GEZ-Gebühren in Zukunft

Hallo,

demnächst soll die GEZ-Gebühr ja ungeprüft pauschal von jedem Haushalt und jedem Gewerbebetrieb fällig werden. Was total ungerecht wäre bei Öko-Freaks, ich kenne da einige, die Fernsehen aus Prinzip ablehnen und deshalb nie einen Fernseher hatten; aber auch bei z. B. Würstchenverkäufern in rollenden Anhängern, die weder ein Interesse an Fernsehen in der Arbeitszeit noch in ihrem Wagen Platz für einen Fernseher haben.

Wie aber ist das bei Wohngemeinschaften? Da können doch viele Leute beeinander wohnen, vielleicht auch jeder ein TV auf dem Zimmer haben, aber es ist doch nur ein Haushalt?

Grüße
Carsten

Hallo,

demnächst soll die GEZ-Gebühr ja ungeprüft pauschal von jedem Haushalt und jedem Gewerbebetrieb fällig werden. Was total ungerecht wäre bei Öko-Freaks,

Warum bloß bei denen?

ich kenne da einige, die Fernsehen aus Prinzip ablehnen und deshalb nie einen Fernseher hatten; aber auch bei z. B. Würstchenverkäufern in rollenden Anhängern, die weder ein Interesse an Fernsehen in der Arbeitszeit noch in ihrem Wagen Platz für einen Fernseher haben.

Deswegen gibt es diese Gebühr ja auch für Radios und notfalls auf für internetfähige Geräte. Mit der Gebühr besteht auch kein Rechtsanspruch auf irgendwas. Die wird vielmehr bezahlt, weil jemand was anbietet. Ich habe letztens bei der Landesmedienanstalt gefragt, ob mit der zukünftigen Pauschalgebühr für jeden Haushalt auch gesichert wäre, dass überall Rundfunk empfangen werden könne (DVB-T). Die Antwort war, dass mit dieser Gebührenpflicht kein Anspruch auf Empfang verbunden wäre.

Wie aber ist das bei Wohngemeinschaften? Da können doch viele Leute beeinander wohnen, vielleicht auch jeder ein TV auf dem Zimmer haben, aber es ist doch nur ein Haushalt?

Dann darf man sicher auf die Definition des Haushaltsbegriff bei der GEZ gespannt sen. Die muss nicht die gleiche sein, wie im Melde- oder Sozialrecht.

Grüße

Wie aber ist das bei Wohngemeinschaften? Da können doch viele Leute beeinander wohnen, vielleicht auch jeder ein TV auf dem Zimmer haben, aber es ist doch nur ein Haushalt?

Dann darf man sicher auf die Definition des Haushaltsbegriff
bei der GEZ gespannt sen. Die muss nicht die gleiche sein, wie
im Melde- oder Sozialrecht.

Was eine Wohnung ist, ist im §3(1) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt.

Eine WG ist somit eine Wohnung für die ein Beitrag fällig wird, und dies unabhängig von der darin lebenden Anzahl von Menschen.

1 Like

Hallo,

Was eine Wohnung ist, ist im §3(1)
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt.

Eine WG ist somit eine Wohnung für die ein Beitrag fällig
wird, und dies unabhängig von der darin lebenden Anzahl von
Menschen.

Ist das jetzt schon die Definition für 2013? Denn bisher meine ich, dass selbst Volljährige mit eigenem Einkommen und Geräten auch eine Gebühr zahlen müssen, notfalls auch nur für das Autoradio im eigenen Auto. Gleiches Spiel bei Unverheirateten in einer Wohnung. Denn wenn ich im aktuellen § 2 (2) lese, dann steht da, „Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.“
Hier geht als also lediglich um das Bewohnen und nicht um das Besitzen bzw. Mieter sein. Insofern wäre auch jeder WG-Bewohner ein eigener und damit beitragspflichtiger Wohnungsinhaber.
Das gibt also eine GEZ-Definition von Wohnung, die nichts mit dem Melderecht oder anderen Gesetzen zu tun hat. Soagr Gartenlaubenbesitzer sollen neben der Gebühr für ihre Geräte zu Hause nochmal Gebühren zahlen. Eben weil man sich seine eigene Definition geschaffen hat. Alles Sch…

Grüße

Der Rundfunk beitrags staatsvertrag ist der neue ab 01.01.2013
Der Rundfunk gebühren staatsvertrag ist der aktuelle bis 31.12.2012

1 Like

Der Rundfunk beitrags staatsvertrag ist der neue ab 01.01.2013
Der Rundfunk gebühren staatsvertrag ist der aktuelle bis
31.12.2012

Achja, auch noch eine Namensänderung. Aber ich sehe gerade, dass ich „meine“ Definition schon im Beitragsstaatsvertrag gefunden habe. Allerdings ist das keine amtliche Quelle und somit vielleicht nicht die aktuellste Version. Hast Du eine vertrauenswürdige Quelle.
Wenn die Formulierung wäre, dass für jede Wohnung eine Gebühr anfiele, wäre es mir klar. Mich wundert/irritiert eben die Formulierung, dass für jede Wohnung vom Inhaber die Gebühr zu entrichten wäre und dann die im Absatz 2 folgende Definition von Wohnungsinhaber. Also können doch nach dieser Definition mehrere Leute eine Wohnung innehaben und somit Wohnungsinhaber sein, womit dann jeder eine Gebühr zahlen soll?? Mich würde eine solche Auslegung seitens der Gebühreneintreiber nicht wundern. Es steht ja eben nicht da, dass für eine Wohnung eine Gebühr fällig wäre. Dann wäre es klar.
Na warten wir mal ab, wie sich das entwickelt. Die GEZ-Eintreiber werden vielleicht doch nicht alle arbeitslos.

Grüße

Hier ein Exemplar des Vertrages wie er von den Ländern angenommen wurde.

http://www.schure.de/22620/rdfunkbeitragstv.htm

(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.

Wenn es also eine WG ist, ist die gesamte WG ein Gesamtschuldner.

Hallo,

Hier ein Exemplar des Vertrages wie er von den Ländern angenommen wurde.
http://www.schure.de/22620/rdfunkbeitragstv.htm
Wenn es also eine WG ist, ist die gesamte WG ein Gesamtschuldner.

Ich will das gerne glauben. Mich macht eben diese komische Formulierung mit den Wohnungsinhabern als GebührenBeitragsschuldner etwas misstrauisch gemacht. Dann sollen die doch schreiben: Pro Wohnung ein Beitrag.
Warten wir es ab, was die draus machen. Die jetzige Formulierung/Definition ab 2013 muss ja nicht für die Ewigkeit sein. Denn wenn dann wirklich alle bei den Eltern lebenden Kinder keine Beiräge mehr für ihre Geräte bezahlen brauchen und gleiches für das Autoradio Unverheirateter gilt, fehlen denen vielleicht ein paar Euro ;o)

Grüße

Na warten wir mal ab, wie sich das entwickelt. Die
GEZ-Eintreiber werden vielleicht doch nicht alle arbeitslos.

Nein, im Gegenteil, sie bekommen neue Kollegen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/GEZ-will-400-…

Gruß

osmodius