GEZ Grbühren trotz aller Bemühungen

Also, ich kämpfe schon länger mit GEZ. SIe verlangen von mir über 200 euro, obwohl ich zu der Zeit schon KEINE Rundfunkgeräte hatte, das kann ich leider nicht wirklich nachweisen. Was könnte man denn damit machen? Denn ich bin Studentin und die 200 euro hab ich nicht übrig…
Danke im Voraus

Guten Abend Samarinha,

natürlich ist die abGEZockt geldgeil und will dich auch abkassieren, obwohl du überhaupt keine Geräte hast.
Aber das ist kein Grund, sich einschüchtern zu lassen.
Überigens bist du nicht die jenige, die denen was beweisen muss, sondern die von der abGEZockt müssen beweisen.

Daher bist du nicht einmal verpflichtet, auf deren Schreiben zu reagieren - wenn du keine Rundfunkgeräte betreibst (solche vorhanden sind).
Wie kommen die eigentlich auf die Idee, von dir 200 Euro Gebühren haben zu wollen? Die müssten demnach (evl.) ja eine Rundfunkgebührenanmeldung von dir haben, oder?
Fordere also mal schriftlich von denen eine Kopie an, auf der auch die Unterschrift des/der jenigen zu sehen ist, die die Anmeldung gemacht hat.
Danach kann man dann mehr sagen.

Wenn du absolut sicher bist, der abGEZockt nie eine Rundfunkanmeldung gegeben zu haben, auf der deine Unterschrift enthalten ist, kannst du die abGEZockt auch auffordern, es künftig zu unterlassen, unberechtigte Gebührenforderungen von dir zu erlangen zu versuchen, da du weder Rundfunkgeräte bereit hältst, noch jemals eine Anmeldung vorgenommen hättest.
Zugleich kannst du denen dann auch gleich mitteilen, dass du dir für den Wiederholungsfall vorbehältst, Strafanzeige wegen Verdacht des versuchten Betruges (ggf. Urkundenfälschung wegen der angeblichen Anmeldeunterschrift)) und Nötigung zu erstatten.

Setzte denen zur Übersendung der Anmeldung mit deiner Unterschrift eine Frist von 2 Wochen. Solltest du nichts von denen bis dahin hören, betrachtest du die Angelegenheit als erledigt und würdest auch auf künftige Anschreiben nicht mehr antworten, da du nicht verpflichtet bist, dich als nicht Gebührenpflichtiger mit denen ständig auseinander zu setzten.
Wenn die meinen, weitere Massnahmen wegen der angblichen 200 Euro einzuleiten, sollen die das deinetwegen tun, du würdest dann einen Anwalt einschalten und gegen die GEZ und (!) die Rundfunkanstalt (in deren Namen die Gebühr verlangt wird) rechtlich vorgehen.

Reagieren müsstest du erst dann (wieder), wenn die abGEZockt frech-dreist genug wäre, über die Stadkasse deines Wohnortes das sog. Verwaltungsvollstreckungsverfahren einzuleiten (dann macht die Stadtkasse die angeblichen Gebührenschulden der abGEZockt bei dir geltend).
Das ist aber auch kein Grund zur Panik, denn auch dagegen kann man sich zur Wehr setzen. Ausserdem schreiben die einen auch rechtzeitig vorher an.

Also nur keine Panik :smile:
Sobald mit deine Antworten auf die hier noch fehlenden Fragen vorliegen, melde ich mich wieder.

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

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Nachtrag:
Hier noch einige allgemeine Informationen zu den GEZ-Abzockern, die dich interessieren könnten:

