GEZ-Kündigung: Begründung?

Hallo!

Ich habe ein Problem mit der GEZ (wer hat das nicht?), nämlich folgende Situation:

Ich bin Studentin und wegen BAföG von den Gebühren befreit (war also bei der GEZ gemeldet, habe aber nichts bezahlt). Allerdings verfällt bald mein Anspruch auf BAföG, weshalb ich dann, als ich im Februar innerhalb meiner Stadt umgezogen bin, ein Kündigungsschreiben aufgesetzt habe, damit ich wieder abgemeldet bin (mit der Angabe, meine Geräte befinden sich nicht mehr in meinem Besitz).

Nun werde ich aufgefordert, Gründe anzugeben, warum diese Geräte nicht mehr in meinem Besitz sind und was damit geschehen ist.
Ich bräuchte dringend Tipps, was ich da schreiben könnte, damit die mich in Ruhe lassen…

Wer hatte schon einen ähnlichen Fall? Wer weiß, was mir im schlimmsten Fall passieren kann (was kann mir überhaupt passieren?), wenn meine Begründung der GEZ nicht genügt…?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte! :smile:
Vielen Dank!

Hallo,

die GEZ möchte in der Kündigung lesen, dass „keine Geräte zum Empfang bereitgehalten werden“, und vorhandene Geräte entsorgt wurden.

Denn die Formulierung „nicht mehr in meinem Besitz“, könnte man auch so auslegen, dass die Geräte einer 2. Person geschenkt wurden, und diese Person sie Dir sofort wieder „ausleiht“.

Dass Dein PC als „neuartiges Rundfunkgerät“ auch was kostet, ist Dir sicher bekannt?!

Gruß
Woody

Hallo,

die GEZ möchte in der Kündigung lesen, dass „keine Geräte zum Empfang bereitgehalten werden“, und vorhandene Geräte entsorgt wurden.

Nun ja, es gibt auch andere Möglichkeiten, sich von den Geräten zu trennen: Verschenken, verkaufen etc.
Was die GEZ möchte ist eine Sache, was man angeben und nachweisen muss eine andere.

Denn die Formulierung „nicht mehr in meinem Besitz“, könnte man auch so auslegen, dass die Geräte einer 2. Person geschenkt wurden, und diese Person sie Dir sofort wieder „ausleiht“.

Nein, kann man nicht, denn dann würde man diese besitzen. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ist dir bekannt?

Dass dein PC als „neuartiges Rundfunkgerät“ auch was kostet, ist dir sicher bekannt?!

Nur wenn er mit dem Internet verbunden ist.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich bräuchte dringend Tipps, was ich da schreiben könnte, damit die mich in Ruhe lassen…
Wer hatte schon einen ähnlichen Fall? Wer weiß, was mir im schlimmsten Fall passieren kann (was kann mir überhaupt passieren?), wenn meine Begründung der GEZ nicht genügt…?

also zum einen musst Du denen keine Gründe angeben. Du kündigst ja auch nicht, sondern teilst lediglich mit, dass Du keine Rundfunkempfangsgeräte mehr vorhältst.

Ich hab denen vor Jahren mal geschrieben, dass ich mich so über diesen Verein geärgert habe, dass ich meinen Fernseher aus dem Fenster geworfen und meinen Radiowecker verschenkt habe, und sie sollen es wagen, mich noch weiter mit ihren Briefen oder gar Besuchen zu belästigen.

Hat funktioniert, auch wenn’s denen bis auf „ich hab nix mehr“ vermutlich egal war. Wer für den Laden arbeitet, hat sowieso die Moral an der Garderobe abgegeben.

Gruß

.m

OK, vielen Dank schon mal!

Und was ist mit dieser Formulierung (Zitat): „Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet (§ 4 (5) Rundfunkgebührenstaatsvertrag). …“?
Ist das wirklich so? Welches Gesetzbuch denn? Was wollen die überhaupt?

Also meint ihr, ich kann so was schreiben wie: „die Geräte sind beim Umzug zu Bruch gegangen“ oder „gehörten noch nie mir, sondern dem alten Zimmer, das ich bewohnt habe“ (oder reite ich dann meinen ehemaligen Mitbewohner in die Sch…?) oder „Harald Schmidt darf nicht mit Pocher zusammen 'ne Show machen, deshalb hab ich die Geräte verschrottet“? :wink:

Hallo Anna,

erstmal möchte ich sagen dass ich kein Experte auf diesem Gebiet bin. Aber ich glaube, um deine Frage beantworten zu können, braucht man nicht unbedingt einen Experten.

Nur jemand, der anmeldepflichtige Geräte besitzt (bereit hält), hat Verpflichtungen gegenüber der GEZ.

"Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet (§ 4 (5) Rundfunkgebührenstaatsvertrag).

Wer keine anmeldepflichtigen Geräte bereithält, ist dementsprechend nicht verpflichtet, der GEZ Auskünfte zu erteilen. Wenn die Geräte abgemeldet wurden und keine weiteren anmeldepflichtige Geräte bereitgehalten werden, braucht meiner Meinung nach niemand der GEZ irgendwelche Auskünfte zu geben, weil dazu die Verpflichtung fehlt.

Dass die GEZ gerne Auskünfte über den Verbleib der Geräte hätte, glaube ich schon. Aber Anspruch darauf hat sie meiner Meinung nach nicht. Also stellt sich mir eigentlich nur die Frage: „Warum lügen oder überhaupt antworten, wenn die Verpflichtung dazu fehlt?“

Sollte ich mit meiner Meinung (und meinem Kommentar) falsch liegen, können mich die wirklichen Experten auf diesem Gebiet gerne berichtigen.

Gruß Horst

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Nachtrag
Noch mal hallo, Anna,

wenn jemand aber unbedingt (aus Angst, aus Vorsicht oder sonstigem) Auskunft geben möchtest, würde ein einfaches „Die Geräte wurden aus persönlichen Gründen verkauft“ mehr als genug sein. Die Gründe für den
Verkauf oder gar, wer der oder die Käufer ist/sind, hat dann niemanden mehr zu interessieren.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

„Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet (§ 4 (5) Rundfunkgebührenstaatsvertrag). …“

Bis zum (z. B.) 31.07.08 ein Fernseher besessen (bereit gehalten) = zur Auskunft verpflichtet.

Am 01.08.08 Fernseher verkauft = nicht mehr im Besitz (nicht bereit gehalten) = ab 01.08.08 nicht mehr zur Auskunft verpflichtet.

Auch hier gilt natürlich:
Sollte ich mit meiner Meinung (und meinem Kommentar) falsch liegen, können mich die wirklichen Experten auf diesem Gebiet gerne berichtigen.

Gruß Horst

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) hat keine hoheitlichen Rechte, da die GEZ damals von ein paar Schlaumeiern gegründet wurde, die der Meinung waren, Geld zu kassieren für TV, Rundfunk usw.

Es gibt diverse Vordrucke, die extra für die GEZ vom Staat erstellt worden sind, um sich von den Gebühren befreien zu lassen. Auch als Berufstätiger gibt es mehrere Möglichkeiten, sich von den Gebühren ausschließen zu lassen.

Des weiteren musst du keinen von der GEZ in Deine Wohnung lassen, da es eben natürliche Personen sind. Sie Quatschen sehr viel Müll, um die Leute einzuschüchtern.