GEZ - Gebührenbescheid mit Vollstreckungsandrohung

Hallo zusammen,

es sei folgender Fall gegeben:

Ein Student wohnt zusammen mit zwei weiteren Studenten in einer Wohngemeinschaft! Eines Tages klingelt ein Angestellter einer deutschen Rundfunkanstalt an der Tür, die leider einer der Studenten öffnet. Der Besucher teilt mit, er habe einen Fernseher durch das Fenster gesehen und hinterlässt für jeden der drei Bewohner je eine getätigte Anmeldung im Briefkasten. Kurz darauf kommen auch schon die Gebührenbescheide für ALLE DREI Bewohner (jeder soll also 17,95 Euro / mtl. zahlen). Es ist festzuhalten, dass der GEZ-Besucher die Namen dem Briefkastenschild entnommen hat. Zwei der drei Studenten sind in der betreffenden Stadt nicht einmal gemeldet.

Die drei Studenten haben sich lange Zeit nicht darum gekümmert. Ein schwächelnder Student hat sich nach einiger Zeit informiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, seinen (nicht vorhanden) Fernseher offiziell anzumelden und die bis dahin angefallenen Gebühren zu bezahlen.
Der zweite (bei der Stadt angemeldete) Student hat sich nach Androhung der Vollstreckung dazu entschieden die Gebühren zu zahlen.
Nun hat der dritte Student auch einen Gebührenbescheid mit Vollstreckungsandrohung erhalten.

Dieser Student ist nur durch das Briefkastenschild bei der GEZ bekannt, wurde noch nie von einem Mitarbeiter der GEZ gesehen und hat auch niemals in schriftlicher Form mit der GEZ kommuniziert. So lange die Mitarbeiter der GEZ die Wohnung nicht betreten dürfen, besitzt er keinen eigenen Fernseher. Der Student ist NICHT in dieser Wohnung gemeldet.

Nach Ansicht des Studenten gibt es mehrere Möglichkeiten für das weitere Vorgehen:

  1. Bisher angefallene Gebühren zahlen und danach wieder abmelden. (sehr unbeliebte Variante)
  2. Telefonisch bzw. schriftlich widersprechen. Falls das noch möglich ist?? (dadurch weiß dann die GEZ, dass dieser Student die Bescheide erhalten hat)
  3. Weiterhin nicht reagieren. Von den anderen Studenten verleugnen lassen und so tun, als ob die Briefe nie eingetroffen sind.

Für welche Variante entscheidet sich der Student? Eure Meinung ist sehr wichtig.

vg hero

Hallo,

besitzt der Student überhaupt Rundfunkgebühren pflichtige Geräte, also hier einen Fernseher in seinem eigenen Zimmer?
Falls nein, schriftlichen Widerspruch einlegen.

Falls nur Radio und/oder PC vorhanden sind widersprechen, Tatsachen richtig stellen und korrigierten Bescheid anfordern(dadurch spart man ggf. 2/3 der Gebühren).

Ansonsten hat der Student viiiiiel zu spät reagiert.
Man hätte direkt vom aller ersten Brief an allem schriftlich widersprechen müssen.

www.gez-boykott.de