Wenn ich angebe, kein Radio oder TV zu haben, beläßt es die GEZ dabei oder muß ich GEZ-Beauftragte zu mir in die Wohnung lassen, falls diese es prüfen wollen?
Mit anderen Worten: hat die GEZ Hausdurchsuchungsrechte oder wie „prüfen“ sie ansonsten den Wahrheutsgehalt der Angaben?
Wie sieht es aus, wenn man zwar ein TV hat, dieses aber nur zum
Videosehen benutzt?
Hi,
zu erstens: es gibt kein Recht für die GEZ, Deine Wohnung zu betreten, wenn Du es nicht willst.
zu zweitens: wenn Du einen funktionstüchtigen Fernseher hast, bist Du geührenpflichtig, auch wenn Du ihn nur als Heizhocker verwendest.
Gruß,
Micha
Hi!
Wenn ich angebe, kein Radio oder TV zu haben, beläßt es die
GEZ dabei oder muß ich GEZ-Beauftragte zu mir in die Wohnung
lassen, falls diese es prüfen wollen?
Du mußt niemanden in Deine Wohnung lassen (Grundgesetz Art.13 - Unverletzlichkeit der Wohnung).
Davon gibt es in Deutschland nur drei Ausnahmen:
- Richterlicher Durchsuchungsbeschluß
- Gefahr im Verzug
- Es besteht der Verdacht, Du könntest eventuell Besitzer eines sog. „Kampfhundes“ sein.
Nur in diesen Drei Fällen kann jemand -und dann nur die Polizei- ohne Deine Zustimmung, im Fall 3. Sogar ohne Deine Anwesenheit in Deine Wohnung.
Die GEZ darf nur in Deine Wohnung , wenn Du sie herein bittest.
Mit anderen Worten: hat die GEZ Hausdurchsuchungsrechte oder
wie „prüfen“ sie ansonsten den Wahrheutsgehalt der Angaben?
Sie haben da so einige miese Tricks drauf. Beispielsweise stellen sie sich vor Deine Wohnungstür und halten Dir ein amtlich aussehendes Schreiben der jeweiligen Landesrundfunkanstalt vor die Nase. Da steht dann drin, das Du verpflichtet bist zu zahlen und deswegen zur Prüfung Zutritt zur Wohnung gewähren sollst. Der Mitarbeiter der GEZ erklärt Dir dann, das er mit dieser „Legitimation“ Zutritt zu Deiner Wohnung bekommen muß. Wenn Du ihn dann reinläßt, hast Du Pech gehabt.
Genauso beliebt ist die Nummer „Ich möchte mal schnell telefonieren, hab da gerade ´ne Panne. Darf ich bei Ihnen mal?“ oder ähnliches. Denen fallen die beklopptesten Ausreden ein, nur um in die Wohnung zu gelangen. Bei mir hat´s mal einer versucht mit „Guten Tag, ich wurde von ihrem Vermieter geschickt, ich soll sie über Sicherheitsmaßnahmen zur Einbruchsverhütung informieren. Haben sie fünf Minuten Zeit?“. Der gleiche Mensch hat´s bei meiner Nachbarin dann mit dem Schreiben von der Landesrundfunkanstalt probiert.
Da hilft nur eins: Niemanden in die Wohnung lassen, den man nicht kennt. Und vor dem Öffnen der Wohnungstür immer Ton aus am Fernseher oder Radio. Und vor allem nie Fernseher oder Radio so stellen, das sie von Tür oder Fenster zu sehen sind. Total blöd wäre natürlich ´ne Satellitenschüssel auf´m Balkon.
Wie sieht es aus, wenn man zwar ein TV hat, dieses aber nur
zum
Videosehen benutzt?
Egal. Zahlen mußt Du für die theoretisch vorhandene Empfangsmöglichkeit.
Übrigens: Die immer wieder gern erzählten Schauermärchen von wegen Meßwagen und ähnlichem Blödsinn gehören alle zu Grimm´s Märchen. So etwas gibt es nicht.
Wenn Du der GEZ keinen Zutritt zur Wohnung gewährst, können die auch nicht beweisen, ob Du bei der Anmeldung die Wahrheit gesagt hast. Und um zu überprüfen, ob Du vielleicht doch gelogen hast, bekommen sie keinen Durchsuchungsbeschluß. Wäre ja noch schöner.
Von daher bräuchte man sich eigentlich keine Sorgen machen… 
So long.
Der Dicke MD.
Hi,
Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung gibt es nur im Rahmen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses und unter der Gefahr in Verzug.
