GEZ Meldung, über 25, Privatier, bei Eltern lebend

Hallo,

leider konnte ich zu einem solchen Fall im Internet keine Informationen - und wenn, leider nur kontroverse - finden. Deshalb meine Fragen hier. Ich hoffe auf zahlreiche - und vor allem kompetente - Antworten. Gerne auch mit Quellverweisen welche sich auf passende Fälle beziehen.

Folgender konstruierter Fall - Fakten:

  • eine über 25 jährige Person
  • ohne jegliches Einkommen
  • wohnhaft im Haushalt der Eltern (freie Mitbenutzung von Küche und Bad, keine Miete für Zimmer, Kost und Logie also kostenlos)
  • kein Bezug von staatlichen Leistungen (weder ALG I noch ALG II oder sonstige Renten, Zuschüsse etc.)
  • nicht als arbeitslos gemeldet (fällt somit unter sogenannte Grauziffer der Arbeitslosen)
  • bei GEZ gemeldetes Autoradio vorhanden
  • Gebühren für gemeldetes Autoradio, Krankenversicherung sowie sonstige laufende Rechnungen werden mit Angespartem aus Zeiten von Berufstätigkeit finanziert (Person ist also Privatier)
  • TV nie besessen und somit auch nicht gemeldet

Fragen: Müssten von der Person, auf die alles oben genannte zutrifft, folgende Geräte bei der GEZ angemeldet werden bzw. Gebühren bezahlt werden:
a) ein TV-Gerät welches zwar im Besitz der Eltern ist aber im Zimmer der Person von dieser frei genutzt wird
b) ein radiofähiges/internetfähiges Handy
c) einen Computer mit Zugang zum Internet welcher von der Person in deren Zimmer genutzt wird
d) einen Computer mit TV-Karte welcher im Zimmer der Person genutzt wird

Vielen Dank dafür im Voraus für die Mühe und Beantwortung.

MfG,
Fragesteller

Hallo, ich will mir nicht vorstellen was für ein Leben hier geführt wird. Aber das ist ja auch nicht die Frage,
richtig ist eigene Geräte - eigene GEZ - Geräte der Eltern - GEZ der Eltern.
Falls, das Radio, der Fernseher, das Handy und die TC Karte im PC einschl. dem PC, das Autoradio Eigentum der Eltern ist, bezahlten diese ja auch die GEZ Gebühren.
Wenn es anders wäre müßte ja jeder Besuch der bei dir Fern sieht oder Radio hört, GEZ bezahlen. Was wäre das für ein Kuddelmuddel. Wenn du keine Geräte besitzt, braucht du auch keine GEZ bezahlen.
Über den Rest will ich mal nicht nachdenken.
Gruss Barbara Natzschka

Geschäftsanweisung der GEZ im Internet lesen.(oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Gruß, Sabine

Sehr geehrte Frau Natzschka,

leider wurden mit Ihrer Antwort keine meine Frage beantwortet, ist offenbar wohl auch der Standort und der Nutzer eines Gerätes für eine evtl. Anmeldung entscheidend und nicht nur die Besitzverhältnisse. Hierzu hatte ich in der Anfrage ausführliche Angaben gemacht.

Das dieses Leben wohl nicht sonderlich erfüllend sein dürfte ist klar, aber durch Krankheit oder sonstiges, kann es ja zu vielem kommen. Nur steht in meiner Anfrage ja auch „[…]konstruierter Fall[…]“. Also muß man sich diesbezüglich tatsächlich nicht Sorgen. Jedoch sind es genau die gestellten Fragen, die sich aus einem solchen Leben ergeben würden und hierzu findet man bei der GEZ leider keinerlei Angaben.

Ich möchte Ihnen hiermit dennoch für Ihre Mühe danken.

Mit freundlichen Grüßen,
Eric

Sehr geehrte Frau Mauer,

leider wurden mit Ihrer Antwort keine meiner Fragen beantwortet, ist offenbar wohl auch der Standort und der Nutzer eines Gerätes für die evtl. Anmeldung entscheidend und eben nicht nur die Besitzverhältnisse (jedoch das einzige wozu bei der GEZ im Internet Informationen zu erhalten sind). Hierzu hatte ich in der Anfrage ausführliche Angaben gemacht. Im übrigen hatte ich vor dem erstellen meiner Anfrage natürlich bereits die genannte Quelle besucht - liegt dies doch am nächsten.
Jedoch sind es genau die gestellten Fragen, zu denen man bei der GEZ keinerlei Angaben findet - weshalb ich schließlich hier auf Antworten eines der Expertern gehofft hatte.

Ich möchte Ihnen hiermit dennoch selbstverständlich vielmals für Ihre Mühe danken.

Mit freundlichen Grüßen,
Eric

Geschäftsanweisung der GEZ im Internet lesen.(oder die
allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Gruß, Sabine

Die meisten Angaben sind unnötig. Ob Einkommen vorhanden ist oder nicht spielt keine Rolle.

Zu Deiner Frage:

Nr. 13 der GEZ Faq:

Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Juli 2009 287 Euro.

Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Ich war in erster Linie am Zweilfen wegen der Besitzverhältnisse.

Vielen Dank - eigentlich absolut klar und eideutig. Ich dagegen bin mir nun völlig im Unklaren, wie ich das überlesen konnte.