Hallo liebes FORUM,
welche Einkommensgrenze gilt für die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr?
Auf der Seite der GEZ www.gez.de komme ich leider nicht weiter, was auch an meinem momentanen miserablen Internetzugang liegen kann…
Danke!
Mirabelle
Auch hallo.
was auch an meinem momentanen miserablen
Internetzugang liegen kann…
Also für diese Seite wird es wohl noch reichen: http://www.anwalt.de/news/news_item.php?article_id=88
HTH
mfg M.L.
Hallo Mirabelle,
welche Einkommensgrenze gilt für die Befreiung von der
Rundfunk- und Fernsehgebühr?
Überleg dir gut, ob du eine Befreiung beantragen willst. Ich hatte es versucht, als Student. Da ich kein bafög bekomme, unterstützen mich meine Eltern. Ich lag unter der Einkommensgrenze. Das hat, in meinem Fall, den SWR aber nicht besonders gestört. Irgendwo gab es mal ein Urteil, dass Eltern so und so viel Euro pro Monat als Unterstützung für die erste Ausbildung ihrer Kinder bezahlen müssen. Die beste Antwort war: „Sie könne ja gegen Ihre Eltern klagen, wenn Ihnen das Geld nicht reicht.“
Und mit der Abmeldung der Geräte war es dann auch so eine Sache. In Begründung musste man nochmal extra reinschreiben, dass man keine Rundfunkempfänger mehr bereithält - was ja eigentlich Gegenstand der Abmeldung ist. Und ich muss sagen, ich hab mich inzwischen daran gewohnt ohne Radio und TV auszukommen.
Viele Grüße,
nixblicker
Hallo liebe Mirabelle,
Nur "Hartz IV und Bafög Empfänger " haben die Möglichkeit. Außerdem Blinde und Gehörlose mit mindestens 70 GdB.
Melde ab - nach dem Motto : isch abe gar kein Auto .
GEZ = Geld Eintreiber Zombies
scöne Grüße Uwe H.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich möchte mich meinen vorschreibern anschliessen und kann nur sagen: diese Befreiung darfst du dir regelmäßig (alle paar Monate) bestätigen lassen und das dann zur GEZ schicken.
Versäumst du die Frist, bekommst keine Post von der GEZ, sondern gleich die Abrechnung fürs letzte Quartal 
Also einmal befreien lassen und dann wieder anmelden, wenn der Status der Befreiung nicht mehr vorliegt - darauf lässt sich die GEZ nicht ein 
welche Konsequenz du daraus ziehst, bleibt dir überlassen :->
Hallo,
also ich hab damals in der Ausbildung und danach in meinem festen Job eine Befreiung bekommen.
Hatte zu dem Zeitpunkt ca. 1000,- DM zur Verfügung (Ausbildungsgehalt + HW-Rente)
Dann hatte ich einen total mies bezahlten Job. Mit meinen ca. 1600,- DM netto hatte ich dann auch Anspruch drauf.
Ruf doch einfach mal beim Sozialamt an. Die können Dir die Auskunft darüber geben. Dort hab ich damals (ist schon fast 10 Jahre her) auch den Antrag stellen müssen.
Gruß eyeseen
ansonsten hilft auch manchmal Google…
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…
Danke an alle!
Ich danke Euch für Eure Antworten!
Gruß,
Mirabelle