Hallo,
demnächst soll die GEZ-Gebühr ja ungeprüft pauschal von jedem Haushalt und jedem Gewerbebetrieb fällig werden. Was total ungerecht wäre bei Öko-Freaks,
Warum bloß bei denen?
ich kenne da einige, die Fernsehen aus Prinzip ablehnen und deshalb nie einen Fernseher hatten; aber auch bei z. B. Würstchenverkäufern in rollenden Anhängern, die weder ein Interesse an Fernsehen in der Arbeitszeit noch in ihrem Wagen Platz für einen Fernseher haben.
Deswegen gibt es diese Gebühr ja auch für Radios und notfalls auf für internetfähige Geräte. Mit der Gebühr besteht auch kein Rechtsanspruch auf irgendwas. Die wird vielmehr bezahlt, weil jemand was anbietet. Ich habe letztens bei der Landesmedienanstalt gefragt, ob mit der zukünftigen Pauschalgebühr für jeden Haushalt auch gesichert wäre, dass überall Rundfunk empfangen werden könne (DVB-T). Die Antwort war, dass mit dieser Gebührenpflicht kein Anspruch auf Empfang verbunden wäre.
Wie aber ist das bei Wohngemeinschaften? Da können doch viele Leute beeinander wohnen, vielleicht auch jeder ein TV auf dem Zimmer haben, aber es ist doch nur ein Haushalt?
Dann darf man sicher auf die Definition des Haushaltsbegriff bei der GEZ gespannt sen. Die muss nicht die gleiche sein, wie im Melde- oder Sozialrecht.
Grüße