Hallo,
folgendes Problem… :
Ich bin Student und erhalte Bafög. Vor x Jahren habe ich mich (leider) bei der Gez angemeldet und gleichzeitig eine Befreiung aufgrund des Bafög-Empfänger Status beantragt. Wurde damals auch angenommen und alles war Paletti.
Wie das mit der Gez so ist, muss man sich ja ungefähr jedes Jahr erneut abmelden. Mein Befreiungsantrag im folgenden Jahr wurde leider abgelehnt.
Begründung: Ich hätte eine Befreiung bach §6 Abs. 1 beantragt
(Befreiung aufgrund einer Behinerung oder so ähnlich).
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich den Antrag so gestellt habe - das Gegenteil beweisen kann ich aber auch nicht.
Inzwischen droht die GEZ mir mit einem
Vollstreckungsverfahren/Ordnungswidrigkeitenanzeige (Bußgeld bis 1000).
Und da hört der Spaß für mich auf. Rechtlich gesehen bin ich glaub ich befreit weil ich immer noch BaFöG Empfänger bin.
Andererseits… was soll ich machen? Ich sehe zahlen mittlerweile als meine einzige Option an - ist aber doch irgendwie seltsam ca.250€ zu zahlen, obwohl ich das eigentlich nicht tun müssen sollte.
Vielleicht war es auch einfach meine eigene Schuld?!
Eben gerade hätte ich fast gezahlt und wollte jetzt nur gerne vorher eure Meinung dazu hören. Vllt weiß ja jemand von einem ähnlichen Vorfall oder rechtl. Lage?
Vielen danke im voraus
Guten Tag FluID,
also, wenn ich an Deineer Stelle wre, würde ich der abGEZockt den Mittelfinger zeigen 
Andererseits scheinst Du einer der jenigen zu sein, der ein weniger dickes Fell hat und auch eher in Panik zu bringen ist.
Natürlich sollst Du der babGEZockt keinesfalls die 250 Euro in den gierigen Rachen schmeissen.
Aber das geht nicht ohne reichlich Stress ab. Und als Studi kannst Du ja keinen zusätzlichen Stress (voll abGEZockt-Hardcore) gebrauchen.
Daher kann ich Dir nur den vernünftigen Rat geben (bei Deinem Niedigsteinkommen ohnehin):
Suche Dir einen Anwalt, der Ahnung von abGEZockt-Terror hat und beantrage über den bei Deinem Amtsgericht die Beratungshilfe.
Die wirst Du bei Deinen mageren Einkommensverhältnissen auch problemlos krieggen (müssen). Und dann soll der Anwalt der abGEZockt in den Ar… treten.
Du kannst die Beratungshilfe-Formulare aber auch direkt bei Deinem Amtsgericht abholen oder anfordern und die dann ausfüllen, die genannten Anlagen dazu (Einkommenverhältnisse) und zurück an das Amtsgericht bei Dir.
Danach kriegst Du dann einen Bescheid, ob Beratungshilfe oder nicht bewilligt ist und damit kannst Du Dir einen Anwalt Deiner Wahl aussuchen. Der macht Dir die Beratung und schreibt die abGEZockt auch aussergerichtlich an.
Damit wärest Du ausserdem auf der ösicheren Seite und das ganz stressfrei. Der Spass würde Dich allerhöchstens 10 Euro (wenn überhaupt) beim Anwalt kosten.
Eines solltest Du aber (vorerest) keinesfalls machen: an die abGEZockt auch nur einen Cent zahlen, egal, wie die drohen. Das ist meistens reine Routine, dass die mit Bussgeldverfahren und Ordnungsgeld 1000 Euro drohen. Mir ist jedenfalls bis heute kein Fall bekannt geworden, in dem die das auch wahr gemacht haben.
Ausserdem liegst Du mit Deinem Einkommen ohnehin unter der Pfändungsgrenze von 999 Euro, so dass die eh nix holen können bei Dir.
Und merke: Bange machen lassen gilt nicht!
Wenn Due auch nur einmla bezahlt hast, gilt das als Anerkennung der angeblichen abGEZockt-Forderungen!!
Damit Dir die abGEZockt-Schergen nicht die Bude ein(zu)rennen versuchen: runterladen, ausdrucken aussen an die Wohnungstür oder (falls vorhanden) in das Türfenster in der Wohnungstür):
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ…
In diesem Sinne:
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/Xmas/Happy_NY…
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah