GEZ Gebühreneintreiber

Liebe Experten!
Ich hätte mal eine Frage zu den GEZ-Gebühreneintreibern.
Denn mein Wissen besteht nur aus Gerüchten und ich wüsste es doch gerne genau.
Also was für Rechte hat ein solcher Beamter gegenüber seinen Klienten, also potentiellen Schwarzsehern/-hörern. Meine Meinung ist die, dass sie nicht das Recht haben in die Wohnung zu kommen egal was sie androhen. Man hört auch davon dass sie behaupten sie hätten das Recht dazu, in die Wohnung zu kommen. Und sind sie erstmal drin und sehen einen Fernseher/Radio also unangemeldete Geräte. Muss man logischerweise Strafe zahlen.
Auch gehört hab ich, dass wenn man ausdrücklich sagt dass man es nicht gutheisst das er in die Wohnung kommt, aber sich nicht mit Gewalt wehren will, alles was der Beamte sieht nicht als Beweis dienen kann weil er sich unrechtmäßig zutritt zu der Wohnung verschafft hat.
Wie sieht die Rechtslage dazu genau aus?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß Gaston

Suche doch mal im Archiv!
Hi!

Da wurde das Thema schon zig mal durchgekaut!

Also was für Rechte hat ein solcher Beamter

Das sind keine Beamte! Das sind Freiberufler!

gegenüber seinen
Klienten, also potentiellen Schwarzsehern/-hörern.

Kurz: Keine!

Meine
Meinung ist die, dass sie nicht das Recht haben in die Wohnung
zu kommen egal was sie androhen.

Richtig

Man hört auch davon dass sie
behaupten sie hätten das Recht dazu, in die Wohnung zu kommen.

Das tun sie in der Regel (werden nach Provision bezahlt)

Und sind sie erstmal drin und sehen einen Fernseher/Radio also
unangemeldete Geräte. Muss man logischerweise Strafe zahlen.

Muss man nicht! Die Geräte müssen schon laufen, damit für den GEZler klar sein kann, dass ein Empfangsteil drin ist!

Auch gehört hab ich, dass wenn man ausdrücklich sagt dass man
es nicht gutheisst das er in die Wohnung kommt, aber sich
nicht mit Gewalt wehren will,

Du brauchst zum Schließen einer Haustür keine Gewalt! Und wenn er einen Fuß zwischen selbige und Türrahmen stellt, und Du die Tür zufällig mit aller Gewalt ins Schloss wirfst… Du kannst ihn wegen Hausfriedensbruch belangen!

Grüße
Guido

Hi Guido!
Danke für deine schnelle Antwort!
Da ich aber kein Premiumnutzer bin steht mir die Möglichkeit im Archiv zu stöbern nicht mehr zu. Im aktuellen Brett war nix zu finden ebenso in der FAQ und ein zugegebnermaßen kurzes googlen brachte auch kein Ergebnis. Daher meine Frage auch wenn sie schon tausendmal gestellt wurde.
Gruß Gaston

Hi Gaston

Da ich aber kein Premiumnutzer bin

Und warum nicht? Kostet doch (noch) nichts.
Und wenn es mal kostenpflichtig wird, gibt es sicher eine „Vorwarnung“. Du wirst sicher nicht einfach zahlen müssen, nur weil Du die Testphase des Dienstes nützt

Daher meine Frage auch
wenn sie schon tausendmal gestellt wurde.

Da die Archivsuche derzeit nur einige Mausklicks, um den Premiumdienst zu aktivieren kostet, ist es eine billige Ausrede, wenn man nicht selber im Archiv suchen will.

Edith

Hi Edith!
Zitat:
"Diese Funktion ist nur für Nutzer des Premiumdienstes von wer-weiss-was verfügbar.

Der Premiumdienst bietet diese und weitere interessante Funktionalität für wenig Geld."
Wo soll ich bitteschön daraus ersehen das es kostenlos ist?
Gruß Gaston

Hallöchen,

"Diese Funktion ist nur für Nutzer des Premiumdienstes von
wer-weiss-was verfügbar.

Der Premiumdienst bietet diese und weitere interessante
Funktionalität für wenig Geld."
Wo soll ich bitteschön daraus ersehen das es kostenlos ist?

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/mywww.fpl?id…

„In einer ersten Testphase sind alle Abonnements kostenlos, aber auch ohne rechtsverbindlichen Anspruch. Viel Spaß mit der erweiterten Funktionalität!“

Gruß
Christian

Der Premiumdienst bietet diese und weitere interessante
Funktionalität für wenig Geld."
Wo soll ich bitteschön daraus ersehen das es kostenlos ist?

hm… wäre doch eine schöne Frage für’s Mathematik-Forum:

"Ist „nichts“ eine Teilmenge von „wenig“? :wink:

Ciao
Kaj