GEZ-grundgesetz rechtens?

Hallo,
ich bin vor kurzem in meine eigene wohnung gezogen, ich besitze weder radio noch fernseher noch sonst ein rundfunkgerät
aber einen pc und ein handy.
Habe jetzt einen brief von der GEZ bekommen und hab mir die frage gestellt ob es rechtens ist was die GEZ für spielchen spielt???

zweck entfremdung
in der heuteigen zeit des internets, bzw. handys wäre ich benachteiligt wenn ich keines besäse es gehörd so zu sagen schon bei den meisten menschen zum altag.

ein mensch der den betrag nicht zahlen kann oder will ist dadurch im nachteil und kann die informationsquelle bzw kommunikationsquelle nicht nutzen

  1. das rech auf Informationsfreiheit
  2. GG Artikel 20 Artikel 10 Verbot der Benachteiligung
  3. recht auf freiheit

liebe grüße

Hallo d.

ich bitte dich vielmals um Entschuldigung, aber ich bin keine Deutsche, und obwohl ich mich trotzdem in einigen deutschen Rechtsgebieten ganz gut auskenn (ich hab auch mal ein Semester in Deutschland studiert) - das wäre eine Materie, in die ich mich erst einarbeiten müsste. (Normalerweise mach ich sowas auch gern, aber ich war längere Zeit krank (Lungenentzündung), und stecke mitten in der Vorbereitung für Abschlussprüfungen, die am 10. Jänner beginnen und am 3. Februar vorbei sind.) Danach hab ich dann wieder Zeit, aber bis dahin wird dir wohl jemand Kompetenter deine Anfrage beantwortet haben. Falls doch nicht, dann wieder gerne.

Liebe Grüße,

Elisabeth

Noch gilt der alte „Rundfunkgebührenstaatsvertrag“ und gemäß diesem ist die Rundfunkgebühr gerätebezogen. Wenn Du also kein Radio und keinen Fernseher hast, bist Du auch nicht gebührenpflichtig. Nur wird Dir die GEZ das nicht glauben. Tipp: Schreib hin (nicht anrufen!) wie die Situation ist und wenn sie Dir das nicht abnehmen wollen, dann bitte um den Besuch eines Außendienstmitarbeiters, der kann sich dann persönlich davon überzeugen. Auf keinen Fall würde ich in diesem Fall was zahlen!

Ein internetfähiger PC, bzw. internetfähiges Handy = neuartiges Empfangsgerät (NEG) ist für die private Nutzung ebenfalls noch nicht gebührenpflichtig, sondern nur bei gewerblicher Nutzung.

Die „Öffentlich-Rechtlichen“ haben durch die gewaltige Anzahl anhängiger Prozesse wohl erkannt, dass die Sache spätestens vor dem EuGH nicht mehr zu halten sein wird und haben den neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag dahingend schnell geändert. Ab in Kraft treten dieses „Schachzuges“ wird die Rundfunkgebühr dann zukünftig nicht mehr als gerätebezogen, sondern als haushaltsbezogen kassiert und da sind dann neben Radio und Fernseher auch die sogenannten NEG´s mit drin. Allerdings wiederum nur für den privaten Gebrauch; die gewerbliche Nutzung wird auch hier wieder extra gebührenpflichtig.

Natürlich hast Du meines Erachtens nach recht, wenn Du sagst, hier werden eigentlich elementare Grundrechte verletzt. So ist zum Beispiel durch die Errichtung einer Gebührenhürde der grundgesetzlich garantierte, ungehinderte Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen (Quelle-Nr.: 1 ist heute das Internet) nicht mehr ungehindert, also ein lupenreiner Verstoß gegen das GG. Darüber hinaus tangiert die PC-Gebühr den wiederum grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz, indem die PC-Gebühr eben nicht alle, sondern halt wieder nur eine bestimmte Gesellschaftsgruppe trifft. Mit der Europäischen Diskiminierungsrichtlinie ist dies sicherlich auch nicht in Einklang zu bringen.

Darüber hinaus ist der Standort Deutschland sowieso schon teuer und in gewisser Weise unattraktiv genug, dass man ihn mit solchen unnötigen, aus lauter Geldgier kreirten Abzockmethoden doch lieber verschonen sollte. Was machen eigentlich unsere europäischen Nachbarn? Zocken die ihre gewerblichen Internetnutzer (Unternehmer, etc.) die auf die Internetnutzung aus unternehmerischen Gründen überhaupt nicht verzichten können auch so ab? Oder ist das nur wieder der „Deutsche Erfindergeist“ in Verbindung mit der glorreichen „Deutschen Gründlichkeit“?

Wie dem auch sei - hier geht es um die Einnahme oder Nichteinnahme von Summen gigantischer Größenordnung. Durch Trickserei, Lobbyarbeit und „Verschieben“ von Unsummen wird auch in unserem Rechtsstaat ganz offensichtlich immer wieder zugunsten der Einnehmer- und Geldseite entschieden - soll heißen: Im Endeffekt kannste als einzelnes, kleines Licht kein Licht ins große Dunkelgeschäft bringen!

Wahrscheinlich habe ich Dir nicht wirklich helfen können, aber wenns tröstet: Willkommen im Club der Rechtlosen!

hallo D-ReeZ,

ich ärgere mich auch jedesmal wieder über die völlig ungerechtfertigten forderungen der GEZ.
deshalb habe ich mich schon vor geraumer zeit im internet auf die suche gemacht nach gleichgesinnten, die mehr erfahrung haben als ich. die versiertesten beiträge habe ich unter folgendem link gefunden:
http://www.gez-abschaffen.de/
allerdings bezahle ich trotzdem widerwillig weiterhin die unverschämten gebühren. weil:

für mich beim lesen der GEZ-abschaffen-seite der eindruck entstanden ist, dass der widerstand gegen diese dubiose institution mit endlosem juristischen aufwand verbunden ist. wenn ich alles richtig verstanden habe ist der verfasser der o.g. seite selbst jurist und kann somit souveräner agieren als z.b. ich.

früher waren sozialhilfeempfänger von den GEZ-gebühren befreit. neben vielen anderen leistungen, wird seit einigen jahren auch diese nicht mehr erbracht.

ich hoffe, dir damit ein wenig weitergeholfen zu haben.

venceremos!

aham