Ich lebe seit 6 Jahren mit meinem Mann, der zu 90 % schwerbehindert ist nach einem Wehrdienstschaden, in einem Haushalt.Er ist seit Anerkennung dieses Schadens von den GEZ Gebühren befreit.Heute stand ein Voostreckungsbeamter der Stadt vor der Tür, um von von mir 500 Euro angeblich rückständige Gebühren einzufordern.Da ich nicht bereit und in der Lage war, diesen Betrag zu zahlen, überreichte er mir ein Schreiben, dass er in 7 Tagen zwecks Offenbarungseid wieder vor der Tür stehe.Sollte ich dann nicht anwesend sein, würde ein Haftbefehl erlassen… Was tun - brauche schnelle Hilfe und bin absolut ratlos!
MfG
Inge
Hallo Inge, sicherlich habt ihr einen gebührenbefreiungsbescheid. Lege diesen dem Beamten doch einfach vor.
Wollte er gar nicht sehen und sagte, er würde nur seinen Auftrag ausführen…
Dann wird Dir nicht anderes übrig bleiben als einen Anwalt aufzusuchen. LG Bettina
Wollte er gar nicht sehen und sagte, er würde nur seinen
Auftrag ausführen…
Ich lebe seit 6 Jahren mit meinem Mann, der zu 90 %
schwerbehindert ist nach einem Wehrdienstschaden, in einem
Haushalt.Er ist seit Anerkennung dieses Schadens von den GEZ
Gebühren befreit.Heute stand ein Voostreckungsbeamter der
Stadt vor der Tür, um von von mir 500 Euro angeblich
rückständige Gebühren einzufordern.Da ich nicht bereit und in
der Lage war, diesen Betrag zu zahlen, überreichte er mir ein
Schreiben, dass er in 7 Tagen zwecks Offenbarungseid wieder
vor der Tür stehe.Sollte ich dann nicht anwesend sein, würde
ein Haftbefehl erlassen… Was tun - brauche schnelle Hilfe
und bin absolut ratlos!
MfG
Inge
Guten Tag Inge,
tja, machmal treibt es die abGEZockt bis zum Exess, um an das Geld anderer Leute zu kommen.
Aber nur keine Panik.
Der Offenbarungseid ist richtiger die Eidesstattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse.
Der Grossteil der Bevölkerung hat die irgend wann schon einmal abgeben müssen.
Statt zu warten, bis der Vollstreckungsbeamte der Stadt- oder Gemeindekasse (die die abGEZockt für die unangenehmen Arbeiten beauftragt) wieder bei Ihnen vor der Türe steht und sie nicht antrifft, rufen Sie den einfach bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung an und machen Sie einen Termin mit dem aus. Ist alles halb so schlimm. Sie können dann ja direkt vor Ort in die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung einwilligen und die da auch gleich abgeben.
Voraussetzung wäre, dass Sie und Ihr Lebengefährte mit Ihrem Gesamteinkommen bzw. Sie mit Ihrem Einkommen von unter 999.90 Euro unterhalb der Pfändungsgrenze liegen (grob über den Daumen) bzw. nicht durch eine Pfändungsmassnahme sozialhilfebedürftig würden.
Nach Abgabe der eV wären Sie dann öausserdem für die nächsten 5 Jahre schonmal unpfändbar bzw. kann auch kein anderer bei Ihnen versuchen zu vollstrecken.
Auswirkungen hätte eine eV nur in den Fällen, wo jemand regulär auf Raten Sachen kauft etc., denn das würde evl. dann nicht mehr möglich sein. Muss ja auch nicht, wenn erst das Geld beisammen hat und dann Einkauft.
Sollten Sie weitere Fragen in der Sache haben, melden Sie sich einfach noch einmal.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Guten Tag,
in diesem Bereich kenne ich mich relativ gut aus.
- Befreiung der GEZ-Gebühren bei ALG 2, Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung,
bei Schwerbehinderung muss im Ausweis das RF-Merkzeichen drin stehen-möglich.
Weitere Befreiungsmöglichkeiten gibt es.
Wenn Sie mit Ihrem Mann verheiratet sind, dann braucht man in einem gemeinsamen Haushalt nur einmal die GEZ-Gebühren bezahlen.
Folglich; ist ihr Mann und Sie bei der GEZ veranlagt, könnten Sie ihre Teilnehmernummer kündigen und darauf hinweisen, dass Ihr Mann ebenfalls bei der GEZ gemeldet ist (TeilnehmerNr. von Ihnen und Ihrem Mann angeben)
Was ich nicht beurteilen kann, für welchen Zeitraum Sie die Gebühren zahlen sollen.
Sind es Gebühren nach der Hochzeit, so würde der Fall greifen, dass Sie nur einmal GEZ bezahlen müssten.
Dann müssten Sie der GEZ eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde schicken und darauf bestehen, dass ein Teilnehmerkonto mit Wirkung der Eheschließung abgemeldet werden soll.
Diese Post schicken Sie per Einschreiben mit Rückschein an die GEZ nach Köln.
Problem aktuell. Die GEbühren könnten aktuell noch beigetrieben werden von dem Vollstreckungsbeamten der Stadt. GGfs. wird die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung verlangt.
Hier ist dringend Handlungsbedarf von Ihrer Seite aus erforderlich !
Fragen Sie bei der Stadt nach, für welchen Zeitraum und für welche Person die GEZ-GEbühren zu zahlen sind (Sie oder Ehemann, Zeitraum der rückständigen Gebühren).
Suchen Sie sämtliche Mahnungen, Befreiungen der GEZ raus und kontaktieren Sie die Stadt. Die können telefonisch bei der GEZ nachfragen und zumindest klären, ob ihr Mann tatsächlich bei der GEZ geführt ist und ob 2 Teilnehmernummern vergeben wurden.
Falls nur Sie bei der GEZ gemeldet sind, müssten Sie die GEZ-Gebühren für Ihren Haushalt für Radio, TV bezahlen. Ist Ihnen das nicht möglich, ist eine Pfändung, sowie die Abnahme der Eidesstattichen Versicherung (Eintrag in die Schufa) möglich.
Wenn Sie weitere Auskünfte wünschen können Sie mich gerne kontaktieren (mit mehr Infos)
MfG