GEZ-Gebühren, Pflicht oder Widerspruchsmöglichkeit?

Seit längerem wird A von der GEZ angeschrieben. Nun hat er, nach Rücksprache mit einigen Lokalpolitikern, die selbst allerlei Widersprüchliches erzählten, doch die Gebühren überwiesen. Das gereut ihn im Nachhinein, da er gleich für das neue Quartal die Nachzahlung bekam. Allerdings: er hat tatsächlich weder TV noch Radio, Internet sicherlich. Lässt sich das wenigstens, da er freiberuflich ist, über die Steuer absetzen? Gibt es eine vernünftige Form des Widerspruchs, eigentlich hat er die Zahlung ungerne geleistet. Es geht nicht um das Finanzielle, sondern die Tasache, dass er keine Geräte hat oder anschaffen möchte, diese Sender sich anzusehen. Auf Facebook tummeln sich einige Seiten, die allerdings phantastische Inhalte aufweisen wie die Nichtanerkennung der BRD. Es ist immer die Frage, was man damit erreichen kann. Ein Betroffener von gesundem Menschenverstand brauche teher etwas „Nachvollziehbares“ und „Reelles“. Einer Antwort gilt ein aufrichtiger Dank!

Es gilt seit 01.01.2013 der neue (umstrittene-) Rundfunkstaatsvertrag, der besagt, dass für jede bewohnte Wohnung in DE, 1x/Monat dieser Beitrag bezahlt werden muss. Betriebsstätten sind ebenso beitragspflichtig.

Guck mal hier: http://www.rundfunkbeitrag.de/service/

Es laufen diverse Gerichtsverfahren gegen diesen Rundfunkstaatsvertrag; zahlen musst Du aber trotzdem!

Gruß _unplugged

Hallo,

man könnte die Zahlungen unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit leisten, dann erhält man wenigstens sein Geld wieder zurück, falls eines der vielen Gerichtsverfahren zugunsten der Verbraucher ausfallen sollte. Und man könnte natürlich auch selbst Widerspruch einlegen, dann bekommt man auch ein eigenes Gerichtsverfahren. Die Kosten liegen bei etwa 100,- Euro ohne Anwalt.

Gruß Ebi

Seit längerem wird A von der GEZ angeschrieben. Nun hat er, nach Rücksprache mit einigen Lokalpolitikern, die selbst allerlei Widersprüchliches erzählten, doch die Gebühren überwiesen. Das gereut ihn im Nachhinein, da er gleich für das neue Quartal die Nachzahlung bekam.

Die wird er auch für alle Folgequartale bekommen.

Allerdings: er hat tatsächlich weder TV noch Radio, Internet sicherlich.

Dann war er auch schon zu GEZ-Zeiten gebührenpflichtig. Der derzeitige Beitrag ist davon jedenfalls unabhängig.

Lässt sich das wenigstens, da er freiberuflich ist, über die Steuer absetzen?

Den Beitrag für die Betriebsstätte kann man absetzen.

Gibt es eine vernünftige Form des Widerspruchs, eigentlich hat er die Zahlung ungerne geleistet.

Dass man etwas ungerne zahlt, dürfte regelmäßig kein ausreichender Grund sein. Ich bezahle auch nicht zu gerne Steuern oder alle möglichen anderen Beiträge. Nutzt nur nichts.

Es geht nicht um das Finanzielle, sondern die Tasache, dass er keine Geräte hat oder anschaffen möchte, diese Sender sich anzusehen.

Das spielt ja für die Beitragspflicht auch keine Rolle. Ich möchte vor meinen Haus auch keinen Gehweg. Die Stadt baut ihn einfach und ich soll das bezahlen. Auf

Es ist immer die Frage, was man damit erreichen kann. Ein Betroffener von gesundem Menschenverstand brauche teher etwas „Nachvollziehbares“ und „Reelles“. Einer Antwort gilt ein aufrichtiger Dank!

Mach Dich einfach mal mit dem Unterschiede zwischen Beitrag und Gebühr vertraut. Die werden das nicht zuletzt deswegen von einer Gebühr in einen Beitrag geändert haben.

Grüße

Hallo GEZ - Geschädigte,
Gegenhalten ist auch möglich, d.h. die HP GEZ-Abschaffen besuchen und die
Hinweise dazu allesamt ausführen wie schon ca. 780.000 Geschädigte vorher.
Und eine Spende für den guten Mann nicht vergessen.
mfg
Karl

SPAM! (owt)
nix

GEZ-Gebühren gibt es nicht mehr.

Auf http://www.gezbefreiung.net kannst du dir mal genau anschauen wer sich befreien lassen kann. 2013 haben sich einige Regelungen geändert. Du kannst auch einfach nichtmehr weiter zahlen, die Frage ist aber ob du dir den Ärger den du dann mit Vollstreckungsbeamten einhandelst antun möchtest.

Das größte Problem ist die Änderung im Januar 2013 mit der festgelegt wurde dass du einen BEITRAG zahlst. Einen Beitrag kann man auch für etwas zahlen, von dem man nicht profitiert. Das ist sogar oft so. Und bei den Rundfunkkosten hat der Staat sich eben überlegt dass jeder deutsche Haushalt einen Beitrag zahlt, egal ob was in der Wohnung steht oder nicht.

Einen Beitrag zahlt man/Frau stets freiwillig, auf Grund eines Beitritts zu einem Verein beispielsweise. Ein Zwangsbeitrag stellt eine versteckte Steuer dar und ist grdstzl. den Behörden auf Grund von Gesetzen vorbehaten. Diese können von der „GEZ“ oder Beitragsservice nicht eindeutig nachgewiesen werden, denn sie sind eine Firma und keine Behöde. Zwangsgeldeintreibungen sind mit viel richterlichem Aufwand grdstzl. dem Staat vorbehalten. Alles andere ist rechtswidrig. Punkt. Bitte selbst in den einschlägigen Foren schlaumachen.