Ein kostenloser Service von:
Nicht GEZahlt? - Was tun gegen GEZ?
Nicht GEZahlt? - Was tun gegen GEZ?
Ohne Fernsehen sieht man besser - und spart Geld. Doch was tun, wenn
der GEZ-Mann klingelt? Wissenswertes zu den Tricks der GEZ.
Beim Kampf gegen potentielle Schwarzseher ist die GEZ nicht zimperlich.
Nach drei wenig höflichen Briefen steht recht schnell der
Gebührenbeauftragte vor der Tür. Mit welchen Tricks er versucht,
Schwarzsehern auf die Schliche zu kommen, erfahren Sie hier.
Ruppige Außendienstmitarbeiter, Peilwagen, angedrohte
Hausdurchsuchungen und andere Tricks: Alles nur Gruselgeschichten über
«eine der geheimnisvollsten deutschen Behörden», wie die Süddeutsche
Zeitung die GEZ nennt? Welche Rechte haben die GEZ–Fahnder wirklich?
Zum Hintergrund der GEZ
Seit dem 01. Januar 1976 lassen die Landesrundfunkanstalten, wie NDR,
MDR oder SWR, die Gebühren für den öffentlich–rechtlichen Rundfunk
durch die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einziehen. Die
Gesamterträge der GEZ stiegen allein in den vergangenen zehn Jahren
von rund 4 Mrd. auf die enorme Summe von 7 Milliarden Euro an.
7 Milliarden, das ist das Mehrfache von dem, was allen Privaten TV und
Rundfunkanbietern ZUSAMMEN zur Verfügung steht. Kein Unternehmen
der Welt generiert so bequem und ohne Rechtfertigung so viel Geld. Und
was sehen wir für das viele Geld?
Investigative Hintergrundberichte zur Entstehung der Kreditkrise?
Fehlanzeige. Spannende Dokus? Eher selten. Top Kino-Streifen?
Höchstens mal einen James Bond aus den 90igern.
Dafür gibt es beispielsweise alte Heimatfilme, unsägliche Soaps,
Doppelübertragungen weltbewegender Hochzeiten auf ARD und ZDF oder
mit Rekordsummen erkaufte Sportereignisse zu sehen.
Nicht zu verachten ist auch, dass man in Nord-Afrika das WDR-Regional-
Fenster aus Paderborn über Satellit empfangen kann. - Das heimische
Kabel ist zugeknallt mit Dutzenden Öffentlich-Rechtlichen.
Sehen lassen sich übrigens auch die Arbeitsbedingungen in den Öffentlich-
Rechtlichen Anstalten. Neben üppigen Pensionszahlungen erwarten den
Medien-Beamten auch Anrechte zum Segeln auf der hauseigenen Jacht -
so zum Beispiel beim NDR. Es kann also niemand behaupten, dass die
GEZ-Gebühren nicht einem sinnvollen? Zweck zufließen.
Beruhigend einzig, dass immerhin 10% der GEZ-Gelder ins Programm
fließen. Der Rest geht für die Verwaltung drauf. (Laut Einschätzung von
Insidern) Und da die Öffentlich-Rechtlichen so sehr mit sich selbst
beschäftigt sind, werden viele Programme nicht mehr selbst produziert,
sondern von privaten Firmen hergestellt und für teures Geld eingekauft.
Immer mehr Schwarzseher?, die ROT sehen!
Gerade, aber nicht nur, Jugendliche und weniger einkommensstarke
Schichten wollen oftmals nicht einsehen, warum sie neben der
Kabelgebühr auch noch über 200 Euro pro Jahr für ARD, ZDF, Arte oder
3Sat zahlen sollen, ob sie die Sender nutzen oder nicht. Fakt ist: Seit
1998 übersteigt die Zahl der Abmeldungen die der freiwilligen
Anmeldungen.
Auch wenn offizielle Zahlen fehlen, so liegt es doch nahe, dass die Zahl
der Schwarzseher gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten steigt.
Dieser Entwicklung will die GEZ entgegensteuern. Dazu werden zum einen
verstärkte Kontrollen in verschiedenen Städten und Regionen öffentlich
propagiert. Zum anderen hat die Institution längst den Werbeweg über die
Post entdeckt.
Erst drei Briefe … und einer frecher als der andere
Allein 2004 wurden von der GEZ 19,9 Mio. Briefe versandt und die
Empfänger über ihre Gebührenpflicht informiert. Dazu kauft die Behörde
laut Stiftung Warentest unter anderem Adressbestände von privaten
Anbietern. Wer beispielsweise ein Premiere–Abo abgeschlossen oder ein
TV–Quiz mitgemacht, aber keinen Fernseher angemeldet hat, gilt da
schnell als potentieller Schwarzseher.
Woher kommen die Adressen?
Schützenhilfe bei ihrer Jagd auf Schwarzseher erhält die GEZ auch durch
die Einwohnermeldeämter. Name, Anschrift und Geburtsjahr jeder an–
und abgemeldeten Person gehen an die Daten–Krake in Köln – und das
oftmals trotz Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer.
Lediglich Sachsen, Sachsen–Anhalt und Thüringen halten die
