GEZ Gebühren, Haushaltsvorstand

Hallo,
wenn in einer eheähnlichen Gemeinschaft der Haushaltsvorstand von der GEZ Gebühr befreit ist, muss dann der Lebenspartner als nicht Haushaltsvorstand trotzdem bezahlen??

Danke
Grüße
Patrick

Hallo,

wenn in einer eheähnlichen Gemeinschaft der Haushaltsvorstand
von der GEZ Gebühr befreit ist, muss dann der Lebenspartner
als nicht Haushaltsvorstand trotzdem bezahlen??

ja, in einer eheähnlichen Gemeinschaft muss jeder seine eigenen Geräte selbst anmelden (und somit auch selbst dafür zahlen).

Grüße,
Sue

Hallo!

Mir stellt sich dann die Frage, wem die Geräte gehören? Wenn sie nur dem befreiten Haushaltsvorstand gehören und der Lebenspartner selbst gar keine besitzt?

Ich würde da mal die Eigentumsverhältnisse klären.

Grundsätzlich reicht es aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, wenn einer zahlt, auch wenn beide Geräte besitzen. Wie das dann grundsätzlich läuft, wenn nur einer gebührenbefreit ist, ist mir nicht bekannt. Ich vermute aber, dass dann der andere bezahlen muss. Zumindest dann, wenn er eigene Geräte besitzt. Wie das läuft, wenn er selbst gar keine Geräte besitzen würde und das Ganze vielleicht gar nicht eheähnlich, sondern nur eine Wohngemeinschaft ist???

Viele Grüße

Anne

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Hallo,

Mir stellt sich dann die Frage, wem die Geräte gehören?

üblicherweise dem, dem sie gehören :wink:

Wenn
sie nur dem befreiten Haushaltsvorstand gehören und der
Lebenspartner selbst gar keine besitzt?

Das funktioniert spätestens beim auf den Partner angemeldeten Auto nicht mehr. Aber ansonsten kann einem niemand verbieten, die eigenen Geräte dem Partner zu schenken (mit der Bedingung des Zurückschenkens im Falle einer Trennung :wink:

Man könnte jetzt hier noch lamentieren, dass es nicht auf eigentlichen Besitz ankommt sondern darauf, wer die Geräte nutzt - aber das sieht die GEZ ja üblicherweise nicht, wenn man sie nicht in die Wohnung lässt.

Grundsätzlich reicht es aber in einer eheähnlichen
Gemeinschaft aus, wenn einer zahlt, auch wenn beide Geräte
besitzen.

_In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.

Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Radio-/Fernsehempfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer._

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht

Wie das dann grundsätzlich läuft, wenn nur einer
gebührenbefreit ist, ist mir nicht bekannt. Ich vermute aber,
dass dann der andere bezahlen muss. Zumindest dann, wenn er
eigene Geräte besitzt.

Da ändert sich gar nichts, da der Partner ja ohnehin zahlen muss.

Wie das läuft, wenn er selbst gar keine
Geräte besitzen würde und das Ganze vielleicht gar nicht
eheähnlich, sondern nur eine Wohngemeinschaft ist???

Auch in einer WG-Situation würde sich nichts ändern, da wäre es sowieso klar, dass jeder selbst zahlen muss.

Grüße
Sue

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Hallo,
was meinst du mit Eheähnlich??

Also wenn man in einer Lebenspartnerschaft (verpartnert) lebt müßte das als verheiratet gelten…also nur 1 zahlt… bzw wenn der befreit ist der andre auch nicht…

aber wenn man einfach nur zusammen wohnt als Paar gehe ich nicht davon aus…

Hallo,
wie wäre es, wenn Du vor Deiner Antwort erstmal den Links folgst, die in den anderen Antworten angegeben sind und die die Frage klipp und klar und leider ganz anders beantworten als Du es Dir ausgedacht hast? Es geht hier im Forum nicht um ‚wer vermutet was‘, sondern um ‚wer-weiss-was‘.
Gruß
loderunner

Hallo,
wie wäre es wenn du mir sowas in einer privaten Mail schreibst und nicht im Forum was keinen Interessiert!

Was steht da wenn man einen Beitrag beantwortet???
Und zwar :smiley:ieses Brett dient dem Gedankenaustausch
…kommt von denken!!
Egal… ich wollte lediglich wissen ob er schwul ist, denn das heißt amtlich Lebenspartnerschaft und wenn man verheiratet ist muss keiner der beiden zahlen wenn einer zb durch Behinderung befreit ist!!

Aber es sich wahrscheinlich um eine hetero eheähnliche Situation handelt,
ist die Sache ja, wie du berreits erläutert hast, geklärt.

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