Ich habe mal eine grundsätzliche Frage zur GEZ.
Die GEZ gibt ja das Mindesteinkommen vor, bzw. die Ausnahmen wann man nicht zahlen muss.
Die Grenze liegt irgendwo bei 260 €;
So nun braucht ein Harz4 Empfänger nicht zu bezahlen bzw. er kann sich befreien lassen.
Jetzt nehmen wir mal folgendes an:
Person A geht in die Arbeit und verdient ca. 1200,- € Netto;
Person A hat auch eine Lebensgefährtin die event. Harz 4 bekommen würde wenn der Partner nicht so viel verdienen würde.
Person A muss noch an unterhaltspflichtige Kinder bezahlen…( sagen wir einfach per Lohnpfändung, sodass Person A das Geld überhaupt nicht in die Hände bekommt. Und es belibt genau soviel übrig, wie die Arge als Gesamtlebensunterhalt berechnet. ( der Lebensgemeinschaft)
Die Arge berechnet nach irgendwelchen Tabellen, das Person A alleine für die Lebensgemeinschaft aufkommen muss.( hier wird übrigens meines Wissens keine GEZ berechnet, obohl es sich ja meines Wissens um einen Betrag von ca. 210 € / per Anno handelt). Nun liegt Person a ja nach den Berechnungen der Arge unter der Pfändungsrenze. Kann sich Person A nun befreien lassen, oder muß Person A bezahlen… bzw. kann die GEZ auf Bezahlung klagen…
Die Frage wäre allgemein so zu stellen:
Es gibt die offizielle Pfändungsgrenze… ( Die GEZ dürfte da ja nichts holen…)
dann die Pfändungsgrenze für Unterhaltspflichtige ( ist schon wieder niedriger… warum weiß keiner??? )
und dann die sog. Harz 4 Empfänger (die ja auch nicht pfändbar sind)
und dann die Grenze der GEZ.
Wen könnte man hier von offizieller Stelle fragen, warum wir in DE siviel verschiedene Pfndungsgrezen haben… und warum man dich bei den Minderverdiensten nicht auch von der GEZ befreien lassen kann.
WER WEIß WAS ???
Also ich weiß nicht so 100% was Du willst, aber eins kann ich Dir sagen:
Man muss bei der GEZ die Befreiung von der Gebühr beantragen. Und erst dann, wenn man eine positive Antwort bekommen hat, ist man befreit. Wenn man den Antrag gar nicht erst stellt, ist man zahlungspflichtig und die GEZ kann auf Zahlung bestehen (inkl. aller Rechtsmittel wie z.B. Klage).
Also selbst wenn man unter irgendwelchen Pfändungsgrenzen liegt, die Befreiung aber nicht beantragt, ist man theoretisch zur Zahlung verpflichtet.
Weiterhin ist eine rückwirkende Befreiung nicht möglich. Wenn Du die letzten 10 Jahre zwar arm wie eine Kirchenmaus warst, die Befreiung aber erst heute beantragst, kann die GEZ sich das Geld für die letzten 10 Jahre holen (nur ein Beispiel, die wirkliche Anzahl der Jahre kenne ich nicht).