Die GEZ behandelt wohl eheähnliche Lebensgemeinschaften entsprechend wie Verheiratete. Gilt dies auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ohne Verpartnerung? Uli
Die GEZ behandelt wohl eheähnliche Lebensgemeinschaften entsprechend wie Verheiratete. Gilt dies auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ohne Verpartnerung? Uli
Hallo,
dazu findest Du:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenlexikon/in…
Gruß
loderunner