Informationen offiziell zurück.
Erfolg zweifelhaft
Die Briefaktionen werden von der GEZ als «außerordentlich effizient»
eingestuft. Jeder ausgegebene Euro führe zu elf Euro zusätzlicher
Gebührenerlöse. Doch die Statistik lässt sich auch anders interpretieren:
Von Januar 2004 bis Mai 2005 wurden 2,34 Mio. privater Haushalte über
so genannte Erstbriefe kontaktiert, was bei 8,7 Prozent zu einer
Anmeldung führte. Aber mehr als 90 Prozent der Angeschriebenen haben
entweder keine Empfangsgeräte, eine Gebührenbefreiung oder sind über
den Partner angemeldet – oder aber sie ignorieren als potentielle
Schwarzseher die Post aus Köln.
Nach drei Briefen ist Schluss?
Letzteres ist aus Sicht eines notorischen Gebührensparers keine schlechte
Strategie. Wer auf die drei Briefe – deren Höflichkeitsgehalt beständig
abnimmt – nicht reagiert, hört so schnell nichts mehr von der GEZ.
Jedenfalls nicht schriftlich, aber vielleicht persönlich in Form eines
Gebührenbeauftragten.
… dann der Gebührenfahnder
Manchmal klingeln Männer und Frauen an der Tür, die man nicht zum
Kaffee hereinbitten möchte: Eine oder einer der rund tausend
Gebührenbeauftragten. Über ihr forsches bis aggressives Verhalten gibt es
immer wieder Klagen. Doch das scheint gewollt: «Man muss wie ein
Polizist auftreten. Dann bekommen die Leute Angst», gesteht ein
ehemaliger GEZ–Beauftragter.
Beliebter Trick: Nicht klingeln sondern klopfen
Wenn es an der Tür klopft, so denkt man erst mal an den Nachbarn, der
vielleicht um eine kleine Gefälligkeit bittet. Diesen Umstand machen sich
auch die GEZ-Fahnder zu Nutze. - Sie klingeln nämlich nicht, sondern
klopfen an der Tür, nachdem sie sich Zutritt ins Haus verschafft haben.
Klingeln tun GEZ-Spione schon deshalb ungern, weil man dann per
Türsprechanlage nachfragen könnte, wer denn dort Einlass begehrt. Dass
man einem GEZ-Mann nur sehr ungern die Tür öffnet, versteht sich von
selbst - zumal ja dann auch eventuell der Blick ins Wohnzimmer möglich
sein könnte, wo vielleicht ein Computer-Monitor steht. Und das macht die
Fahnder dann schnell aggressiv, da sie schon einen potentiellen
Schwarzseher überführt wähnen.
Arbeit auf Provisionsbasis
Dieses Verhalten ist wohl auch nötig, da die Gebühren–Schnüffler nicht
mehr Rechte haben als Mitglieder privater Drückerkolonnen. Geld gibt es
nur auf Provisionsbasis für noch nicht angemeldete Rundfunkgeräte,
zusätzlich locken Quartalsprämien. Je nach «Tüchtigkeit» sind so laut
Spiegel–Online monatlich zwischen hundert und mehreren tausend Euro
möglich. Lukrativ sind dabei vor allem die Nachzahlungen, von denen die
GEZ–Ermittler 40 Prozent kassieren.
Über ein ungewöhnlich aggressives Beispiel der Gebühreneintreibung
berichtete beispielsweise die Programmzeitschrift Gong: Demnach
schleichen GEZ–Fahnder in Hamburg durch Altenheime und schreiben von
Türschildern die Namen bettlägeriger Bewohner ab. Wenig später
bekommen die gebrechlichen Senioren Zahlungsaufforderungen, auch
rückwirkend für mehrere Jahre. Das geschieht wohl in der Hoffnung, dass
sich geschwächte und betagte Menschen schwer gegen solche Praktiken
wehren können.
Was also machen, wenn ein GEZ–Ermittler plötzlich vor Ihrer Haustür
steht und Sie die Anmeldung für das drei Jahre alte Fernsehgerät wohl
vergessen haben? Nicht immer lassen sich da die Ratschläge der taz
anwenden: «Briefkasten nicht mehr öffnen, Telefon nicht mehr
beantworten, Fernseher auslassen, Radio auslassen, Licht auslassen,
möglichst nicht bewegen, flach atmen.»
Die Rechtslage
Über eines sollten Sie sich klar sein: Schwarzsehen ist eine
Ordnungswidrigkeit. Die Beweislast hierfür liegt aber bei der GEZ, die
auch den Nachweis hierüber erbringen muss. Sollte sie keine
wahrheitsgetreuen Antworten erhalten, gestaltet sich das für die Kölner
Behörde jedoch recht schwierig. Wegen der grundgesetzlich garantierten
Unverletzbarkeit der Wohnung dürfen die GEZ–Ermittler nicht einmal
einen Fuß in die Tür der Verdächtigen stellen. Daher müssen sie zu allerlei
Tricks greifen, um sich ihre Provision zu verdienen.
Die Tricks der GEZ-Fahnder I
Grundlage für die erfolgreiche Arbeit der GEZ–Ermittler bilden die GEZ–
