GEZ mal wieder

Hallo miteinander,

wie oft muss man denen zu einem Sachverhalt eigentlich Auskunft geben? Reicht da nicht einmal? Ist das jährlich, wenn man bei der ersten Meldung angegeben hat, keine meldepflichtigen Geräte zu besitzen?

Von GEZ genervte Grüße
Manor

wie oft muss man denen zu einem Sachverhalt eigentlich
Auskunft geben? Reicht da nicht einmal? Ist das jährlich, wenn
man bei der ersten Meldung angegeben hat, keine
meldepflichtigen Geräte zu besitzen?

Also wenn es nach der GEZ geht, bitte einmal im Vierteljahr. In dem Zeitraum haben sie mich jedenfalls in meiner letzten Wohnung immer mit ihren unverschämten Briefen terrorisiert. Hinweise auf gar nicht existente Empfänger und die eigene Anmeldung haben nie jemanden interessiert. Nach drei Versuchen habe ich aufgegeben. Erst die Briefe einfach wieder mit Vermerk „Empfänger nicht existent“ zurück in den Briefkasten geworfen, dann gleich entsorgt. Zum Schluss hatten sie eine ganze handvoll falscher Adressen für mich.

Ich habe dann immer mal auf einen Besuch eines der freundlichen Mitarbeiter gewartet, bekam aber leider nie die Gelegenheit dem dann mal so richtig den Ar… aufzureißen.

Also einfach in die Tonne mit dem Zeug. Und wenn jemand kommt, kann man ja mal ein paar Freundlichkeiten austauschen (vor der Tür).

Gruß vom Wiz

Hallo

wie oft muss man denen zu einem Sachverhalt eigentlich
Auskunft geben? Reicht da nicht einmal? Ist das jährlich, wenn
man bei der ersten Meldung angegeben hat, keine
meldepflichtigen Geräte zu besitzen?

Du hast also keine Geräte, bzw. bist nicht angemeldeter Rundfunkbenutzer?
Dann besteht keine Auskunftspflicht. Diese betrifft nur die „schon-Gebührenzahler“.
Falls du nämlich ein Gerät gemeldet hast, sieht das anders aus, wobei sich die Gelehrten streiten, wie oft man den Nachfragen antworten muss.

Gruß, DW.

Ab in die Mülltonne…
…wie der „Wiz“ schon sagte.

Oder tapeziere dein Klo damit, oder nutze das Zeug als Anmachpapier für den Kamin :smile:)

gruß

dennis

Hallo!

wie oft muss man denen zu einem Sachverhalt eigentlich
Auskunft geben? Reicht da nicht einmal? Ist das jährlich, wenn
man bei der ersten Meldung angegeben hat, keine
meldepflichtigen Geräte zu besitzen?

Du hast also keine Geräte, bzw. bist nicht angemeldeter
Rundfunkbenutzer?

Jein, ich bin bei denen doppelt drin, einmal als Privatperson (angemeldeter Rundfunknutzer) und einmal Nebengewerbe (ohne meldepflichtige Geräte).

Dann besteht keine Auskunftspflicht. Diese betrifft nur die
„schon-Gebührenzahler“.
Falls du nämlich ein Gerät gemeldet hast, sieht das anders
aus, wobei sich die Gelehrten streiten, wie oft man den
Nachfragen antworten muss.

Leider interessiert mich genau das. Das kann doch nicht sein, dass die einen so lange nerven, bis man sich bei ihnen anmeldet. Ich glaube sogar, dass ich denen schon 2mal geschrieben habe, dass ich keine Geräte zum Anmelden habe. Aber die sind ja sowas von penetrant und nervig! Im ersten Brief heißt es sogar, dass man - sofern man nichts zum Melden hat - auch nichts tun kann. Also ich werde die weiter ignorien, solange die keinen Durchsuchungsbefehl haben, können die mich eh mal gernhaben.

Grüße
Manor

Hallo Manor,

eine Meldepflicht besteht grundsätzlich nur, wenn du Geräte bereithälst. Damit musst du als Geschäftsfrau schon mal gar nicht antworten.

Aber auch als Rundfunkgebührenzahler kann die GEZ nicht von dir verlangen, dass du wöchentlich Porto verschwendest. Es gibt sicherlich nettere Brieffreundschaften als die zur GEZ.

Vielleicht interessiert dich dazu dieser Link:
http://www.datenschutz.hessen.de/TB30/K24P01.htm

Also ich werde die weiter
ignorien, solange die keinen Durchsuchungsbefehl haben, können
die mich eh mal gernhaben.

