GEZ im Recht ohne Arbeitstätigkeit aber in Ausbildung?... Befreiung nicht bearbeitet

Schönen guten Abend,

meine Freundin befindet sich aktuell noch in der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und eine Festanstellung nach der Ausbildung ist noch unklar.

Heute bekam sie eine Forderung von ca. 100 Euro von der GEZ da die Kosten versäumt wurden. Sie wohnte zur dem Zeitpunkt und auch jetzt in einer WG und befindet sich eben noch in der Ausbildung. Eine Befreiung wurde beantragt aber ohne Bestätigung obwohl alle Unterlagen versandt wurden aber ohne jegliche Rückmeldung.

Ist nicht eigentlich der Hauptmieter bzw. der denjenige der Berufstätig ist, verpflichtet zu zahlen?

Die Sache ist, dass sie Finanziell sehr schlecht da steht. Sie bekommt keine Ausbildungsvergütung, sondern nur Bafög was noch nachgezahlt werden muss und aktuell von ihren Eltern lebt.

Sie kann es definitiv nicht zahlen… ich bekomme es ja auch mit.

Frage an Euch, wie kann man dagegen vorgehen bzw. tun?
Ich bin der Meinung sie sollte in den Wiederspruch gehen und ihre Lage etc äußern. Sie hat bereits eine E-Mail hingeschrieben und Stellung bezogen.

Was gibt es noch für Alternativen und Möglichkeiten?

Wir hoffen auf Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Hallo!

WG = 1 Beitrag, wer den da zahlt ist letztlich egal. In der Regel natürlich der Wohnungsinhaber(Hauptmieter). Sollte der z.B. befreit sein, dann muss ein anderer(nicht befreiter) aus der WG zahlen ! Das ist hoffentlich klar und einsichtig. Man wird wohl so schlau sein unter den WG -Mitgliedern den Beitrag intern zu teilen, allerdings überweisen und als Zahler auftreten kann nur einer.

Feststellen, ob jemand in der WG Beitrag gezahlt hat.- Dann teilt man der „GEZ“ unter der Beitragsnummer mit, das bereits unter der Wohnung Beitrag bezahlt wurde.

Punkt.

Und wenn man selbst eine Befreiung beantragt hat, dann wäre man auch ab Antragsdatum befreit (wenn Antrag bearbeitet ist und bewilligt natürlich).

Geldnachforderung und Antrag auf Befreiung kann sich überschnitten haben.

MfG
duck313