Der Hinweis auf die Kampfhundegeschichte ist wohl ein Gag.
Polizeibeamte können sich hierbei eventuell auf Gefahr in Verzug berufen, aber ein eigenes Recht kann aus der Kampfhundeverordnung nicht entwickelt werden.
Im übrigen halte ich die Tipps im Zusammenhang mit dem Verstecken des Fernsehgerätes oder das Abschalten desselben, wenn es klingelt, für dieses Brett nicht geeignet. Das gehört in ein Lehrbuch zur Anleitung „Wie begehe ich ein Verbrechen oder einen Rechtsbruch“.
Gruß,
Francesco
ärgerlich…
Hallo Dicker, 
Wenn Du der GEZ keinen Zutritt zur Wohnung gewährst, können
die auch nicht beweisen, ob Du bei der Anmeldung die Wahrheit
gesagt hast. Und um zu überprüfen, ob Du vielleicht doch
gelogen hast, bekommen sie keinen Durchsuchungsbeschluß. Wäre
ja noch schöner.Von daher bräuchte man sich eigentlich keine Sorgen machen…
-)
Na grossartig-super-spitze-toll!
Habe ich mich jetzt ‚umsonst‘ angemeldet, bzw. verrückt machen lassen?? *grumpf*
Ich habe Stories gehört, wo nach die GEZleute irgendwelche Kabelei untersuchen können im Haus, ob da ‚was drauf‘ ist.
Oder bei der Gesellschaft, die einen die ‚Schüssel‘ bereit stellt (um es mal einfach auszudrücken), nachfragt. Was ja wiederrum Quatsch wäre, denn diese unterliegen ja dem Datenschutz, dürfen also nicht sagen, ‚ja, der ist bei uns gemeldet!‘.
Na toll…wär ich doch nur standhaft geblieben.
Ja, ich oute mich mal, ich hätte mich lieber nicht angemeldet.
Und bitte jetzt keine Moralpredigten! 
Nun denn, was solls, so habe ich wenigstens ein ruhiges Gewissen,
Nicole
Auch Hi. Mahlzeit Francesco!
Einschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der
Wohnung gibt es nur im Rahmen eines richterlichen
Durchsuchungsbeschlusses und unter der Gefahr in Verzug.
Der Hinweis auf die Kampfhundegeschichte ist wohl ein Gag.
Leider ist das kein Gag. Wäre schön, wenn es einer wäre. Ich darf mal zitieren?
Zitat:
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland
(Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG)
.§ 3Überwachung
(1) Natürliche und juristische Personen sowie nichtrechtsfähige Personenvereinigungen haben der zuständigen Behörde auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften erforderlich sind.
(2) Personen, die von der zuständigen Behörde beauftragt sind, dürfen im Rahmen des Absatzes 1
-
Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel des Auskunftspflichtigen während der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten,
-
zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
a)die in Nummer 1 bezeichneten Grundstücke,Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel außerhalb der dort genannten Zeiten,
b)Wohnräume des Auskunftspflichtigen betreten; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt, -
Unterlagen einsehen,
-
Hunde untersuchen.
(3) Der Auskunftspflichtige hat
- die mit der Überwachung beauftragten Personen zu unterstützen und die Maßnahmen nach Absatz 2 zu dulden,
- ihnen auf Verlangen insbesondere die Grundstücke, Räume, Einrichtungen und Transportmittel zu bezeichnen,
- auf Verlangen Räume, Behältnisse und Transportmittel zu öffnen,
- bei der Besichtigung und Untersuchung der einzelnen Hunde Hilfestellung zu leisten,
- auf Verlangen die Hunde aus Transportmitteln zu entladen und
- auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
(4) Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn
selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
Zitatende.
Polizeibeamte können sich hierbei eventuell auf Gefahr in
Verzug berufen, aber ein eigenes Recht kann aus der
Kampfhundeverordnung nicht entwickelt werden.
Es mag sein, das man daraus ableiten könnte, das es sich hier um Gefahr im Verzuge handeln soll. Aber erstens existiert dazu eine interne Verwaltungsrichtlinie, die besagt, das die Beurteilung der dringenden Gefahr im Ermessen des jeweiligen Beamten liegt. Und zweitens zeigt die (leidvolle) Erfahrung der letzten Zeit, das es durchaus schon als dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit gewertet wird, wenn ein Nachbar die Polizei verständigt mit dem Hinweis, in einer Wohnung wird ein nicht gemeldeter „Kampfhund“ gehalten. Das hat damit zutun, das die ganzen super-schwachsinnigen Verordnungen per Definition unwiderlegbar unterstellen, die Hunde wären eine ständige Gefahr. Damit ist die erforderliche Bedingung „dringende Gefahr“ schon erfüllt. Insofern öffnet dieses Tolle Gesetz an dieser Stelle Tür und Tor im Wahrsten Sinne des Wortes. Aber ich möchte jetzt hier keine Diskussion über das Thema antreten, das passt nicht hier in´s Forum.
