Gez Mahnung trotz Bafög

Hallo,
folgendes Problem… :

Ich bin Student und erhalte Bafög. Vor x Jahren habe ich mich (leider) bei der Gez angemeldet und gleichzeitig eine Befreiung aufgrund des Bafög-Empfänger Status beantragt. Wurde damals auch angenommen und alles war Paletti.
Wie das mit der Gez so ist, muss man sich ja ungefähr jedes Jahr erneut abmelden. Mein Befreiungsantrag im folgenden Jahr wurde leider abgelehnt.
Begründung: Ich hätte eine Befreiung bach §6 Abs. 1 beantragt (Befreiung aufgrund einer Behinerung oder so ähnlich).

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich den Antrag so gestellt habe - das Gegenteil beweisen kann ich aber auch nicht. Inzwischen droht die GEZ mir mit einem Vollstreckungsverfahren/Ordnungswidrigkeitenanzeige (Bußgeld bis 1000).

Und da hört der Spaß für mich auf. Rechtlich gesehen bin ich glaub ich befreit weil ich immer noch BaFöG Empfänger bin. Andererseits… was soll ich machen? Ich sehe zahlen mittlerweile als meine einzige Option an - ist aber doch irgendwie seltsam ca.250€ zu zahlen, obwohl ich das eigentlich nicht tun müssen sollte.
Vielleicht war es auch einfach meine eigene Schuld?!
Eben gerade hätte ich fast gezahlt und wollte jetzt nur gerne vorher eure Meinung dazu hören. Vllt weiß ja jemand von einem ähnlichen Vorfall oder rechtl. Lage?
Vielen danke im voraus

Hallo,
folgendes Problem… :
Ich bin Student und erhalte Bafög. Vor x Jahren habe ich mich (leider) bei der Gez angemeldet und gleichzeitig eine Befreiung aufgrund des Bafög-Empfänger Status beantragt. Wurde damals auch angenommen und alles war Paletti.
Wie das mit der Gez so ist, muss man sich ja ungefähr jedes Jahr erneut abmelden. Mein Befreiungsantrag im folgenden Jahr wurde leider abgelehnt.
Begründung: Ich hätte eine Befreiung bach §6 Abs. 1 beantragt
(Befreiung aufgrund einer Behinerung oder so ähnlich).
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich den Antrag so gestellt habe - das Gegenteil beweisen kann ich aber auch nicht.
Inzwischen droht die GEZ mir mit einem

Vollstreckungsverfahren/Ordnungswidrigkeitenanzeige (Bußgeld bis 1000).

Und da hört der Spaß für mich auf. Rechtlich gesehen bin ich glaub ich befreit weil ich immer noch BaFöG Empfänger bin.
Andererseits… was soll ich machen? Ich sehe zahlen mittlerweile als meine einzige Option an - ist aber doch irgendwie seltsam ca.250€ zu zahlen, obwohl ich das eigentlich nicht tun müssen sollte.
Vielleicht war es auch einfach meine eigene Schuld?!
Eben gerade hätte ich fast gezahlt und wollte jetzt nur gerne vorher eure Meinung dazu hören. Vllt weiß ja jemand von einem ähnlichen Vorfall oder rechtl. Lage?
Vielen danke im voraus


Guten Tag FluID,
also, wenn ich an Deineer Stelle wre, würde ich der abGEZockt den Mittelfinger zeigen :smile:

Andererseits scheinst Du einer der jenigen zu sein, der ein weniger dickes Fell hat und auch eher in Panik zu bringen ist.
Natürlich sollst Du der babGEZockt keinesfalls die 250 Euro in den gierigen Rachen schmeissen.
Aber das geht nicht ohne reichlich Stress ab. Und als Studi kannst Du ja keinen zusätzlichen Stress (voll abGEZockt-Hardcore) gebrauchen.
Daher kann ich Dir nur den vernünftigen Rat geben (bei Deinem Niedigsteinkommen ohnehin):
Suche Dir einen Anwalt, der Ahnung von abGEZockt-Terror hat und beantrage über den bei Deinem Amtsgericht die Beratungshilfe.
Die wirst Du bei Deinen mageren Einkommensverhältnissen auch problemlos krieggen (müssen). Und dann soll der Anwalt der abGEZockt in den Ar… treten.

Du kannst die Beratungshilfe-Formulare aber auch direkt bei Deinem Amtsgericht abholen oder anfordern und die dann ausfüllen, die genannten Anlagen dazu (Einkommenverhältnisse) und zurück an das Amtsgericht bei Dir.
Danach kriegst Du dann einen Bescheid, ob Beratungshilfe oder nicht bewilligt ist und damit kannst Du Dir einen Anwalt Deiner Wahl aussuchen. Der macht Dir die Beratung und schreibt die abGEZockt auch aussergerichtlich an.
Damit wärest Du ausserdem auf der ösicheren Seite und das ganz stressfrei. Der Spass würde Dich allerhöchstens 10 Euro (wenn überhaupt) beim Anwalt kosten.

Eines solltest Du aber (vorerest) keinesfalls machen: an die abGEZockt auch nur einen Cent zahlen, egal, wie die drohen. Das ist meistens reine Routine, dass die mit Bussgeldverfahren und Ordnungsgeld 1000 Euro drohen. Mir ist jedenfalls bis heute kein Fall bekannt geworden, in dem die das auch wahr gemacht haben.
Ausserdem liegst Du mit Deinem Einkommen ohnehin unter der Pfändungsgrenze von 999 Euro, so dass die eh nix holen können bei Dir.

