Wenn ein Mitbewohner in einen gemeinschaftlich genutzten Raum. z.B. die Küche. einen Fernseher stellt und nicht anmeldet und die Fritzen von der GEZ kommen vorbei und schauen in die Küche, zu was für Problemen könnte das für einen führen, wenn man keinen Fernseher besitzt, nutzt oder für sich bereithält und deshalb auch keinen angemeldet hat?
Kann man seinem Mitbewohner (rechtskräftig) auffordern die GEZ Gebühr zu zahlen oder den Fernseher aus den Gemeinschaftsräumen zu entfernen?
Ich meine, so das nicht möglich wäre, so könnte einem ein Mitbewohner ja einfach eine Gebührenpflicht aufdrücken.
die Fritzen von der GEZ kommen vorbei und schauen in die Küche
Lasst sie einfach nicht rein, sie haben kein Recht dazu.
zu was für Problemen könnte das für einen führen
Zu garkeinen, wenn man auch beweisen kann, dass man keinen Fernseher besitzt, nutzt oder für sich bereithält.
Kann man seinem Mitbewohner (rechtskräftig) auffordern die GEZ
Gebühr zu zahlen
Ich denke mal, dass ein Brief mit „Mein Freund hat einen Fernseher, bezahlt aber keine GEZ-Gebühren“ an die GEZ oder die Polizei die entpsrechende Wirkung hätte.
Aber willst du deinen Freund für die GEZ in die Pfanne haun?
Das ist es nun wirklich nicht wert…
wie beweist man Nichtbesitz und/oder Nichtnutzung?
Hallo,
das kannst und brauchst Du nicht beweisen. Die GEZ muß beweisen, daß Du einen hast. Und wie die das machen will, wenn Du dem GEZ-Mann Hausverbot erteilst, soll mir erst mal einer erzählen.
Gruß Ebi
(der gerade von der GEZ zwangsangemeldet wird)
Negativbeweis
Hi Ebi,
ich fühle mit Dir ;-((
meine Frage bezog sich allerdings nicht auf die GEZ, sondern wie man den Negativbeweis des Nichtbesitzes
antritt.
Ratlos, mit Gruß, wie immer
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die Fritzen von der GEZ kommen vorbei und schauen in die Küche
Lasst sie einfach nicht rein, sie haben kein Recht dazu.
Die Frage war aber, wenn der Mitarbeiter der GEZ den Fernseher sieht…
zu was für Problemen könnte das für einen führen
Zu garkeinen, wenn man auch beweisen kann, dass man keinen
Fernseher besitzt, nutzt oder für sich bereithält.
in dem Fall wirder aber ein Fernseher bereit gehalten. Meines Wissens nach ist das Eigentum an dem Gerät nicht nötig.
Kann man seinem Mitbewohner (rechtskräftig) auffordern die GEZ
Gebühr zu zahlen
Ich denke mal, dass ein Brief mit „Mein Freund hat einen
Fernseher, bezahlt aber keine GEZ-Gebühren“ an die GEZ oder
die Polizei die entpsrechende Wirkung hätte.
Sagen wir es mal so, wenn die GEZ dir auf die Füsse tritt wegen dem Fernseher sollte es von dem Mitbewohner doch selbstverständlich sein, das er sich selbst meldet.
Aber willst du deinen Freund für die GEZ in die Pfanne haun?
Das ist es nun wirklich nicht wert…
Will dein Freund dich wegen der GEZ in die Pfanne hauen?
gruss
In dem von mir konstruierten Fall wohnt die betreffende Person in einem Studentenwohnheim und kann nicht vermeiden, dass Menschen von der GEZ durch die Gänge laufen und den Fernseher in der Küche sehen, da sie Küche von vielen Leuten offengelassen wird.
Die betroffene Person ist auch mit dem Aufsteller nicht wirklich befreundet, weiß nichtmal welcher Mitbewohner den Fernseher in die Küche gestellt hat, sondern findet es befremdlich, dass ein paar Mitbewohner die Küche jeden Abend durch eine Schishaparty verrauchen und verdreckt zurücklassen, seine Nachtischschälchen und Gläser bereits als Aschenbecher benutzt haben und in wenigen Monaten über ein Dutzend Brandflecken auf dem Küchentisch (also nicht etwa auf einer Tischdecke sondern auf dem Tisch selbst) hinterlassen haben und könnte noch ein paar vergleichbare Dinge aufzählen.
Die betroffene Person hat eigentlich was besseres zu tun, als sich um diesen Mist zu kümmern, will aber besonders keine Probleme mit der GEZ, weil sie für ihr Studium einen Computer mit Internet braucht und den nicht angemeldet hat, weil sie das für eine Verarsche, Zwangsabgabe und Abzocke ohne Vergleich hält. Diese Internetnutzung ist durch Netzwerkstatistiken nachvollziehbar.
Eigentlich sucht die betroffene Person nur nach handfesten Infos, wie sie den Mitbewohnern klarmachen kann, dass sie den Fernseher entweder aus der Küche wegnehmen oder dafür zahlen müssen, was momentan bestimmt nicht gemacht wird, weil die betreffende Person sonst vielleicht in Probleme gerät und für andere Leute die GEZ Gebühren zahlen muss bzw. vielleicht sogar nachzahlen muss.
Woher weißt du denn, dass für den Fernseher keine GEZ-Gebühren
bezahlt werden?
In dem konstruierten Fall weiß die betreffende Person das nicht, hat es aber, wie man so schön sagt „im Urin“ und will die Mitbewohner, die da abends fernsehen, natürlich fragen, ob sie GEZ für den Fernseher zahlen, bevor er ihnen klarmachen will, dass sie dafür zahlen oder den wegmachen müssen.
Die betroffene Person hat eigentlich was besseres zu tun, als
sich um diesen Mist zu kümmern, will aber besonders keine
Probleme mit der GEZ, weil sie für ihr Studium einen Computer
mit Internet braucht und den nicht angemeldet hat,
Darf man die Frage also so verstehen, dass der eine Dieb den anderen verknackt haben will oder wenigstens, dass man diesen am Einbruch im gleichen Haus hindert, damit er selber nicht erwischt wird?
Gruß
loderunner
sich um diesen Mist zu kümmern, will aber besonders keine
Probleme mit der GEZ, weil sie für ihr Studium einen Computer
mit Internet braucht und den nicht angemeldet hat, weil sie
das für eine Verarsche, Zwangsabgabe und Abzocke ohne
Vergleich hält. Diese Internetnutzung ist durch
Netzwerkstatistiken nachvollziehbar.
Habe ich das richtig verstanden:
Diese fiktive Person möchte ihren PC nicht anmelden, weil sie es für Verarsche hält, aber den Kollegen dazu anhalten, seinen Fernseher anzumelden? Vielleicht hält der Kollege das auch für Verarsche, Zwangsabgabe und Abzocke?
die Mitbewohner, die da abends fernsehen, natürlich fragen, ob
sie GEZ für den Fernseher zahlen, bevor er ihnen klarmachen
will, dass sie dafür zahlen oder den wegmachen müssen.
Dann solltest du das vllt einfach mal machen. Vielleicht sind sie ja bereit dazu oder tun es schon längst.