Im übrigen halte ich die Tipps im Zusammenhang mit dem
Verstecken des Fernsehgerätes oder das Abschalten desselben,
wenn es klingelt, für dieses Brett nicht geeignet. Das gehört
in ein Lehrbuch zur Anleitung „Wie begehe ich ein Verbrechen
oder einen Rechtsbruch“.
Sorry. So war es nicht gemeint. Ich möchte mich also nachträglich davon ganz klar distanzieren. Das sollte keine Anleitung sein. Könnte aber leider so ausgelegt werden, seh ich ein. Kommt nicht wieder vor. Asche auf mein Haupt.
So long.
Der Dicke MD.
Hallo Schildkröte 
Na grossartig-super-spitze-toll!
Habe ich mich jetzt ‚umsonst‘ angemeldet, bzw. verrückt machen
lassen?? *grumpf*
Nein,nein. Nur zur Klarstellung: Ich wollte niemanden anleiten, wie er die GEZ beschubsen könnte. Jeder ist verpflichtet, seine Gebühren ordnungsgemäß zu zahlen. Alles andere wäre Rechtswidrig. Von daher ist es gut, daß Du Dich angemeldet hast.
Ich habe Stories gehört, wo nach die GEZleute irgendwelche
Kabelei untersuchen können im Haus, ob da ‚was drauf‘ ist.
Oder bei der Gesellschaft, die einen die ‚Schüssel‘ bereit
stellt (um es mal einfach auszudrücken), nachfragt. Was ja
wiederrum Quatsch wäre, denn diese unterliegen ja dem
Datenschutz, dürfen also nicht sagen, ‚ja, der ist bei uns
gemeldet!‘.
Diese ganzen Märchen sind und bleiben trotzdem Schwachsinn.
Na toll…wär ich doch nur standhaft geblieben.
Ja, ich oute mich mal, ich hätte mich lieber nicht angemeldet.
Und bitte jetzt keine Moralpredigten!
Keine Moralpredigt. Ich kann es ja verstehen. Theoretisch könntest Du Dich ja auch wieder abmelden
. Aber das laß lieber, es wäre nicht legal, wenn Du weiterhin einen Fernseher oder ein Radio hättest.
Nun denn, was solls, so habe ich wenigstens ein ruhiges
Gewissen,
Eben. Das hat doch auch was. Und nochmal zur Klarstellung: Alles andere wäre auch nicht legal 
So long.
Der Dicke MD.
Off topic: Ich bin neugierig!
Hallo Dicker
Seit einiger Zeit kommst Du bei Deinen Postings immer wieder auf den Hund.
Haste mal Foto bzw. kannste mal sagen, was Du für ein „Ungetüm“ hast?
Danke
Beibei
B-K
Hallo B-K!
Seit einiger Zeit kommst Du bei Deinen Postings immer wieder
auf den Hund.
Eigentlich halte ich mich doch sehr zurück. Finde ich jedenfalls.
Aber schön zu sehen, das meine Postings doch einer liest
)
Haste mal Foto bzw. kannste mal sagen, was Du für ein
„Ungetüm“ hast?
Bist aber wirklich ganz schön neugierig, hähh?
Aber mein „Ungetüm“ ist ab sofort auf meiner VK. Nice Shot.
Danke
Kein Thema. Immer gern.
So long.
Der Dicke MD.
Der sieht ja gemeingefährlich aus!
Hallo Dicker
Wieviel Briefträger frisst der denn pro Tag? (Spässle gemacht)
Danke für die nette Reaktion.
Beibei
B-K
Hallo B-K!
Wieviel Briefträger frisst der denn pro Tag? (Spässle gemacht)
Erstmal isses ´ne Sie 
Und ich denke, so bei drei bis vier Briefträgern am Tag müßte sie liegen (Auch ein Spässle gemacht
)
Danke für die nette Reaktion.
Gern geschehen.
So long.
