Hallo liebes Forum!
Ich habe eine kurze Frag zu den Rechten eines GEZ-Menschen. Beispiel: Jemand besitzt KEINEN Fernseher, aber einen Internetfähigen PC mit zwei Monitoren, welcher zum Beispiel für das Studium zwingend notwendig ist. Diese Person wohnt in einer kleinen Wohnung, im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Ein Blick durchs Fenster ist nur möglich wenn man in den Garten dieses Hauses geht. Nun arbeitet man gemütlich auf dem einen Monitor und auf dem Anderen schaut man einen DVD-Film. Plötzlich bemerkt man einen Menschen der dreist am Fenster vorbei geht, dabei durch einen Schlitz in der Gardine guckt, nach ein paar Meter wieder umdreht und wieder fix durch das Gartentor verschwindet. Evtl. ein technisch nicht sonderlich versierter Mensch, welcher den zweiten Monitor für ein TV-Gerät hält. Wie kann man sich verhalten wenn ein paar Tage später Post von der GEZ eintrudelt, welche nun Gebühren fordert?
Vielen Dank für die Antworten!
Na ja, darauf hinweisen, dass man keinen Fernseher hat. Allerdings fallen für internetfähige Computer auch Gebühren an. Nur eben niedrigere als für Fernseher.
Wäre die Aussage des Kontrollerus denn Rechtskräftig wenn dieser dafür auf einem Privatgrundstück rumgetrampelt ist?
hier kannst du alles nachlesen ist sehr gut und es gibt einen ähnlichen fall
http://gez-abschaffen.de/haupt.htm
Sehr übersichtliche Seite
hier kannst du alles nachlesen ist sehr gut und es gibt einen
ähnlichen fall
http://gez-abschaffen.de/haupt.htm
Sieht so aus, als wenn ein Fünftklässler die Seite erstellt hätte.
Zudem halte ich es nicht für sehr sinnvoll, Informationen aus eindeutig nicht neutralen Quellen zu empfehlen.
Man fragt ja auch nicht die FDP oder den Hotel- und Gaststättenverband ob die Mehrwertsteuersenkung für Beherbergungsleistungen eine gute Sache sind.
Gruß
S.J.
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klar, wieso nicht, man ist ja verpflichtet, geräte anzumelden
klar, wieso nicht, man ist ja verpflichtet, geräte anzumelden
Und diese Tatsache berechtigt das unberechtigte Betreten eine Privatgrundstücks?
Meiner Laienmeinung nach kann das Hausfriedensbruch sein, je nach Einfriedung des Gartens.
Gruß Bombadil2
klar, wieso nicht, man ist ja verpflichtet, geräte anzumelden
aber der zweck heiligt nicht die mittel
es mag sein, dass die GEZ Ansprüche anmelden kann / darf, gleichzeitig darf dann aber auch der betroffene gegen den „GEZ-Fahnder“ vorgehen, denn dieser hat Hausfriedensbruch begangen
Meiner Laienmeinung nach kann das Hausfriedensbruch sein, je
nach Einfriedung des Gartens.
Wäre da nicht ersteinmal zu klären, wer denn das Hausrecht über den Garten hat? Hat ein anderer Mieter oder der Vermieter Hausrecht an dem Garten, würde es dem „ertappten“ Mieter vermutlich schwer fallen Hausfriedensbruch geltend zu machen, vor allem dann wenn der Hausrechtsinhaber mit dem Betreten des Gartens durch einen GEZ-Mitarbeiter einverstanden ist.
Gruß
Tina
man unterscheide hier erstmal
- jemand der gez pflichtige geräte besitzt, muss diese anmelden. hier gibt es auch kein beweisverwertungsverbot, da es für die gez unerheblich ist, wie die geräte angemeldet werden.
2- der gez „mitarbeiter“ hat nicht mehr oder weniger rechte als jeder andere auch, also wenn er bei einem im garten steht darf man ihn rauswerfen, anzeigen oder als gez mitarbeiter bezeichnen.
hth
In der von Dir beschriebenen fiktiven Situation würde ich Strafanzeige erstatten:
Hausfriedensbruch
unbefugtes Betreten
Belästigung
Spannerei
Einbruch in die Privatssphere
wenn auch nur ein einziges Blümchen kaputt gegangen ist: Sachbeschädigung
Ein oder 2 Sachen werden schon übernommen.
Wenn der Brief von der GEZ kommen sollte: Antwort schreiben, dass Du kein Gerät besitzt für dass die Fernsehgebühr anfällt. Mehr brauchst Du nicht machen. Die GEZ ist in der Beweispflicht.
Sollte der Mitarbeiter eine Zwangsanmeldung durchgeführt haben Widerspruch wegen vorsätzlicher Falschangabe einlegen und darauf hinweisen, dass Du KEINE Erlaubnis erteilst irgendwelche Geldbeträge ab zu buchen.
