GEZ,Kontopfändung

Hallo,
darf die GEZ einfach das Konto pfänden?
oder gibt es bestimmte Gesetze die das unterbinden?
Gruss Metti

Ja, da mußt du aber viele Briefe ignoriert haben.
Bis es zu einer Kontopfändung kommt, wirst du mehr als einmal aufgefordert etwas zu unternehmen.

Davor kommen einige Mahnungen, Gerichtsbescheid, usw.

Hallo,

darf die GEZ einfach das Konto pfänden?
oder gibt es bestimmte Gesetze die das unterbinden?
Gruss Metti


Guten Tag Metti0170,
na ja, ob die ab#GEZockt das darf in deinem Falle weiss ich nicht, aber jedenfalls kann sie es mal.
Wenn du in einem normalen Arbeitsverhältnis stehst und unterhalb der Pfändungsfreigrenze (Düsseldorfer Tabelle) derzeiten 1.028,89 Euro monatlich bzw. darunter, verdienstg, darf sich die ab GEZockt nicht über dein Kontoguthaben hermachen (sofern es nicht über diesen Guthabensatz liegt).
Ab 01.06.2013 beträgt der Pfändungsfreibetrag dann erstmal ab 01.06.2013 bei 1.028,89 Euro
Die Pfändungsfreigrenze stellt den mindesterforderlichen Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dar und unter diesem Wert darf nicht gepfändet werden.
'Bei der abGEZockt ist es allerdings so,dass die nicht, wie jeder andere vermeintliche Glkäubiger, die Gerichte bemühen müssen, um die Rechtmässigkeit ihrer angeblichen Forederungen feststellen lassen müssen. Die abGEZockt kann als Verwaltungsstelle (wie z.B. auch die Krankenkassen, oder alle anderen Verwltungsbehörden) einfach behaupten, ohne die Behauptung auch nachweisen zu müssen und gibt dann einen Vollstreckungsauftrag an die Stadtkasse deines Wohnortes weiter mit der Aufforderung, bei dir zu vollstrecken. Ebenso kann sie natürlich auch versuchen, bei deiner Bank zu pfänden Dazu kann sich die abGEZockt kurzerhand selbst einen Vollstrechungsverfügung ausstelln und legit diese deier Bank vor. Diese muss diese Anordung genauso befolgen, wie ein ordentliches Gerichtsurteil oder eine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher.

Wenn du jedoch z.B. Sozialleistungen bekommst oder Hartz-IV bekommst, dann darf dir die abGEZockt dieses Geld natürlich nicht wegpfänden, sonder muss sich streng an die Pfändungsfreigrenze halten.

Leider gibst du nicht an, auf welche Weise/auf welchem Wege „die GEZ“ dein Bankguthaben pfändet.
Wenn du maximal den Pfändungsfreibetrag als Einkommen hast, dann solltest du dich durch einen Anwalt beraten lassen. Dazu kann dieser ggf. oder du selbst beim Amtsgericht einen Beratungshilfeberechtigungsschein beantragen.
Gefallen lassen solltest du dir diese Frechheit vcon der abGEZockt jedenfalls nicht.

(sieh auch zur Information:Anti-GEZ:
http://www.123recht.net/article.asp?a=134154)

Mit freundlichen Grüssen
Pierre Mensah

hi metti, bin zur zeit auf längerer auslandsreise, habe vergessen die abwesenheit einzustelle. sorry habe keine unterlagen dabei.
lg
biker dirk zwo

Hallo,
darf die GEZ einfach das Konto pfänden?
oder gibt es bestimmte Gesetze die das unterbinden?
Gruss Metti

Hallo Metti

Die ARD ZDF Deutschlandradio kann gem. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Forderungen stellen und bei Zahlungsverzug entsprechend vorgehen.
Nun kommt es darauf an ob man diese Forderungen anerkennt oder gerichtlich dagegen mit Einspruch/Ablehnung reagiert.
Es gibt ja verschiedene Beitragssektoren der „GEZ“ , nicht alle Forderungen beziehen sich auf die so genannte Haushaltsabgabe. Es gibt auch Forderungen gegen Gewerbetreibende. Vielfach wird auch der Staatsvertrag in Bezug auf seine Grundgesetzkonformität angezweifelt. Oder die Forderungssumme überschreitet das gesetzlich garantierte Existenzminimum.
So werden z. B. mit den Beitragsgeldern gewerbliche Sportveranstaltungen finanziert, trotz fragwürdiger Wett- und Dopingvorkommen der Veranstalter. Das wäre ja z. B. Beihilfe zur Unterstützung von Straftaten mit diesen Geldern. Oder gerichtlich wird derzeit vor dem BVerfG geklärt, ob der Haushaltsbeitrag gegen das Grundrecht verstößt. Übrigens ist ungeklärt, ob die Länderregelung zulässig ist. Eventuell wäre auch der Bund zuständig, dann hätte der Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen müssen, was ja nicht der Fall war.
Es gibt noch weitere Ungereimtheiten im Datenschutzrecht und in der Sozialbetrachtung.
Also alles begründete Zweifel. Nun wird es jedoch am jeweiligen Gericht liegen darüber zu entscheiden. Bisher haben die Gerichte, trotz allem pro GEZ entschieden. Ebenso stellen sich leider fast alle Rechtsanwälte auf Seite der Justiz. Das ist ja derzeit in der BRD das Problem und lässt den Rechtsstaat fraglich erscheinen.
Insofern muss man selbst entscheiden wie man dagegen vorgehen will. Natürlich stellt sich auch noch die Frage, ob man derartigen Inkassebetrieben eine Abbuchungsvollmacht auf das persönliche Konto gibt. Ich persönlich praktiziere das nicht.
Hier im offenen Forum darf ich leider keine direkten Empfehlen geben.

Beste Grüße
Peter

Hallo,
darf die GEZ einfach das Konto pfänden?
oder gibt es bestimmte Gesetze die das unterbinden?
Gruss Metti

Für mich ist die Macht des Betrugsservice eine klarer Beweis dafür, dass unser Rechtsstaat schon länger schleifen gegangen ist oder nie Bestand. Da könnte man fast Sagen: Hier wird Widerstand zur Pflicht.
Deshalb der Link: http://rundfunkbeitragsklage.de/info/