GEZ Gebühren

ich bin gerade etwas sprachlos, habe heute von der GEZ ein schreiben bekommen, das ich Gebühren für meine kalte unbeheizte Lagerhalle , ohne Telefon, Computeranbindung und auch kein Radio oder Fernseher nutze, bezahlen soll
Ist das normal ??

Zurückschreiben, das du mit der GEZ keinen Vertrag hast und auch keinen willst.
Die GEZ ist ein nicht rechtlicher Verein.
Sie auf deren Homepage.

VORSICHT mit zu schnellen Enscheidungen. Die GEZ ist unter dem Dach der Rundfunkanstalten Deutschlands ein öffentliche Einrichtung. Also gleichgestellt eine Gesellschaft.

Trotzdem - ich würde mal erst nicht bezahlen - sowieso nicht!!! für dieses Gebäude. Sonst müssen wir - d.h. Die Handwerkes am Bau demnächst für jede transportable blaue Toilette GEZ zahlen wenn die Brille warm gesessen ist.

Gut wäre eine Auskunft zu bekommen in den vielen JURIS-foren. Das ist mal erst eine kostenlose Alternative. Ansonsten bleibt im Streitfall nur der RA.

Lege einen Einspruch ein, und behalte Dir eine Begründung dessen vor. Noch keine Erklärungen abgeben. Einspruch - R_Einschreiben- abesenden und (erstmal) fertig.
Und Schriftverkehr gut aufbewahren.

Bist Du ein Unternehmen, mit mehreren Betriebsstaetten?
Die Beiträge werden pro Betriebsstätte, nicht pro Unternehmen berechnet.
Quelle wuppertal.ihk24.de/recht_und_steuern/rechtsauskuenfte/rundfunkgebuehren/1406772

Hallo !

du solltest aber langsam wissen

  1. es heißt nicht mehr GEZ
  2. Gebühr hat nichts, überhaupt nichts mit Radio, TV oder Computerbesitz zu tun

und auch nicht ob eine Halle kalt und zugig ist.

Hier kann es nur darum gehen, ob diese Halle dein Betriebssitz ist.
Das weißt nur Du selbst.

Mehr dazu http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html
ohne Telefon, Computeranbindung und auch kein Radio oder Fernseher nutze,
Man bezahlt nicht für die Nutzung, sondern für die Betriebsstätte. Lagerhalle ist doch eine Betriebsstätte oder nicht?

ja

Auch ohne Gruß

ist unerheblich
Die GEZ ist ein nicht rechtlicher Verein.
Sie auf deren Homepage.

GEZ gibt es doch längst nicht mehr. War auch noch nie ein Verein.
[konzepi]

Antwort von konzepi
19.02.2016, 22:35 Uhr
susan_03d375:

habe heute von der GEZ ein schreiben bekommen, das ich Gebühren für meine kalte unbeheizte Lagerhalle

Mehr dazu http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html
ohne Telefon, Computeranbindung und auch kein Radio oder Fernseher nutze,
Man bezahlt nicht für die Nutzung, sondern für die Betriebsstätte. Lagerhalle ist doch eine Betriebsstätte oder nicht?
susan_03d375:

Ist das normal ??

ja

Auch ohne Gruß

Hallo,

ein Lager, in welchem KEIN Arbeitsplatz eingerichtet ist, ist auch KEINE Betriebsstätte.

Wenn dies bei dir der Fall ist, dann schreibe das denen. Sinngemäß: Reines Lager, da arbeitet niemand dauerhaft, es kommt nur sporadisch jemand vorbei, um mal eben etwas aus- oder einzulagern, ein Arbeitsplatz ist lediglich an deiner eigentlichen, woanders liegenden Betriebsstätte eingerichtet, für die du unter der Beitragsnummer XXXX auch den Beitrag leistest.

Das sagt der Beitragsservice dazu:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/betriebsstaette/

Beitragsfrei sind zudem Betriebsstätten, die gottes­dienstlichen Zwecken gewidmet sind oder in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist (z. B. Lager, vorübergehend aufgestellte Baustellencontainer, Heuschober oder Trafohäuschen).

Servus,

wenn es sich tatsächlich um eine reine Lagerhalle handelt, in der kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, handelt es sich nicht um eine Betriebsstätte im Sinn des RBStV. Wichtig ist wie immer in solchen Fällen: Totstellen gilt nicht und führt zum schlechtesten möglichen Ergebnis. Widerspreche der Gebührenanforderung (wie üblich in neutralem, höflichem Ton) und begründe den Widerspruch konkret. Der Einspruch ist hier kein gegebenes Rechtsmittel, der kommt aus der Abgabenordnung.

Was übrigens die in anderen Antworten aufgetauchten Spekulationen betreffend die Rechtsnatur des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice betrifft: Es handelt sich dabei um eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Weder einer „Gesellschaft gleichgestellt“ (was immer das auch heißen mag), noch ein „nicht rechtlicher Verein“ (was immer das auch sein mag).

Schöne Grüße

MM

Reichsdeppengeschwätz ist das.