- jemand der gez pflichtige geräte besitzt, muss diese
anmelden. hier gibt es auch kein beweisverwertungsverbot, da
es für die gez unerheblich ist, wie die geräte angemeldet
werden.
Die Person um die es in diesem Fall geht besitzt keinen Fernseher, also muss sie auch keinen Fernseher anmelden oder bezahlen. Das ist Fakt. Ein dummer GEZ-Scherge könnte jetzt aber eine Zwangsanmeldung durchführen weil er einen PC Monitor für einen Fernseher gehalten hat. Und das ist schlicht weg ein Fehler.
Die Person um die es hier geht muss lediglich ein Radio anmelden was sie auch anscheinend getan hat.
Sollte die betroffene Person noch einmal in so eine Situation kommen einfach den Eindringling gemäß §127 STGB wegen Hausfriedensbruch verhaften und die Polizei rufen.
Wo gibt es solchen Tatbestände?
In der von Dir beschriebenen fiktiven Situation würde ich
Strafanzeige erstatten:
Hausfriedensbruch
Könnte u.U. zutreffen. Ist aber nicht sicher.
unbefugtes Betreten
Diesen Tatbestand gibt es im Gesetz nicht.
Belästigung
Diesen Tatbestand gibt es im Gesetz nicht.
Spannerei
Diesen Tatbestand gibt es im Gesetz nicht.
Einbruch in die Privatssphere
Diesen Tatbestand gibt es im Gesetz nicht.
wenn auch nur ein einziges Blümchen kaputt gegangen ist:
Sachbeschädigung
Setzt Vorsatz voraus
Ein oder 2 Sachen werden schon übernommen.
Ich würde eher sagen maximal ein Tatbestand könnte unter Umständen erfüllt sein. Wer eine Strafanzeige auf die oben genannten „Tatbestände“ begründet, outet sich eigentlich sofort als jemand, der zwar von Recht nichts versteht, dafür aber umso mehr von „auf Dicke Hose machen“.
Gruß
S.J.
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§127 STGB ?
Sollte die betroffene Person noch einmal in so eine Situation
kommen einfach den Eindringling gemäß §127 STGB wegen
Hausfriedensbruch verhaften und die Polizei rufen.
Du meinst wohl eher §127 STPO?
Und den Tipp „einfach den Eindringling zu verhaften“ sollte man auch nur in Verbindung mit einer etwas genaueren Darlegung der Rechtslage abgeben. So „einfach“ ist das nämlich nicht.
Ich kann aufgrund des Ursprungspostings keine Grundlage für eine Verhaftung erkennen. Wo genau hast Du denn dort gelesen, dass der Typ der Flucht verdächtig war oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden konnte. Offensichtlich wurde er ja nicht mal angesprochen. Dann wäre eine Verhaftung wohl eher nicht angemessen.
Gruß
S.J.
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In der von Dir beschriebenen fiktiven Situation würde ich
Strafanzeige erstatten:
Hausfriedensbruch
Könnte u.U. zutreffen. Ist aber nicht sicher.
Einbruch in die Privatssphere
Diesen Tatbestand gibt es im Gesetz nicht.
Wie nennt sich denn dieser Tatbestand? Tatsächlich muss man ja handhabe haben gegen Leute, die sich an mein Fenster setzen und in die Wohnung starren. Erst Recht ohne mein Einverständnis. Das ist ja ein Zustand den ich nicht dulden / tolerieren muss
Die Person um die es in diesem Fall geht besitzt keinen
Fernseher, also muss sie auch keinen Fernseher anmelden oder
bezahlen. Das ist Fakt. Ein dummer GEZ-Scherge könnte jetzt
aber eine Zwangsanmeldung durchführen weil er einen PC Monitor
für einen Fernseher gehalten hat. Und das ist schlicht weg ein
Fehler.
War da nicht was mit internetfähigen PC´s die auch angemeldet werden müssen?
http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/
Gruß
Tina
das bloße vorhandensein eines PC’s heisst ja aber nicht, dass dieser auch GEZ-pflichtig ist
das bloße vorhandensein eines PC’s heisst ja aber nicht, dass
dieser auch GEZ-pflichtig ist
Zitat aus dem UP:
Ich habe eine kurze Frag zu den Rechten eines GEZ-Menschen. Beispiel: Jemand besitzt KEINEN Fernseher, aber einen Internetfähigen PC
Gruß
Tina
Hallo,
Nicht jedes verbotene Handeln stellt auch sofort einen Straftatbestand dar. Du kannst den Typen, der auf deinem Grundstück durch dein Fenster guckt, gerne – auch mit Gewalt – von deinem Grundstück runterjagen. Um sich zu wehren, braucht es nicht unbedingt eine Straftat. Das BGB und das StGB lassen da einiges zu.
Gruss
Iru