Hallo,
die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren ergibt sich ja aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag oder?
Mich interessiert allerdings vielmehr, wieso die heutige Rechtssprechung immer noch die Meinung vertritt, dass, jeder der ein Empfangsgerät besitzt, unabhängig davon ob er Leistungen der ÖR in Anspruch nimmt, Gebühren zu zahlen hat. Weiterhin interessiert mich, wieso dies z.b. auf Medien wie das Internet etc ausgeweitet wird. Wenn es jetzt eine ÖR-Zeitung gäbe, könne man diese auch Umlegen und z.B. die Gebühr erhöhen, obwohl die Person z.b. lieber FAZ o.ä liest?
Kurz gefragt … wie lässt sich die Gebührenpflicht in der heutigen Zeit, in der es genug alternativen der privaten Sender etc gibt, noch rechtfertigen. Wieso hat der Endverbrauche hier kein Wahlrecht sondern muss pauschal für einen Dienst bezahlen, den er unter Umständen gar nicht in Anspruch nimmt?