Noch gilt der alte „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“ und gemäß diesem ist die Rundfunkgebühr gerätebezogen. Wenn Du also kein Radio und keinen Fernseher hast, bist Du auch nicht gebührenpflichtig. Nur wird Dir die GEZ das nicht glauben. Tipp: Schreib hin (nicht anrufen!) wie die Situation ist und wenn sie Dir das nicht abnehmen wollen, dann bitte um den Besuch eines Außendienstmitarbeiters, der kann sich dann persönlich davon überzeugen. Auf keinen Fall würde ich in diesem Fall was zahlen!
Ein internetfähiger PC, bzw. internetfähiges Handy = neuartiges Empfangsgerät (NEG) ist für die private Nutzung ebenfalls noch nicht gebührenpflichtig, sondern nur bei gewerblicher Nutzung.
Die „Öffentlich-Rechtlichen“ haben durch die gewaltige Anzahl anhängiger Prozesse wohl erkannt, dass die Sache spätestens vor dem EuGH nicht mehr zu halten sein wird und haben den neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag dahingend schnell geändert. Ab in Kraft treten dieses „Schachzuges“ wird die Rundfunkgebühr dann zukünftig nicht mehr als gerätebezogen, sondern als haushaltsbezogen kassiert und da sind dann neben Radio und Fernseher auch die sogenannten NEG´s mit drin. Allerdings wiederum nur für den privaten Gebrauch; die gewerbliche Nutzung wird auch hier wieder extra gebührenpflichtig.
Natürlich hast Du meines Erachtens nach recht, wenn Du sagst, hier werden eigentlich elementare Grundrechte verletzt. So ist zum Beispiel durch die Errichtung einer Gebührenhürde der grundgesetzlich garantierte, ungehinderte Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (Quelle-Nr.: 1 ist heute das Internet) nicht mehr ungehindert, also ein lupenreiner Verstoß gegen das GG. Darüber hinaus tangiert die PC-Gebühr den wiederum grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz, indem die PC-Gebühr eben nicht alle, sondern halt wieder nur eine bestimmte Gesellschaftsgruppe trifft. Mit der Europäischen Diskiminierungsrichtlinie ist dies sicherlich auch nicht in Einklang zu bringen.
Darüber hinaus ist der Standort Deutschland sowieso schon teuer und in gewisser Weise unattraktiv genug, dass man ihn mit solchen unnötigen, aus lauter Geldgier kreirten Abzockmethoden doch lieber verschonen sollte. Was machen eigentlich unsere europäischen Nachbarn? Zocken die ihre gewerblichen Internetnutzer (Unternehmer, etc.) die auf die Internetnutzung aus unternehmerischen Gründen überhaupt nicht verzichten können auch so ab? Oder ist das nur wieder der „Deutsche Erfindergeist“ in Verbindung mit der glorreichen „Deutschen Gründlichkeit“?
Wie dem auch sei - hier geht es um die Einnahme oder Nichteinnahme von Summen gigantischer Größenordnung. Durch Trickserei, Lobbyarbeit und „Verschieben“ von Unsummen wird auch in unserem Rechtsstaat ganz offensichtlich immer wieder zugunsten der Einnehmer- und Geldseite entschieden - soll heißen: Im Endeffekt kannste als einzelnes, kleines Licht kein Licht ins große Dunkelgeschäft bringen!
Wahrscheinlich habe ich Dir nicht wirklich helfen können, aber wenns tröstet: Willkommen im Club der Rechtlosen!