wo hast du den gelesen, das ein Internetfähiger PC angemeldet ist?
ich hatte die tage die gezs an der haustür, hab mich mal nett mit ihnen unterhalten und gerade als sie mich zwangsanmelden wollten fiel ihnen auf, das sie die hausnummer verwechselt hatten und ich seit jahren brav zahle ^^
muss denn ein internetFÄHIGER PC angemeldet werden, wenn ich kein Internet besitze? Weil Internetfähig ist heute fast jeder Rechner dank Netzwerkkarte
und wo ist meine Sicherheit, dass wenn ich besagte Person - evtl sogar mit Gewalt - von meinem Grundstück entferne, ich nicht selber nachher einen Straftatbestand erfülle?
Aber um nochmal auf das eigentliche Problem zurück zu kommen. Welche Möglichkeiten hat ein Mieter denn, besagte Person, welche von einem öffentlichen Bürgersteig, der direkt an das Fenster des Mieters liegt, in die wohnung hineinschaut, dieses zu unterbinden? Der Bürgersteig ist ja öffentlich zugänglich und außerdem hat der Mieter hier auch kein Hausrecht. Trotzdem miuss er diesen Zustand ja nicht dulden / akzeptieren und das stellt doch bestimmt einen Straftatbestand dar oder nicht?
Hallo
und wo ist meine Sicherheit, dass wenn ich besagte Person - evtl sogar mit Gewalt - von meinem Grundstück entferne, ich nicht selber nachher einen Straftatbestand erfülle?
mit Sicherheit erfüllst du einen Straftatbestand, wenn du Gewalt anwendest. Die Frage ist aber, ob die Gewalt nicht gerechtfertigt ist. Und das ist sie. Schau mal im BGB oder StGB nach.
Aber um nochmal auf das eigentliche Problem zurück zu kommen. Welche Möglichkeiten hat ein Mieter denn, besagte Person, welche von einem öffentlichen Bürgersteig, der direkt an das Fenster des Mieters liegt, in die wohnung hineinschaut, dieses zu unterbinden? Der Bürgersteig ist ja öffentlich zugänglich und außerdem hat der Mieter hier auch kein Hausrecht.
Gardine? Jalousie? Vorhang?
Trotzdem miuss er diesen Zustand ja nicht dulden / akzeptieren und das stellt doch bestimmt einen Straftatbestand dar oder nicht?
hier nehme ich mal das „oder nicht“. Das bloße Reingucken in ein Fenster ist doch kein Straftatbestand. Es ist gar nichts. Wer nicht will, das reingeguckt wird, soll die Gardine vorziehen.
Gruss
Iru
muss denn ein internetFÄHIGER PC angemeldet werden, wenn ich
kein Internet besitze? Weil Internetfähig ist heute fast jeder
Rechner dank Netzwerkkarte
Lies doch einfach den Link den ich etwas weiter oben verlinkt habe.
Gruß
Tina
Du meinst wohl eher §127 STPO?
Ja ist richtig
Ich kann aufgrund des Ursprungspostings keine Grundlage für
eine Verhaftung erkennen. Wo genau hast Du denn dort gelesen,
dass der Typ der Flucht verdächtig war oder seine Identität
nicht sofort festgestellt werden konnte. Offensichtlich wurde
er ja nicht mal angesprochen. Dann wäre eine Verhaftung wohl
eher nicht angemessen.
Einen Einbrecher frag ich nicht nach seiner Identität, und das ein auf frischer Tat ertappter Einbrecher flüchten will ist doch wohl verständlich, ich gehe davon aus, das er das Ankommen der Polizei nicht abwarten will.
Hier geht es aber nicht um Einbruch!
Gruß
Tina
Hallo,
Einen Einbrecher frag ich nicht nach seiner Identität, und das
ein auf frischer Tat ertappter Einbrecher flüchten will ist
doch wohl verständlich, ich gehe davon aus, das er das
Ankommen der Polizei nicht abwarten will.
was Du machst oder annimmst ist natürlich Deine Sache, rechtfertigt aber noch lange keine Festnahme.
Unter dem Motto „ich hab den gar nicht erst gefragt und dachte der läuft sowieso weg, da hab ich den gleich festgenommen“.
Abgesehen davon, dass es sich hier nicht um einen Einbrecher handelt (den Tatbestand „Einbruch“ gibt es im übrigen gar nicht), gibt der §127 etwas anderes her, als Du daraus zu interpretieren versuchst.
Gruß
S.J.
wie ist das denn, hab (glaube sogar hier im forum) gelesen, dass es einem nicht zum Nachteil werden kann, wenn man jemanden nach §127 STPO festnimmt und der anfängliche Verdacht stellt sich im Nachhinein als falsch heraus?
D.h wenn ich jemanden nach §127 STPO wegen „Einbruch“ (Tatbestand wäre wohl Hausfriedensbruch und Diebstahl) festnehme und es stellt sich als falsch heraus, was kann einem selber dadurch passieren?
Hallo,
D.h wenn ich jemanden nach §127 STPO wegen „Einbruch“
(Tatbestand wäre wohl Hausfriedensbruch und Diebstahl)
festnehme und es stellt sich als falsch heraus, was kann einem
selber dadurch passieren?
Siehe http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsc…
OLG Hamm Beschluss vom 08.01.1998 (2 Ss 1526/97)
NStZ 1998, 370
StPO § 127 I
Leitsätze:
Für das Merkmal „auf frischer Tat betroffen“ in § 127 I StPO reicht es aus, wenn die Zusammenschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zuläßt.
Sind die Voraussetzungen des § 127 nicht erfüllt, kann sich der Festnehmende u.U. der Freiheitsberaubung schuldig machen.
Gruß
S.J.