Richtige Einstellung! Antwortest du auch auf jedes Gewinnspiel? Vielleicht noch auf jede Spam - Email?

Du bist verpflichtet, jegliche Veränderungen der GEZ bekannt zu geben. Soll heißen Umzug, im Geschäft neue Geräte oder privat Geräte abgeschafft etc. Sonst nichts. Schließlich fargt auch die Zulassungsstelle nicht jeden Monat nach, ob das Auto denn noch benutzt wird, entweder man meldet es selbst an oder ab oder man hat Pech gehabt (im Falle eines nicht angemeldeten Autos im Straßenverkehr bekommt man dann eben leichte Probleme :smile:.

§ 3 RGebStV Anzeigepflicht
(1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt
anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich der Rundfunkteilnehmer wohnt, sich ständig aufhält oder ständig
ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Entsprechendes gilt für einen Wohnungswechsel.

(Link http://ftp.rundfunkgebuehrenzahler.de/Rundfunkgebueh…)

Da steht nichts davon, dass man der GEZ jeden Brief beantworten soll. Standartmäßig werden 3 Briefe verschickt, dann kommt meist ein Scherge. Also kümmer dich nicht um die Briefe. Oder schreib der GEZ doch mal einen netten Brief („Porto zahlt Empfänger“!!!) indem du bekannt gibst du hättest schon 2 Mal geantwortet und bist nicht bereit, dich weiter nerven zu lassen. Sie sollten doch erst einmal ihre Post durchsehen bevor sie dich weiter belästigen. Eine kleine Drohung, dass du beim nächsten Brief „Bearbeitungskosten“ veranschlagen wirst ist auch nicht schlecht.

Gut kommt bei der GEZ immer an, wenn du wirklich sauer wirst, in etwa „Ich kenne sowohl meine Rechte als auch meine Pflichten und empfinde es als eine Frechheit, von Ihnen unterstellt zu bekommen, ich würde bereitgehaltene Geräte nicht angeben…“ Die kleine Drohung, bei weiterer Belästigung deine vorhandenen Geräte abzuschaffen (womit die GEZ dann vollkommen leer ausgeht) ist auch immer gut.

Also wenn du unbedingt deine Ruhe haben willst würde ich antworten und dabei mit meinem Unmut auch nicht hinter dem Berg halten. Billiger kommst du allerdings wirklich damit, wenn du die GEZ einfach ignorierst.

Liebe Grüße
Timid

Hallo

Du bist verpflichtet, jegliche Veränderungen der GEZ bekannt
zu geben. Soll heißen Umzug, im Geschäft neue Geräte oder
privat Geräte abgeschafft etc. Sonst nichts. Schließlich fargt
auch die Zulassungsstelle nicht jeden Monat nach, ob das Auto
denn noch benutzt wird, entweder man meldet es selbst an oder
ab oder man hat Pech gehabt (im Falle eines nicht angemeldeten
Autos im Straßenverkehr bekommt man dann eben leichte Probleme

-).

§ 3 RGebStV Anzeigepflicht
(1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines
Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich der
Landesrundfunkanstalt
anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich der Rundfunkteilnehmer
wohnt, sich ständig aufhält oder ständig
ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.
Entsprechendes gilt für einen Wohnungswechsel.

Ich dachte da eher an $4 über Auskunftspflicht:
„Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer […]
Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und
Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.“

Es gibt zwar immer wieder Beschwerden, aber anscheinend tut sich nichts, und die wenigen Urteile geben der GEZ(bzw. Landesrundfunkanstalten) Recht :confused:

Im konkreten Fall stellt sich aber die Frage, ob nicht Privatperson und Geschäft getrennt sind, und dadurch nur für den einen Bereich Auskunftspflicht besteht, nur hab ich da keine Idee, wie das rechtlich aussieht.

Gruß, DW.

Hallo nochmal

Ich dachte da eher an $4 über Auskunftspflicht:
„Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom
Rundfunkteilnehmer […]
Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe
und
Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.“

Ja, das schon, aber eben auch nur in einem bestimmten Maße!

Und das Maß wird weit überschritten, wenn die GEZ monatlich um Auskunft ersucht. Und deswegen eben §3. Danach musst du Änderungen bekannt geben, du musst aber nicht 100 Mal angeben „Es hat sich nichts geändert“ (bzw. würde mich der § interessieren, wo das steht).

Von daher ignorieren oder ein netter Brief, dass man bald gar nicht mehr zur Auskunft wird verpflichtet sein (weil man dann alle Geräte abmeldet, somit kein Rundfunkteilnehmer mehr ist und damit die Auskunftspflicht endet), wenn die einen nicht in Ruhe lassen.

Liebe Grüße
Timid