tja,mein nachbar ist vor 4 monaten von der gez besucht
worden und hat gesagt das er keinen fernseher besitzen
würde…leider stand sein 5 jähriger sohn mir an der türe und
meinte das der papa wohl dern fernseher im wohnzimmer und den
im schlafzimmer vergessen hätte.
jetzt muß er nachweisen wann er den apparat gekauft hat und
seit diesem datum nachzahlen…echt das letzte.
Hallo felina,Du hast Recht "…echt das letzte…"aber für das Lügen
-„ich habe kein Fernseher“,und die rechtmässige Nachzahlung als echt das Letzte zu bezeichnen.GEZ-Gebühren muss man nun mal bezahlen,wenn man
ein Fernseher hat,leider auch wenn man die Öffentlichen nicht nutzt.
Sogar wenn es empfangsmassig nicht möglich ist,Öffentliche zu sehen
(So habe ich es jedenfalls aus den Medien).Hier fange ich an,von
Betrug und Nötigung seitens der GEZ nachzudenken.
Grüsse Gerhard
Freie Entfaltung der Persönlichkeit glaube ich nicht, aber einen Präzidenzfall auf Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ( woher wissen die denn wo du wohnst und eine Glotze besitzt? Vom Einwohnermeldeamt, bist du kürzlich umgezogen oder hast bei Pro Sieben DOTWIN Gewinnspiel mitgemacht?). Ich habe mal an die GEZ geschrieben, und verlauten lassen, dass ich keine öffentlich-rechtlichen mag. Muss jeder selbst entscheiden ob er den anderen Nachrichten Objektivität abringen kann oder nicht. Aufjedenfall habe ich da reingeschrieben, dass sie entweder die öffentl.-rechtl.Programme abstellen können, wenn sie wollen(können sie aber nicht), oder ich starte eine Anzeige wegen Erpressung. Kann mich ja keiner zwingen die Leitung mit sowas zu blockiern(denn wenn du die privaten willst, werden die anderen ja gleich mitgeliefert, die hat aber keiner bestellt). Es wäre ein echter Präzidenzfall: Wenn sie kommen und das TV-Kabel kappen kannst du eine Sammelklage mit allen anderen Sendern führen. Denn du hast ja nun gar kein Fernsehen mehr, würdest aber gerne die privaten sehen, willst aber nix zahlen, weil da ständig Werbung kommt. Musst nur mit deiner Rechtsschutz drohen (die du noch nie genutzt hast, musst sie aber mindestens 1x nutzen um sie kündigen zu können) und die Adresse deines FACHANWALTES angeben.
Ich habe es so gemacht und vorgeschlagen sie möchten mich mit ihrem Blödsinn bitte nicht behelligen, denn wenn ich erst einen Präzidenzfall gewonnen habe, gibts bald keine öffentl.-rechtl. mehr, weil sich alle auf dieses Urteil berufen können. Ich zahle seit 1995 keine GEZ gebühren, sehe jeden Tag fern. Sollte ich nochmal Post bekommen werde ich den Umschlag zu lassen, den Postboten bitten, den Brief wieder mitzunehmen, den die Person die gemeint ist ist entweder unbekannt verzogen oder hat das nicht bestellt.
*eli*
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