Nehmen wir mal an, jemand schickt der GEZ Mitte Mai 06 eine ordnungsgemäße Abmeldung der Rundfunkgeräte wegen Umzug.
Es wurde in einen komplett eingerichteten Haushalt gezogen, wodurch die eigenen Geräte nicht mehr benötigt wurden. Der Wohnungseigentümer selbst ist gemeldeter GEZ Teilnehmer.
Im Juli 07 erhält man einen Mahnung mit Androhung auf Zwangsvollstreckung für Gebühren von Juni 06 - Juni 07.
Der Betroffene schickt der GEZ eine Kopie der Abmeldebestätigung. Doch die GEZ will einen Nachweis haben, behauptet man sei in der Beweislast.
Der Betroffene hat jedoch dummerweise den Beleg des Einschreibens nicht mehr, nur einen Zeugen der bezeugen kann das der Brief an die GEZ per Einsschreiben aufgegeben wurde.
Soll der Betroffene jetzt deshalb einfach bezahlen?