Unsinn
Hallo,
Grundsätzlich sollte man bei Abmeldungen von Rundfunkgeräten
das
entsprechende Formular der GEZ benutzen und dies per
Ob eine Abmeldung formlos oder mittels Formular erfolgt ist völlig irrelevant.
„Einschreiben
mit Rückantwort“ versenden.
Einfache Einschreiben werden von den Gerichten nicht erkannt.
Ein Versand per Einschreiben ist grundsätzlich nicht erforderlich, bestenfalls sinnvoll. Für die Behauptung, dass nur Einschreiben mit Rückantwort von Gerichten anerkannt werden, würde ich gerne ein paar Quellen erfahren. M.E. völliger Unsinn.
Ferner sollte man wissen, dass die GEZ
(Gebühren-Einzugs-Zentrale)
nichts Anderes als ein Inkasso-Unternehmen ist, welches die
Gebühren für die jeweilige Landesrundfunkanstalt eintreibt
(z.B. Südwestrundfunk,Hessischer Rundfunk…).
Na ja. Das würde ich etwas anders ausdrücken…
Bei Problemen würde ich mich deshalb immer direkt an die
jeweilige
Landesrundfunkanstalt wenden.
Die dann umgehend an die GEZ verweisen werden, die aufgrund des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags tätig ist. Warum sollte sich der einzelne Sender damit auseinandersetzen? Auch hier bitte Quellen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die dortigen
Sachbearbeiter/innen
kompetenter und vor allem zugänglicher sind, als die bei der
GEZ.
Mag sein, nur dürfen diese nicht über die GEZ hinweg Entscheidungen treffen.
Sollte die GEZ mit Zwangsvollstreckung drohen, sollte ein
Rechtsan-
walt eingeschaltet werden, denn die GEZ kann unmittelbar, d.h.
ohne
Einschaltung des Gerichts, einen Gerichtsvollzieher
beauftragen.
Das kann nicht nur die GEZ. Einen Gerichtsvollzieher kann jeder beauftragen. Allerdings kann ein Gerichtsvollzieher nur rechtskräftige Titel vollstrecken. Das ist bei der GEZ nicht anders. Oder weißt Du da näheres? Dann bitte Quellen nennen.
Das Ganze ist natürlich nur sinnvoll, wenn man im Recht ist.
Ach was. Die Aussage ist genauso bla bla, wie die anderen.
Gruß
S.J.