GEZ in eheähnlicher Gemeinschaft und Autoradio

Ich bin vor 2 Monaten mit meiner Freundin zusammengezogen, hab nun auch Post von den GEZ-Geiern gekriegt. Meine Freundin ist angemeldet, ich selbst hab nur einen Videorekorder,aber keinen TV mitgebracht. Desweiteren hab ich noch ein Autoradio. Wie sieht es nun mit der Zahlung von Gebühren für mich aus ? Oder bin ich über meine Madame mit „abgedeckt“ ? :wink:

Marco

Hallo Marco

Ich bin vor 2 Monaten mit meiner Freundin zusammengezogen, hab
nun auch Post von den GEZ-Geiern gekriegt. Meine Freundin ist
angemeldet, ich selbst hab nur einen Videorekorder,aber keinen
TV mitgebracht.

Auch ein Videorecorder hat ein Empfangsteil und ist somit gebührenpflichtig.

Desweiteren hab ich noch ein Autoradio. Wie
sieht es nun mit der Zahlung von Gebühren für mich aus ? Oder
bin ich über meine Madame mit „abgedeckt“ ? :wink:

Nein, bist du nicht. Sowohl für dein Autoradio als auch für den Videorecorder musst du zahlen.

Ihr habt allerdings verschiedene Möglichkeiten, das zu „umgehen“. Die einfachste ist wohl, dass du dich bei der GEZ anmeldest und sie sich abmeldet (falls sie nicht auch noch ein Autoradio hat). So zahlst du quasi für ihre Geräte, der Video und das Autoradio sind dann gebührenfreie Zweitgeräte.

Liebe Grüße
Timid

Hallo Marco,

leider musst du dein Autoradio gesondert zahlen:

  1. Welche Rundfunkgeräte sind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anmeldepflichtig ?
    In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder im Auto selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen

aus:

http://www.gez.de/

unter der Rubrik unGEZwungen

Gruß Rotraut