GEZ - gesetzlich frühstmöglicher Abmeldetermin

Hallo!

Angenommen man hat im Februar für Anfang März GEZ abgemeldet und nach langem hin und her (ca. halbes Jahr) haben sie die Abmeldung akzeptiert. In der Zeit haben sie noch GEZ - Gebühren abgebucht bis man es gemerkt hat und die Einzugsermächtigung widerrufen wurde.

Nun würde die GEZ aber anstelle des Märzes den Oktober als Abmeldezeitpunkt bestätigen obwohl der Abmeldezeitpunkt zuvor nie von der GEZ bemängelt wurde. Die GEZ würde weiter nun bis Oktober GEZ Gebühren verlangen obwohl rein rechnerisch ja ein Guthaben seit März bestünde.

Begründung hierbei würde sein: „Die Abmeldung haben wir zum gesetzlich frühestmöglichen Termin durchgeführt.“

Laut Internet gibt es zum Thema frühestmögichen Abmeldetermin lediglich den Hinweis, dass man nicht zum Anfang des Monats sondern immer zum Ende des Monats GEZ abmelden kann.

Jetzt ist die Frage ob das mal wieder eine Masche ist wie es von der GEZ bekannt ist oder ob der kleine Bürger diesmal tatsächlich falsch liegt. Warum sollte man auch bis Oktober zahlen müssen wenn man bereits im Frühjahr abgemeldet hat und lediglich ein Formfehler stattgefunden hätte (Anfang des Monats anstelle Ende des Monats).

Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Dies ist mal wieder ein typischer Abzockfall der GEZ, die verschleppen vorsätzlich die Abmeldung. Du hättest seit März einfach das Geld zurückbuchen lassen müssen weil Du zum Ende des Monats Februar ordnungsgemäß abgemeldet hast. Zwar kannst Du versuchen das Geld zurück zu verlangen aber das wirst Du nie wieder sehen. Die sitzen das einfach aus.

Tut mir Leid für Dich.

Macht es so wie ich, zahlt einfach keine GEZ.
www.gez-abschaffen.de

Blödsinn. (owt)
woher genau weißt Du, was überhaupt passiert ist?

Hallo,

Angenommen man hat im Februar für Anfang März GEZ abgemeldet
und nach langem hin und her (ca. halbes Jahr) haben sie die
Abmeldung akzeptiert.

Warum genau? Was hat sich denn geändert?
Gruß
loderunner (ianal)

Wenn Du Probleme mit einer Antwort hast, dann geh doch bitte auf die Details ein.

1 „Gefällt mir“

Das Problem ist das, dass sich nichts geändert hat. Die GEZ verschleppt Abmeldungen vorsätzlich. So wurde munter ein halbes Jahr weiter abkassiert.

Wenn man im Februar kein Gerät mehr hat und zum Ende Februar/Anfang März kündigt, dann muss man ab da nicht mehr zahlen. Das ist Fakt, die GEZ lehnt alle Abmeldungen erstmal grundsätzlich ab und fragt nach warum man kündigt. Was schon nicht erlaubt ist.

Die Begründung „Ich habe kein gerät mehr“ ist vollkommen ausreichend.

Immer noch Blödsinn. (owt)

Das Problem ist das, dass sich nichts geändert hat.

Nochmal: woher weißt Du das denn? Kannst Du hellsehen?

es gibt keine geräte mehr da defekt und entsorgt und leider kein geld für eigene neue da ist. zudem fand ein umzug statt, in dessen wohnung alle geräte bereits angemeldet sind, aber eben nicht einem selbst gehören und zur gemeinschaftlichen nutzung muss man ja nicht doppelt zahlen - zumal das gekündigte teilnehmerkonto eben keine eigenen geräte mehr besitzt. der leitsatz „natürlich zahl ich“ würde gern befolgt werden, wenn es etwas gäbe, was gezahlt werden müsste.

Hallo,
Du hast mich falsch verstanden. Ich meinte, was die GEZ bewogen hat, ihre Meinung zu ändern. Im allgmeinen schreiben sie sowas auch in die Briefe hinein, mit denen sie ihre Forderungen oder den Verzicht darauf begründen.
Gruß
loderunner (ianal)

Sie haben die Daten des angemeldeten Teilnehmers der die Geräte in der Wohnung hat angefordert. Daraufhin könnten sie die Abmeldung durchführen, heißt es. Wobei der Abmeldegrund ja das nicht mehr vorhanden sein der Geräte war, da defekt und kein Geld für neue eigene.

Hallo,

Sie haben die Daten des angemeldeten Teilnehmers der die
Geräte in der Wohnung hat angefordert. Daraufhin könnten sie
die Abmeldung durchführen, heißt es. Wobei der Abmeldegrund ja
das nicht mehr vorhanden sein der Geräte war, da defekt und
kein Geld für neue eigene.

Dann sehe ich keinen Grund, nach dem die GEZ nach der ersten Kündigung einen Anspruch auf weitere Gebührenzahlungen hätte.

Wenn ich sicher wäre, dass die Kündigung richtig ausgefüllt war und nachweislich pünktlich angekommen ist (Rückschein eines Einschreibens oder Erwähnung der Kündigung in einem späteren Schreiben der GEZ), würde ich das Ganze noch ein letztes Mal in einem Brief schildern und dann der Dinge harren, die da kommen.

Aber: ianal!

Gruß
loderunner

1 „Gefällt mir“

Ich danke für die Antwort. Den Nachweis der Kündigung per Einschreiben/Rückschein ist vorhanden. Die korrekte Abmeldung sollte auch vorliegen. Man wird sehen.

Danke