Und merke: Bange machen lassen gilt nicht!
Wenn Due auch nur einmla bezahlt hast, gilt das als Anerkennung der angeblichen abGEZockt-Forderungen!!

Damit Dir die abGEZockt-Schergen nicht die Bude ein(zu)rennen versuchen: runterladen, ausdrucken aussen an die Wohnungstür oder (falls vorhanden) in das Türfenster in der Wohnungstür):
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ…

In diesem Sinne:
http://randy-jonas.zoomshare.com/files/Xmas/Happy_NY…

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo FlulD,

beim Thema GEZ hörts für mich auf.
Da ich leider zu viel über die rechtlich umstrittenen Vorgehensweisen der GEZ gehört habe reich es bei diesem Verein nicht Recht zu habn um Recht zu bekommen.

Ich empfehle Dir dringend Dich an die ortsansässige Verbraucherzentrale zu wenden, da dort in der Regel die GEZ Dauerthema ist und regelmäßig Fälle dort aufschlagen werden.
Schnelles handeln ist auf jeden Fall geboten!!!

Tut mir leid Dir nicht mehr helfen zu können.

Ich wünsche Dir viel Erfolg in dieser Sache, einen guten Rutsch und ein hoffentlich gesundes und erfolgreiches Studienjahr 2011.

Gruß
Wolfgang

Hallo Fluid !
Nicht zahlen, aber kommunizieren:

  1. du bist seit damals als Student und nicht Behinderter befreit worden ! Du hast ja den Bafög bescheid und nicht Behindertenbescheid vorgelegt !!
  2. Ist ja nix passiert, bist ja immer noch Student, seit damals !!
  3. Also irrtümlich bei GEZ als Behinderter codiert,
    nicht dein Fehler !!!
  4. Also hinschreiben !!!
  5. Falls zwischenzeitlich ein sog.„Gerichtlicher Mahnbescheid“ in Haus flattern sollten !!!
    Da brauchste keinen Anwalt sondern Abi oder so :smile: :smile:
    In der Frist (ist dort drauf genau erklärt) kannste Einspruch einlegen und nochmals die ganze Argumentation drauf schreiben. Dieses Schreiben wird dann hoffentlich nicht von einem PC oder Lehrling bearbeitet, sondern von einen juristisch versierten Menschen :smile:

    Die Lösung kann m.e. nur sein :
    Damals befreit (egal als was) weiterhin befreit, weil weiter die Voraussetzungen nachweislich vorliegen.
    Viel Erfolg und denke immer dran Du bist nur einer von vielen Tausenden Fällen am Tag.
    Aber es sollte Dir gelingen und BITTE mir ein feedback geben um anderen diese Erfahrungen zugute kommen zu lassen.
    Gruß biker

Hallo,

Sie sollten sich den Antrag in Kopie schicken lassen. Die Kopie könnnen Sie sich anfordern und falls die es nicht können, sollten Sie einfach behaupten (Füllen Sie einfach einen Antrag aus und datieren ihn zurück und faxen Sie ihn der GEZ zu), dass der richtig ausgefüllt wurde. Sollte die GEZ ihn doch noch finden, dann ist ja alles gut (Sie können beweisen was Sie ausgefüllt haben) und sonst steht die GEZ in der Beweispflicht, dass dieser „neue“ Antrag von IHnen nicht der Richtige ist. Die müssen nämlich genauso wie man selbst Kopien aufbewahren. Es gibt evtl. auch Mitschnitte von Telefongesprächen, die man anfordern kann.

Ach ja, vorsichtshalber um Stundung und Teilzahlung bitten, damit man selber nicht in Zahlungsverzug kommt.

Falls noch Fragen sind, einfach nochmal schreiben.
Gruß Opec

P. S. Guten Rutsch an alle!

Hallo, ich würde auf keinen Fall zahlen, hier muss ein Bearbeitungsfehler vorliegen anders kann ich mir das nicht vorstellen.

Viel Glück
Barbara Natzschka

Kann dir diese Saite empfählen

http://www.befrei-dich.de/

Hallo. Wenn Du DIr sicher bist, dass Du nichts zahlen brauchst, würde ich es auch nicht tun.
Schreib denen doch noch mal, dass Du, wenn Du dann später gutes Geld mit Deinem erworbenen Studium verdienst, auch bereit bist, gerne zu zahlen…

Mir schickten sie eine Rechnung, als ich meinen Haushalt aufgelöste - und zu meinem Freund zog, der bereits Gebühren für den (ab da) gemeinsamen Fernseher zahlte…

Sie probieren es zwar - lassen aber mit sich reden, wenn man dran bleibt…

Viel Glück - Helena

Hallo,

kann Dir hier nicht wirklich weiterhelfen - würde Dir aber empfehlen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen - die kostet Dich weniger als die Nachzahlung, wenn’s denn gut ausgeht.

LG

figuralis

Hallo,

die GEZ ist schlimmer als die russische Mafia !!!

Du hättest bei der Ablehnung direkt in Widerspruch gehen müssen.
Die GEZ wird sich darauf berufen, dass du damals keinen Antrag wegen BAföG-Bezuges gestellt hättest.
Ich rate dir zur Verbraucherzentrale zu gehen und dich dort beraten zu lassen.

Stefaniel

weiß ich nicht.

Gruß, Sabine

für alle GEZ geschädigten:laßt euch nicht ins boxhorn jagen und geht zur verbraucherzentrale. vor denen haben die ganz schön angst.

gruß schnaeuzchen