Teilnehmerkarten, auf denen die Daten eines ordnungsgemäß
angemeldeten Fernsehteilnehmers erfasst sind. Mit den Karten geht der
Gebührenbeauftragte in seinem etwa 100.000 Haushalte umfassenden
Bezirk von Tür zu Tür und liest Namensschilder. Existiert zu einem Namen
keine Karte, hat er einen potentiellen Schwarzseher gefunden.
Bluffen und Einschüchtern
Wenn sich nun auf sein Klingeln die Tür öffnet, beginnt für den Schnüffler
das „Bluffen und Einschüchtern“. Entweder gelingt es ihm,
Empfangsgeräte in der Wohnung zu sehen (Zwangsanmeldung) oder er
muss den vermeintlichen Schwarzseher überzeugen, seine Geräte mit
Unterschrift anzumelden. Das Hören eines mutmaßlichen Radios oder
Fernsehers allein reicht als Nachweis nicht aus. Gleiches gilt auch für
sichtbare Sat–Antennen oder einen vorhandenen Kabelanschluss.
Fernseher oder Monitor
Scheinbar einfach haben es die Ermittler, wenn sie einen nicht gemeldeten
Fernseher durch das Fenster erspähen. Aber mal ehrlich: Wie schnell kann
sich in der heutigen Zeit ein vermeintlicher Fernseher als großer PC–
Monitor zum DVD–anschauen entpuppen.
Glückssache Auto
Mit etwas Glück kann der GEZ–Fahnder auch einen Nichtzahler erwischen,
der vor seinem Haus in ein Auto mit Radio steigt. Pech nur, wenn
zahlungsrenitente Autofahrer ihr Fahrzeug um die Ecke oder auf einem
öffentlich nicht zugänglichen Platz abstellen. Einen offiziellen Abgleich
zwischen GEZ und dem Kraftfahrzeugbundesamt gibt es unseres Wissens
bislang jedenfalls noch nicht.
„Störe ich gerade bei der Tagesschau?“
Egal ob am Telefon oder an der Haustür, solche und ähnliche Fangfragen
sind bei den GEZ’lern sehr beliebt. Gleiches gilt für vermeintliche
Marktforschung im Auftrag der TV–Anstalten („Wie fanden sie gestern
Wetten, dass?“) oder verlockende Werbeangebote („Wollen Sie eine
Fernsehzeitung geschenkt?“). Falls Sie sich auf solche Fragen eingelassen
haben – und natürlich keinen Fernseher haben – weisen Sie doch darauf
hin, dass Sie die Sendung bei Freunden gesehen haben.
Das Märchen vom Peilwagen
Gerne wird auch versucht, Ahnungslosen das Märchen vom „Peilwagen“
oder „mobilen Handgeräten“ aufzutischen, mit dem nicht angemeldete
Fernsehgeräte aufgespürt werden können. Zwar gibt es diese grauen
Messwagen durchaus, doch sie gehören der Regulierungsbehörde für Post
und Telekommunikation und dienen zum Auffinden elektromagnetischer
Störfelder. Die angeblich „mobilen Handgeräten“ gibt es jedoch nicht, sie
gehören in die Welt der Fabeln und Märchen!
Die Tricks der GEZ-Fahnder II
Ob Telekom, Heizung, Gas oder Elektrik etc. ?
… entsprechende (vom Vermieter beauftragte Firmen) melden sich im
Vorfeld an und stehen nicht plötzlich vor der Tür. Solche Methoden - wie
sie Trickdiebe eher bei älteren Damen anwenden - sind rechtlich nicht
zulässig, aber ein sehr beliebte Trickmittel der GEZ-Schnüffler. Dazu
kommen sie oft in den T-Shirts der Firmen daher, als deren Mitarbeiter sie
sich rechtswidrig ausgeben! Nicht jeder, der ein Telekom-T-Shirt an hat,
kommt auch im Auftrag der Telekom! Wer sich unter derartigen
Vorwänden Zutritt zu einer fremden Wohnung verschafft, macht sich
wegen Hausfriedensbruchs strafbar.
Polizei und Hausdurchsuchung angedroht?
Der GEZ–Fahnder glaubt Ihrer Aussage nicht und droht Ihnen mit Polizei
und Hausdurchsuchung? Hier können wir Sie beruhigen:
Hausdurchsuchungen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte und dürfen
daher grundsätzlich nur von Richtern angeordnet werden. Das geschieht
bei Straftaten bzw. dem Verdacht auf solche, aber nicht bei einer
vermeintlichen Ordnungswidrigkeit wie Schwarzsehen. Und ohne
Durchsuchungsbeschluss wird auch kein Polizist unerlaubt Ihre Wohnung
betreten.
Uns ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, bei dem die GEZ versucht hat,
die Auskunftspflicht gerichtlich durchzusetzen.
Dem Ehrlichen die Nachzahlung (Dummheit kann teuer werden)
Sollte Sie der Besuch des Kontrolleurs daran erinnern, ein noch
«vergessenes» Gerät anzumelden, beantworten Sie die Frage richtig, wie
lange Sie das Gerät schon haben. Der Ehrliche sagt «seit drei Jahren» und
muss bis zu 1.000 Euro nachzahlen. Der Schlaue sagt «seit gestern» und
