Hallo,
man ist verpflichtet, sein Rundfunkgerät anzumelde, sonst
macht man sich strafbar.
Blödsinn.
Auszug aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag:
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang entgegen § 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt;
ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die fällige Rundfunkgebühr länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Die Rundfunkanstalt ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen.
(4) Daten über Ordnungswidrigkeiten sind ein Jahr nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zu löschen.
Also: Wenn überhaupt, dann Ordnungswidrigkeit.
Aber Auskünfte an die GEZ braucht man
nicht zu geben;
Auch Blödsinn:
§ 4 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Zahlungsweise, Auskunftsrecht
(…)
(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.
Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben den in § 3 Abs. 2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
sie hat keinerlei Polizeigewalt und selbst bei
der Polizei kann man nicht zu einer Aussage gezwungen werden -
Bei der Polizei nicht, aber ansonsten… (s.o.
Am Besten die Anfragen der GEZ unbeantwortet lassen! -
Keine gute Idee.
aber
Rundfunkgerät immer anmelden.
Einzig vernünftige Aussage des Artikels.
Gruß,
Christian
P.S.
Kann es sein, daß das nicht Dein erster Fehlschuß war?