Der Dicke MD.
aua
*Schienbeinschonerhol*
Rolf (Briefträger)
(schwiederSpässlegmacht)
Wie sieht es aus, wenn man zwar ein TV hat, dieses aber nur
zum Videosehen benutzt?
du brauchst nur den empfangsteil auszubauen, wie wir es gemacht haben. dann haeltst du naemlich ‚das geraet nicht zum empfang bereit‘.
es reicht nicht, das antennenkabel abzuziehen,
es muss das empfangsteil weg, komplett ausgebaut sein.
allerdings bedarf es dann besonderer buchsen fuer die
video anschluesse.
alles kein problem.
gruss - digi
ps: wir haben es WIRKLICH so gemacht,
weil wir fuer daemliche sendungen nicht auch
noch bezahlen moechten.
Ahja…das erklärt, warum die Briefe immer verstreut im Garten liegen und da auch haufenweise Knochen im Blumenbeet verbuddelt sind! Hat ‚Schnuffelchen‘ mal wieder Hunger gehabt…
Schnuffelchen ist übrigens ein 85 kg Rottweiler…und hat Briefträger zum Fressen gern! *LOL*
du brauchst nur den empfangsteil auszubauen, wie wir es
gemacht haben. dann haeltst du naemlich ‚das geraet nicht zum
empfang bereit‘.
es reicht nicht, das antennenkabel abzuziehen,
es muss das empfangsteil weg, komplett ausgebaut sein.
allerdings bedarf es dann besonderer buchsen fuer die
video anschluesse.
Das gilt natürlich auch für den Videorekorder, da der (normalerweise) selbst einen Tuner hat.
Cu Rene
natuerlich, so einen recorder haben wir garnicht.
wir spielen dvds - aber wenig genug, und ‚wenns denn mal sein muss‘.
danke fuer die aufmerksamkeit.
gruss - digi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ahja…das erklärt, warum die Briefe immer verstreut im Garten
liegen und da auch haufenweise Knochen im Blumenbeet
verbuddelt sind! Hat ‚Schnuffelchen‘ mal wieder Hunger
gehabt…
Genau so ist es! Deswegen habe ich täglich einen neuen Briefträger ! *LOL*
Schnuffelchen ist übrigens ein 85 kg Rottweiler…und hat
Briefträger zum Fressen gern! *GG*
Und außerdem hat Schnuffelchen 72 Zähne und ist zwei Meter hoch! *LOL*
So long.
Der Dicke MD.
*derseinemhundgeradewiederdenbriefträgerausdenzähnenfummelt*
…kann man glaub ich auch beantragen, dann machts die GEZ auf eigene Kosten - weiss ich zumindest vom Radio (wenn nur für Kassettenbetrieb)…
Gruss Anna
Hi, kurze Berichtigung:
Du mußt niemanden in Deine Wohnung lassen (Grundgesetz Art.13
- Unverletzlichkeit der Wohnung).
Davon gibt es in Deutschland nur drei Ausnahmen:
- Richterlicher Durchsuchungsbeschluß
- Gefahr im Verzug
- Es besteht der Verdacht, Du könntest eventuell Besitzer
eines sog. „Kampfhundes“ sein.Nur in diesen Drei Fällen kann jemand -und dann nur die
Polizei- ohne Deine Zustimmung, im Fall 3. Sogar ohne Deine
Anwesenheit in Deine Wohnung.
Bei Durchsuchungen auf richterliche Anordnung oder bei „Gefahr in Verzug“ dürfen alle Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft (z. B. Polizei, Steuerfahndung, Zollfahnung) stets ohne Zustimmung und jederzeit auch bei Abwesenheit des Betroffenen die Wohnung öffnen lassen und betreten.
Tschüss HelWol
P.S. Die Einschränkung des Art. 13 GG durch das „HundVerbrEinfG“ würde ich - sofern ich Betroffener wäre - durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.
Moin!
Bei Durchsuchungen auf richterliche Anordnung oder bei „Gefahr
in Verzug“ dürfen alle Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft (z.
B. Polizei, Steuerfahndung, Zollfahnung) stets ohne Zustimmung
und jederzeit auch bei Abwesenheit des Betroffenen die Wohnung
öffnen lassen und betreten.
War mir neu, danke für den Hinweis. Sollte man wissen, denke ich.
P.S. Die Einschränkung des Art. 13 GG durch das
„HundVerbrEinfG“ würde ich - sofern ich Betroffener wäre -
durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.
Entsprechende Verfahren laufen bereits, werden aber sehr, sehr schleppend behandelt. Hat in diesem Fall m.E. nach auch mit politischer Motivation zu tun, auch wenn die Justiz eigentlich blind sein sollte.
So long.
Der Dicke MD.