GEZ hat keine Abmeldung bekommen

Nehmen wir mal an, jemand schickt der GEZ Mitte Mai 06 eine ordnungsgemäße Abmeldung der Rundfunkgeräte wegen Umzug.

Es wurde in einen komplett eingerichteten Haushalt gezogen, wodurch die eigenen Geräte nicht mehr benötigt wurden. Der Wohnungseigentümer selbst ist gemeldeter GEZ Teilnehmer.

Im Juli 07 erhält man einen Mahnung mit Androhung auf Zwangsvollstreckung für Gebühren von Juni 06 - Juni 07.

Der Betroffene schickt der GEZ eine Kopie der Abmeldebestätigung. Doch die GEZ will einen Nachweis haben, behauptet man sei in der Beweislast.

Der Betroffene hat jedoch dummerweise den Beleg des Einschreibens nicht mehr, nur einen Zeugen der bezeugen kann das der Brief an die GEZ per Einsschreiben aufgegeben wurde.

Soll der Betroffene jetzt deshalb einfach bezahlen?

Hallo,

ich würde es nicht bezahlen. Was viele Leute vergessen: Es gibt verschiedene Arten von Beweisen. Der Beleg ist das Eine, aber auch ein Zeuge ist ein Beweismittel und normalerweise ein recht gutes. Wenn er ggf. einem Gericht glaubwürdig darlegt, dass er dabei war, als der Brief aufgegeben wurde (und wusste, was drinsteht) kann es klappen.

Ich würde mich nicht von der GEZ blenden lassen. Auch wenn man es manchmal nicht für möglich hält - die unterliegen auch der deutschen Justiz.

Gruss Hans-Jürgen
***

Kopie der Abmeldebestätigung
Gruß!

Der Betroffene schickt der GEZ eine Kopie der Abmeldebestätigung.

Die Abmeldebestätigung wird doch von der GEZ gekommen sein, dann würde ich diese nochmals in Kopie nebst Mahnung gegenstandslos, an die entsprechende Stelle schicken.
Gruß
Christian

Eine Abmeldebestätigung hat der Betroffene keine bekommen.

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Der Zeuge des Betroffenen ist bereit das schriftlich und vor Gericht zu bestätigen, das das Abmeldeschreiben für die GEZ per Einschreiben aufgeben worden war.

Der Zeuge kann sich an den Tag auch noch sehr gut erinnern, da es zu einer Diskussion kam über die Methoden der GEZ.

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Der Betroffene hat der GEZ eine Abmeldung geschickt.
Von der GEZ kam aber keine Abmeldebestätigung, sondern jetzt nach über einem Jahr eine Mahnung mit androhender Zwangsvollstreckung.

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Der Zeuge des Betroffenen ist bereit das schriftlich und vor
Gericht zu bestätigen, das das Abmeldeschreiben für die GEZ
per Einschreiben aufgeben worden war.

Der Zeuge kann sich an den Tag auch noch sehr gut erinnern, da
es zu einer Diskussion kam über die Methoden der GEZ.

jetzt muss es nur noch einem der Richter glauben! Sonst wird es teuer.
Sich einen Anwalt suchen, wäre sicherlich nicht verkehrt, wenn man plant nicht zu zahlen.

Gruß

Grundsätzlich sollte man bei Abmeldungen von Rundfunkgeräten das
entsprechende Formular der GEZ benutzen und dies per „Einschreiben
mit Rückantwort“ versenden.
Einfache Einschreiben werden von den Gerichten nicht erkannt.

Ferner sollte man wissen, dass die GEZ (Gebühren-Einzugs-Zentrale)
nichts Anderes als ein Inkasso-Unternehmen ist, welches die
Gebühren für die jeweilige Landesrundfunkanstalt eintreibt
(z.B. Südwestrundfunk,Hessischer Rundfunk…).

Bei Problemen würde ich mich deshalb immer direkt an die jeweilige
Landesrundfunkanstalt wenden.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die dortigen Sachbearbeiter/innen
kompetenter und vor allem zugänglicher sind, als die bei der GEZ.

Sollte die GEZ mit Zwangsvollstreckung drohen, sollte ein Rechtsan-
walt eingeschaltet werden, denn die GEZ kann unmittelbar, d.h. ohne
Einschaltung des Gerichts, einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Das Ganze ist natürlich nur sinnvoll, wenn man im Recht ist.

Unsinn
Hallo,

Grundsätzlich sollte man bei Abmeldungen von Rundfunkgeräten
das
entsprechende Formular der GEZ benutzen und dies per

Ob eine Abmeldung formlos oder mittels Formular erfolgt ist völlig irrelevant.

„Einschreiben
mit Rückantwort“ versenden.
Einfache Einschreiben werden von den Gerichten nicht erkannt.

Ein Versand per Einschreiben ist grundsätzlich nicht erforderlich, bestenfalls sinnvoll. Für die Behauptung, dass nur Einschreiben mit Rückantwort von Gerichten anerkannt werden, würde ich gerne ein paar Quellen erfahren. M.E. völliger Unsinn.

Ferner sollte man wissen, dass die GEZ
(Gebühren-Einzugs-Zentrale)
nichts Anderes als ein Inkasso-Unternehmen ist, welches die
Gebühren für die jeweilige Landesrundfunkanstalt eintreibt
(z.B. Südwestrundfunk,Hessischer Rundfunk…).

Na ja. Das würde ich etwas anders ausdrücken…

Bei Problemen würde ich mich deshalb immer direkt an die
jeweilige
Landesrundfunkanstalt wenden.

Die dann umgehend an die GEZ verweisen werden, die aufgrund des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags tätig ist. Warum sollte sich der einzelne Sender damit auseinandersetzen? Auch hier bitte Quellen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die dortigen
Sachbearbeiter/innen
kompetenter und vor allem zugänglicher sind, als die bei der
GEZ.

Mag sein, nur dürfen diese nicht über die GEZ hinweg Entscheidungen treffen.

Sollte die GEZ mit Zwangsvollstreckung drohen, sollte ein
Rechtsan-
walt eingeschaltet werden, denn die GEZ kann unmittelbar, d.h.
ohne
Einschaltung des Gerichts, einen Gerichtsvollzieher
beauftragen.

Das kann nicht nur die GEZ. Einen Gerichtsvollzieher kann jeder beauftragen. Allerdings kann ein Gerichtsvollzieher nur rechtskräftige Titel vollstrecken. Das ist bei der GEZ nicht anders. Oder weißt Du da näheres? Dann bitte Quellen nennen.

Das Ganze ist natürlich nur sinnvoll, wenn man im Recht ist.

Ach was. Die Aussage ist genauso bla bla, wie die anderen.

Gruß

S.J.