Hallo,
leider konnte ich zu einem solchen Fall im Internet keine Informationen - und wenn, leider nur kontroverse - finden. Deshalb meine Fragen hier. Ich hoffe auf zahlreiche - und vor allem kompetente - Antworten. Gerne auch mit Quellverweisen welche sich auf passende Fälle beziehen.
Folgender konstruierter Fall - Fakten:
- eine über 25 jährige Person
- ohne jegliches Einkommen
- wohnhaft im Haushalt der Eltern (freie Mitbenutzung von Küche und Bad, keine Miete für Zimmer, Kost und Logie also kostenlos)
- kein Bezug von staatlichen Leistungen (weder ALG I noch ALG II oder sonstige Renten, Zuschüsse etc.)
- nicht als arbeitslos gemeldet (fällt somit unter sogenannte Grauziffer der Arbeitslosen)
- bei GEZ gemeldetes Autoradio vorhanden
- Gebühren für gemeldetes Autoradio, Krankenversicherung sowie sonstige laufende Rechnungen werden mit Angespartem aus Zeiten von Berufstätigkeit finanziert (Person ist also Privatier)
- TV nie besessen und somit auch nicht gemeldet
Fragen: Müssten von der Person, auf die alles oben genannte zutrifft, folgende Geräte bei der GEZ angemeldet werden bzw. Gebühren bezahlt werden:
a) ein TV-Gerät welches zwar im Besitz der Eltern ist aber im Zimmer der Person von dieser frei genutzt wird
b) ein radiofähiges/internetfähiges Handy
c) einen Computer mit Zugang zum Internet welcher von der Person in deren Zimmer genutzt wird
d) einen Computer mit TV-Karte welcher im Zimmer der Person genutzt wird
Vielen Dank dafür im Voraus für die Mühe und Beantwortung.
MfG,
Fragesteller