ich habe immer von der GEZ eine Rechnung bekommen die ich
dann bezahlt habe war immer für 1/4 Jahr seit einem Jahr
bekomme ich eine rechnung aber gleich mit etwas über
5 Euro Mahngebühren ich habe daher auch schon einige male
mich bei der GEZ gemeldet und gefragt was dieses soll
man hat geantwortet wen ich meine rechnung nicht von selber bezahle entstehen Mahnkosten.
und nun meine Frage:bin ich verpflichtet von selber die
Gebühren zu bezahlen oder wie laeuft das da ab wer kennt sich da aus wer kann mir Antwort darüber geben
Hallo!
Das ist durchaus so gewollt, dass die GEZ es denen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, so unkomfortabel wie möglich macht… Wenn man Glück hat, erhält man den Überweisungsträger jeweils drei, vier Tage vor Fälligkeit, aber darauf würde ich mich nicht verlassen und es selbst bis zum 15. Februar/ Mai/ August/ November überweisen! Ist ja nichts, wo man erst die Rechnung abwarten müsste, sondern es ist vorher klar, welcher Betrag zu welchem Datum fällig wird.
Viele Grüße
rosarot-2010
es geht ums prinzip mus ich dieses von mir aus tun oder nicht
man hat immer eine rechnung bekommen und mit einmal nicht mehr
sind die verpflichtet eine rechnung zu schicken oder nicht
hallo,
da es sich bei gez-gebühren um öffentlich-rechtliche forderungen handelt, dürfen die imho sofort mit einer mahngebühr versandt werden. ich würde daher einen dauerauftrag einrichten wenn du das geld nicht von denen abbuchen lassen willst. mit der „rechnung“ der gez kannst du ja eh nichts anfangen, da man die gebühren meines wissens nicht von der steuer absetzen kann. (und falls das doch geht, dürfte der entsprechende kontoauszug als nachweis reichen).
gruß,
tommy
Hallo,
als Privatperson muss man erstmal eine Erinnerung erhalten, damit eine Mahnung bzw. Mahnkosten fällig werden können.
Das heißt, die GEZ muss dich schon anschreiben mit einer Rechnung, bevor Sie Mahnkosten geltend machen können. Du bist nicht im Verzug und musst keine Mahnkosten zahlen!
Liebe Grüße
[MOD] Rechtsfragen
Hallo,
da es sich um eine Rechtsfrage handelt, bitte den Artikel neu im Brett „Ämter & Behörden allgemein“ posten (FAQ:1129 beachten)
Gruß
Beowolf
Hi!
als Privatperson muss man erstmal eine Erinnerung erhalten,
damit eine Mahnung bzw. Mahnkosten fällig werden können.Das heißt, die GEZ muss dich schon anschreiben mit einer
Rechnung, bevor Sie Mahnkosten geltend machen können. Du bist
nicht im Verzug und musst keine Mahnkosten zahlen!
Sorry, dass stimmt nicht
"Dies gibt die im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelte Gebührenzahlung zutreffend wieder. § 3 Abs. 1 RGebStV verpflichtet Sie, „Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang“ unverzüglich anzuzeigen. Gem. § 4 Abs. 1 RGebStV beginnt (unabhängig von der Anzeige) die Rundfunkgebührenpflicht am ersten Tag. Die Gebühren sind gem. § 4 Abs. 3 RGebStV jeweils in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für drei Monate zu leisten. Da die Rundfunkgebühren grundsätzlich auch vom Bürger selbst bestimmt werden können (TV oder Radio, ggf. neuartige Empfangsgeräte, soweit gesondert zu berechnen), ist grundsätzlich ein Gebührenbescheid der GEZ nicht notwendig, auch nicht die Festlegung von gesonderten Zahlungsdaten. "
Gruß
Beowolf