kommt umsonst davon. Ganz schön ungerecht… zumal es schwer ist, bei
Flohmarktkäufen entsprechende Quittungen einzufordern.
Achtung, Laubenpieper!
Des Öfteren hört man, dass GEZ–Fahnder ganze Gartenkolonien und
Campingplätze durchkämmen und auch für von zu Hause mitgebrachte
Radios und TV–Geräte deftige Rechnungen ausstellen. Dahinter scheint die
Hoffnung zu stecken, dass die Betroffenen dies aus Angst vor noch
höheren Nachforderungen akzeptieren. Tatsächlich wissen viele nicht,
dass ein Fernseher im Wohnwagen oder in der Gartenlaube - sofern es
sich um das einzige Gerät handelt - gar nicht doppelt angemeldet werden
muss.
Das Gebühren-Selbstbedienungs-Profit-Center
In ihrem Bestreben, Profite zu maximieren, ersinnen die Tüftler bei der
GEZ immer neue Ideen, an Gebühren heranzukommen - mit
Rückendeckung des Staates. Wussten Sie, dass zum Beispiel Hotels für
jedes Zimmer Rundfunk- und Fernsehgebühren abführen müssen - egal
ob vermietet oder nicht? Die Krönung jedoch ist, dass bei einem
separaten Lautsprecher auf dem Klo noch mal eine extra Rundfunkgebühr
fällig wird. Diese kleine Extra-Einnahme-Quelle ist explizit von den
Ländern abgesegnet worden. Widerstand zwecklos.
Alternative Tipps
Sollte Ihnen ein GEZ–Fahnder zu aggressiv und aufdringlich werden,
versuchen Sie es doch mal mit alternativen Tipps aus verschiedenen
Internetforen. So könnten Sie beispielsweise die Polizei anrufen und
melden, dass da ein verdächtiger Typ in Ihrer Straße lungert und die
Häuser auskundschaftet. Oder wenn Sie ein Grundstück haben, schicken
Sie doch einfach mal den Hund zum Spielen raus.
Musterbrief
Was, wenn sich die GEZ mit Ihren Antworten partout nicht zufrieden
geben will und Sie mit weiteren Schreiben überhäuft? Dann sehen Sie
diese rührende Anhänglichkeit doch mal positiv. Wo erfährt man heute
noch derart persönliche Zuwendung, echtes Interesse und rege
Anteilnahme? Fühlen Sie sich geborgen in der großen Gemeinschaft der
Registrierten! (Vorsicht Ironie!)
Alternativ könnten Sie der GEZ, natürlich per Einschreiben, folgenden
Musterbrief zustellen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

  1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten
    außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen
    Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches
    gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten
    stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)
  2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten
    ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43
    Abs. 3 BDSG)
  3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden
    Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28
    Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)
  4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die
    meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige
    ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)
  5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für
    bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche
    Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)
  6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei
    Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich gezwungen sehe, den
    zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie
    dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir
    vor.

Lassen Sie sich also nur nicht einschüchtern - wer sich richtig wehrt hat
mehr vom Leben und im Portemonnaie!

Pierre Mensah

GE
Im Internet die Geschäftsbedingungen der GEZ googeln,
vielleicht haben die die Möglichkeit des Erlasses im Fall einer besonderen Härte.
Viel Glück!

Gruß, Sabine

Also, erstens mußt du nicht nachweisen, dass du kein Rundfunkgeräte hattest.
Umgekehrt wird ein Schuh draus, sie müssen dir nachweisen, das es so ist oder war.
Weiterhin würde ich mir genau schriftlich nachweisen lassen, woher die 200 Euro kommen und auf welcher vertraglichen Basis sie entstanden sind. Hast du einen Vertrag unterschrieben?
Hattest du einen Vertrag und dieses gekündigt? Nachweisbar - also die Kündigung?
Gruss Barbara Natzschka