GEZ Gebühren, wie läuft das?

Ich bekomme einen Brief nach dem anderen, daß ich meine
Geräte angeben soll.
Jetzt hatte ich sogar einen Hinweis im Briefkasten,
daß jemand da ar zum prüfen.

Welche Verpflichtung habe ich in diesem Zusammenhang?
Muß ich tatsächlich alles angeben?
Und wenn ja in welchem Zeitraum.

Ich warte eigentlich auf einen Antennenanschluß,
momentan empfange ich keinen Sender vernünftig,
also schaue ich auch nicht fern.

Wie soll/muß ich mich verhalten?

Danke für Tipps!

Grüße

Caro

Hallo Caro,
auch auf die Gefahr hin, Prügel zu beziehen (schließlich scheint es hier ja üblich zu sein, mitzuteilen, wie man an der GEZ vorbeikommt), so weit möglich ein paar Antworten:

Ich bekomme einen Brief nach dem anderen, daß ich meine
Geräte angeben soll.

Wenn du irgendwo eingezogen bist, ist das normal.

Jetzt hatte ich sogar einen Hinweis im Briefkasten,
daß jemand da ar zum prüfen.

Die kommen öfter, wenn nichts gemeldet ist - hereinlassen brauchst du niemanden.

Welche Verpflichtung habe ich in diesem Zusammenhang?
Muß ich tatsächlich alles angeben?

Uneingeschränktes JA.
Du musst für jeden Haushalt, sowie Ferienwohnung und beruflich genutztes Auto, angeben, ob du ein Gerät besitzt. Es reicht beim Haushalt aus, wenn du den Fernseher angibst - das Radio ist im Preis mit drin.

Und wenn ja in welchem Zeitraum.

Von dem Tag an, wo das Gerät in der Wohnung ist, bis zu dem Tag, wo es kaput oder entfernt worden ist.
Dann heißt es noch „unverzüglich“ - also ein paar Wochen Zeit hast du schon, solltest es aber nicht übertreiben.

Ich warte eigentlich auf einen Antennenanschluß,
momentan empfange ich keinen Sender vernünftig,
also schaue ich auch nicht fern.

Das ist vollkommen egal. Es reicht, wenn ein Gerät „zum Empfang bereit gehalten“ wird. Ob du es benutzt oder auch benutzen kannst, ist unerheblich. Hörst du auch kein Radio?? Auch nicht im Auto??

Wie soll/muß ich mich verhalten?

Bei Gelegenheit *g anmelden.

Danke für Tipps!

Bitte

Gruß

HaWeThie

Hallo HaWeThie,

Von dem Tag an, wo das Gerät in der Wohnung ist, bis zu dem
Tag, wo es kaput oder entfernt worden ist.

Ich warte eigentlich auf einen Antennenanschluß,
momentan empfange ich keinen Sender vernünftig,
also schaue ich auch nicht fern.

Das ist vollkommen egal. Es reicht, wenn ein Gerät „zum
Empfang bereit gehalten“ wird. Ob du es benutzt oder auch
benutzen kannst, ist unerheblich.

Ob es benutzt wird oder nicht ist egal, das stimmt. Wenn aber das Gerät im aktuellen Zustand (z.B. ohne Antenne) nicht funktionsfähig ist, wird es auch nicht „zum Empfang bereitgehalten“, ein Empfang ist ja nicht möglich.

Mit wollte mal ein GEZler wegen eines Autoradios an den Kragen, das war aber nicht eingebaut und folglich nicht funktionstüchtig, ergo auch nicht gebührenpflichtig.

Wenn der Antennenanschluss dann schließlich da ist, dann sollte Caro sich schon anmelden, aber vorher … warum?

Grüße
Sebastian

Lieber Sebastian, was du schreibst, ist nicht unfalsch *g :
Ob Beträge an die GEZ abgeführt werden müssen oder nicht, ist einzig und allein vom Besitz entsprechender Empfangsgeräte abhängig und nicht vom Zustand der Antennentechnik. In Schulen zum Beispiel müssen die Fernsehgeräte physisch empfangsuntauglich gemacht werden, auch wenn in den Klassenräumen überhaupt keine Antennenanschlüsse vorhanden sind und Zimmerantennen u.dgl. aufgrund geographischer Gegebenheiten nicht funktionieren; der andere Antworter ( sorry, kann den Namen jetzt beim Antworttippen nicht lesen ) hat selbstverständlich recht.

Gruß HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Herr Meyer,

Ob Beträge an die GEZ abgeführt werden müssen oder nicht, ist
einzig und allein vom Besitz entsprechender Empfangsgeräte
abhängig und nicht vom Zustand der Antennentechnik. In Schulen
zum Beispiel müssen die Fernsehgeräte physisch
empfangsuntauglich gemacht werden, auch wenn in den
Klassenräumen überhaupt keine Antennenanschlüsse vorhanden
sind und Zimmerantennen u.dgl. aufgrund geographischer
Gegebenheiten nicht funktionieren

Warum ist dann ein nicht eingebautes, nicht defektes Autoradio nicht gebührenpflichtig?

Ich vermute mal, dass die Formulierung „zum Empfang bereithalten“ nicht wirklich exakt definiert ist und bei ernsthaften Streitigkeiten in jedem einzelnen Fall von einem Gericht geklärt werden müsste.

Das ist bzw. war ja ganz ähnlich bei damals verbotenen Scannern. Wann wurden sie nur mitgeführt (erlaubt), wann wurden sie „zum Empfang bereitgehalten“ (verboten)? Da gab es alle möglichen Anhaltspunkte (Batterien drin, Antenne dran oder nicht etc.), aber so richtig eindeutig war das nie. Was, wenn die Batterien leer waren? Ungeklärt.

Nach meiner Erinnerung war das Kriterium hauptsächlich, ob man mit wenigen Handgriffen den Empfang aufnehmen konnte oder nicht. Ging das aus technischen Gründen nicht oder fehlte auch nur ein dazu notwendiges Teil (z.B. keine Batterien oder keine Antenne dabei), wurde das Gerät nicht zum Empfang bereitgehalten.

Alleine der Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes kann doch noch keine Gebührenpflicht auslösen, sonst müsste die Oma, die ihrem Enkel so ein Gerät zum Geburtstag kauft, aber selbst keines besitzt, ja so lange Gebühren zahlen, wie der Karton in ihrer Wohnung steht.

Und wenn sich jemand entschließt, aus finanziellen Gründen für einige Zeit auf Fernsehen zu verzichten, muss es doch reichen, wenn er das Gerät in den Keller packt.

Grüße
Sebastian