GEZ in eheähnlicher Gemeinschaft

Hi,

Ich habe da eine Frage zum System der GEZ.
Mal angenommen da gibt es einen Studenten A, der als Bafög-Empfänger von der Gebührenpflicht befreit ist und einen Fernseher an seinem Zweitwohnsitz am Studienort gemeldet hat. Jetzt ist Student A aus der WG ausgezogen um mit seiner Freundin, Studentin B, die nicht befreit ist, eine Wohnung zu beziehen. Beide haben sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet. Student A bringt seinen bereits gemeldeten Fernseher mit in die neue Wohnung, Studentin B birngt nichts dergleichen mit.
Muss Studentin B jetzt etwas melden oder einfach nur den Brief der GEZ mit der Antwort „keine Rundfunkgeräte“ zurücksenden? Eigentlich hat sie ja keine und der einzige Fernseher der in der Wohnung steht ist gemeldet. Würde etwas passieren, wenn Sie den Brief gar nicht zurückschicken würde? Und wäre es gerechtfertigt, wenn sowohl Student A als auch Studentin B genervt von der GEZ wären?

MfG… Flo.

Hallo Flo,
wenn das Gerät nicht der Studentin gehört, kann sie getrost Ignoranz gegenüber der Abzockerbehörde GEZ walten lassen.
Sie hat kein Gerät - also keine GEZ-Zahlungspflicht.

MfG BM

Muss Studentin B jetzt etwas melden oder einfach nur den Brief
der GEZ mit der Antwort „keine Rundfunkgeräte“ zurücksenden?

Sie muss nichts anmelden und könnte den Brief mit dieser Antwort zurückschicken.

Eigentlich hat sie ja keine und der einzige Fernseher der in
der Wohnung steht ist gemeldet. Würde etwas passieren, wenn
Sie den Brief gar nicht zurückschicken würde?

Ja, sie würde weiterhin regelmäßig entsprechende Briefe von der GEZ bekommen.

Und wäre es
gerechtfertigt, wenn sowohl Student A als auch Studentin B
genervt von der GEZ wären?

Ja.

Gruß
Nelly