GEZ in Elternhaus

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Eltern wohnen mit dem Sohn in einem Haus. Der Sohn hat erst studiert und macht nun eine Ausbildung. Sohn ist 29 Jahre alt.

Wie sagt, die Drei wohnen in einem Haushalt zusammen. Der Sohn hat zwei Zimmer für sich. Er „besitzt“ eine eigene Hausklingel aber keinen eigenen Eingang.

Muss er GEZ zahlen? Gibt es dazu irgendwo ein Gesetz oder sowas?

Gruß

Hallo,

ich zitiere mal von der GEZ Homepage, das sollte deine Frage beantworten:

Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?

Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit

  1. Juli 2009 287 Euro.

(Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_g…)

Gruß

Samira

Es muss nicht gezahlt werden wenn,

  1. der Sohn gar keine Geräte besitzt. […]
  2. das Einkommen unter dem Sozialhilfesatz liegt.
  3. der Sohn sich befreien lassen kann. (Bafög, ALG II, Zuschüsse etc.: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/).

Es muss 17,28 € monatlich gezahlt werden, wenn ein Fernseher vorhanden ist. Alles andere, inkl. Autoradio, Radio, PC, ist dann inklusive.

Wenn kein Fernseher, aber ein Radio oder PC oder Autoradio vorhanden ist, müssen 5,76 € monatlich gezahlt werden.

[…]

Wenn ein Scherge (Rundfunkgebührenbeauftragter) anklingelt: einfach, ohne ein Wort zu sagen, wegschicken oder sagen: „Ich mache alles schriftlich, bitte entfernen sie Ihren Astralkörper aus meinem Sichtfeld.“
Schergen NIEMALS in die Wohnung hineinlassen.
[…]

Beliebte Lügen der Schergen:
„Ich bin Beamter.“ – Schergen sind Angestellte auf Provisionsbasis und haben mal rein gar nichts zu melden.
„Wir haben sie geortet.“ – Sowas ist technisch unmöglich.
Durchsuchungsbefehl – LOL; wegen was denn?
„Ich hol die Polizei.“ – Weswegen denn?
Die 1.000 €-Strafe – Es sind maximal 1.000 € und nicht immer genau 1.000 €, wie es gerne behauptet wird, und wurde in der Geschichte der BRD niemals verhängt, weder 10 € noch 1.000 €.

http://www.gez-boykott.de ← sehr gutes Forum
http://www.gez-abschaffen.de
http://www.wir-alle-gegen-gez.de

MOD: […] = Satz entfernt