übliche Konstellation:
Ein TV-Gerät plus ein paar Radios sind in Benutzung und man zahlt schon die üblichen 17,xx Euro. Ein PC wird teilweise privat, teilweise gewerblich in einem Arbeitszimmer in der Wohnung genutzt. Dann wäre die private Nutzung als Zweitgerät gebührenfrei und die teilweise gewerbliche Nutzung laut BVerwG in der Wohnung auch gebührenbefreit.

Falls der PC das einzige Empfangsgerät ist (ohne TV-Karte, aber Internetanschluss), wird privat 5,76€ fällig. Die gewerbliche Nutzung in der Wohnung ist dann wie oben auch egal und verursacht keine weiteren Gebühren.

Gruß, DW.

Hallo

Aufpassen, bei deinen Beispielzitaten hast du von „Rundfunkgerät“ auf „neuartiges Rundfunkgerät“ gewechselt, daher die scheinbaren Widersprüche - die sind wirklich unterschiedlich gebührenpflichtig.

Gruß, DW.

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Moin,

es war bisher so, dass für einen privat und gewerblich genutzen PC zweimal bezahlt werden musste. Das ist aber seit irgendwann diesem Jahr nicht mehr so, da gab es ein Urteil. Wenn Deine Frage nicht in der anderen Antwort ausreichend beantwortet wurde, kannst Du ja mal danach googlen. Ich hab den Link nicht hier.

Jetzt ist ein gewerblich genutzter PC frei, wenn bereits für andere Geräte privat Gebühren bezahlt werden.

Was ja auch Sinn macht.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

es war bisher so, dass für einen privat und gewerblich
genutzen PC zweimal bezahlt werden musste. Das ist aber seit
irgendwann diesem Jahr nicht mehr so, da gab es ein Urteil.
Wenn Deine Frage nicht in der anderen Antwort ausreichend
beantwortet wurde, kannst Du ja mal danach googlen. Ich hab
den Link nicht hier.

Jetzt ist ein gewerblich genutzter PC frei, wenn bereits für
andere Geräte privat Gebühren bezahlt werden.

Hab’s gefunden, danke, das beantwortet die Frage ganz klar: keine zusätzlichen Gebühren.http://www.teltarif.de/gez-urteil-arbeits-pc-rundfun…

Was ja auch Sinn macht.

Die deutsche Gesetzgebung oder Gebührenordnungen machen leider auf den ersten Blick für Laien durchaus nicht immer Sinn :smile:

Danke auch an DW

Stephanie

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Hallo

Falls der PC das einzige Empfangsgerät ist (ohne TV-Karte,
aber Internetanschluss), wird privat 5,76€ fällig. Die
gewerbliche Nutzung in der Wohnung ist dann wie oben auch egal
und verursacht keine weiteren Gebühren.

Könnte man das auch anders rum sehen? Man bezahlt für die gewerbliche Nutzung und der private Anteil in der Wohnung wäre frei? Dann wären das nämlich Betriebsausgaben sonst ist es Privatvergnügen.

Cu Rene

Hallo

Falls der PC das einzige Empfangsgerät ist (ohne TV-Karte,
aber Internetanschluss), wird privat 5,76€ fällig. Die
gewerbliche Nutzung in der Wohnung ist dann wie oben auch egal
und verursacht keine weiteren Gebühren.

Könnte man das auch anders rum sehen? Man bezahlt für die
gewerbliche Nutzung und der private Anteil in der Wohnung wäre
frei? Dann wären das nämlich Betriebsausgaben sonst ist es
Privatvergnügen.

Gute Frage, ich vermute mal das wäre ok, in den GEZ-FAQ steht:
„Wenn keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden sind, besteht auf ein und demselben Grundstück lediglich für ein neuartiges Rundfunkgerät Anmelde- und Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der neuartigen Geräte.“
Hauptsache einmal angemeldet, egal wie?

Aber dann kommt das Finanzamt und drückt dir den geldwerten Vorteil der Privatnutzung des gewerblichen PCs auf’s Auge :smile:

Gruß, DW.

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