GEZ Kündigung (Schüler)

Ich bin derzeit wieder Schüler einer Fachoberschule, wohne bei meinen Eltern und habe ein Einkommen

Hi,
Danke dir für die Antwort!
Was ich merkwürdig finde, ich finde meinen Punkt nicht auf dem Befreiungsantrag: http://www.gez.de/docs/antrag_befreiung.pdf
Weshalb ich derzeit versuche die GEZ zu erreichen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Das heisst doch eigentlich:
Ich kann eine Kündigung per Einschreiben durchführen oder?

Warum willst Du denn kündigen? Das muss man doch nur, wenn bislang gezahlt wurde.
Die Einkommensgrenze ist aber nicht 400€, sondern nur 276€:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/in…

Zur Kündigung bzw. genauer: Abmeldung gibt es ein Formular:
http://www.gez.de/docs/abmeldung_11_05.pdf
Dort gibt es auch ein Feld mit ‚Abmelden - warum?‘, in dass Du dann die Sache mit ‚Schüler - zu Hause wohnend, Einkommen unter…‘ eintragen musst.

Auf dieser Seite:
http://www.gez.de/door/service/abmeldung/index.html
ist die Abmeldung nochmal genauer beschrieben.
Von Einschreiben lese ich da nichts, aber ein Nachweis wäre sicherlich hilfreich.

Gruß
loderunner

Hi,

Danke für deine Antwort!

Ich war zwischenzeitlich bereits berufstätig und bin nun wieder in der Schule!

Aber endlich habe ich mal eine konkrete Zahl für diese einkommensgrenze…
Tja da lieg ich dan wohl leicht drüber -> pech gehabt.

Danke dir dafür!
Muss wohl Tomaten auf den Augen gehabt haben -> Habe diese Einkommensgrenze wien blöder gesucht.

Aber wenn du Schriftverkehr
mit der GEZ hast, dann verwende immer ein Einschrieben MIT
RÜCKSCHEIN!

Wozu den Rückschein?

Ein Schrieb mit Postzustellurkunde gilt als zugestellt ob die GEZ
ihn abholt, liest oder verbrennt ist dann egal.

Gruß
Stefan

Aber wenn du Schriftverkehr
mit der GEZ hast, dann verwende immer ein Einschrieben MIT
RÜCKSCHEIN!

Wozu den Rückschein?

Ein Schrieb mit Postzustellurkunde gilt als zugestellt ob die
GEZ ihn abholt, liest oder verbrennt ist dann egal.

Und wo kann ich per Postzustellungsurkunde versenden?? Meines Wissens ist das Behörden vorbehalten. Und nicht abgholte Einschreiben gelten keinesfalls als zugestellt…

mfg, T.

Gruß
Stefan

Hallo T.

Und wo kann ich per Postzustellungsurkunde versenden?? Meines
Wissens ist das Behörden vorbehalten.

Sorry hast recht, für den Privatmann gibt es nur Einschreiben, mit und
ohne Rückschein.

Und nicht abgholte
Einschreiben gelten keinesfalls als zugestellt…

Ja und auch Einwurfeinschreiben werden seit dem 29.11.2005
nicht mehr als zugestellt gelten. (OLG Koblenz (Az. : 11 WF 1013/04))

Dann bleibt halt nur die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher
oder hin dackeln und sich den Empfang unter Zeugen bestätigen lassen.

Gruß
Stefan

Was ich merkwürdig finde, ich finde meinen Punkt nicht auf dem
Befreiungsantrag: http://www.gez.de/docs/antrag_befreiung.pdf
Weshalb ich derzeit versuche die GEZ zu erreichen.

Hallo,
wenn du bisher GEZ gelöhnt hast und nun wieder bei den Eltern in einer Wohnung wohnst, brauchst du eine Abmeldung mit der integrierten Bestätigung, dass du kein Gerät zum Empfang „bereithälst“.Ob du sie nicht benützt und nur zu Deko aufgestellt hast ist nicht relevant.
Die alten Geräte hast du doch veräußert, nehme ich an.

Befreit werden nur Schüler und Studenten die BAfög erhalten.
Außer noch H4 Empfänger und bestimmte Behinderte und alle Personen die dort noch aufgelistet sind; sowie Personen die kein eigenes Einkommen haben.Die Höhe wird meines Wissens nicht festgelegt.

Viel Erfolg Uwe H.