Hi,
Ich habe da eine Frage zum System der GEZ.
Mal angenommen da gibt es einen Studenten A, der als Bafög-Empfänger von der Gebührenpflicht befreit ist und einen Fernseher an seinem Zweitwohnsitz am Studienort gemeldet hat. Jetzt ist Student A aus der WG ausgezogen um mit seiner Freundin, Studentin B, die nicht befreit ist, eine Wohnung zu beziehen. Beide haben sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet. Student A bringt seinen bereits gemeldeten Fernseher mit in die neue Wohnung, Studentin B birngt nichts dergleichen mit.
Muss Studentin B jetzt etwas melden oder einfach nur den Brief der GEZ mit der Antwort „keine Rundfunkgeräte“ zurücksenden? Eigentlich hat sie ja keine und der einzige Fernseher der in der Wohnung steht ist gemeldet. Würde etwas passieren, wenn Sie den Brief gar nicht zurückschicken würde? Und wäre es gerechtfertigt, wenn sowohl Student A als auch Studentin B genervt von der GEZ wären?
MfG… Flo.