GEZ muß ich noch für 2017 Gebühren zahlen ?

ich habe ende Nov 16 mein Ladengeschäft geschlossen, und am nächsten Tag war ein neuer Mieter in diesem Geschäft, da ich mein Gewerbe aber erst Dez17 abgemeldet habe, da ich von zu Hause aus noch ein Jahr arbeiten konnte, und ich kein Laden dazu brauchte, soll ich GEZ zahlen, obwohl ich diesen Vorgang der Gez gemeldet habe.
muß ich zahlen?

Ja, musst du, es sei dem du lebst vom Amt oder hast ein schwerbehinderten Ausweis dan biste von GEZ befreit xd

Wieso das denn? Muss der Vermieter für den Mieter zahlen? Meiner tut es einfach nicht …
Oder muss man für Geschäft UND Wohnung extra bezahlen, auch wenn sich beides im gleichen Raum befindet?

Du musst nicht zweimal GEZ bezahlen, wenn Du schon für Deine Wohnung „privat“ zahlst und Deine Betriebsstätte in Deine Wohnung verlagert hast.

Beatrix

GEZ zahlt nur der jenige der den Raum Besitz hat und wer Miete zahlt im Zeitraum muss auch GEZ zahlen,
es sei dem man hat in dem Zeitraum wo man gekündigt hat und keine wohnung auch kein GEZ zu zahlen xd

GEZ zahlst du auch nur wenn du im räumen ein Radio oder Fernseher in besitzt oder stehen hast, es sei dem du hast davon keins musst du nix zahlen wozu auch wenn man kein Radio oder Fernseher hat xd

Wie sagte ein kluger Mann über Leute, die keine Ahnung haben…

Jetzt halte Dich doch bitte zurück mit Deinen falschen Kommentaren! Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, egal ob man Empfangsgeräte besitzt oder nicht!
https://www.br.de/unternehmen/service/rundfunkbeitrag/index.html ramses90

Naja nur komisch Zahl ich seit 35 Jahren keine GEZ naja xd

Von deiner Situation, du du hier verschweigst, kannst du doch nicht, ohne Ahnung zu haben, anderen unqualifizierte Antworten geben.
GEZ gibt es seit Januar 2013 nicht mehr. seitdem wird auch keine Rundfunkgebühr mehr erhoben, stattdessen Rundfunkbeitrag. Bis dahin bezahlte man auch nur, wenn man ein Empfangsgerät hat. Heute bezahlt für die Wohnung. Pass du nur auf, dass du nicht irgendwann mal eine Nachforderung erhälst.

Gruß
Otto

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@konzepi

ich weiss nicht wie oft ich das hier schon geschrieben hab,
aber gerne schreib ich das 10x das selbe ich bin gehörlos bezahl keine RF bin befreit^^

und hast Du denn denen mitgeteilt, dass Du den Betrieb (Laden) aufgegeben hast und den Betrieb jetzt nur noch aus der Privatwohnung betreibst ?
Du must also den einen Betrieb schließen und den neuen (privat Whg.) eröffnen, bzw. ummelden.
Und denen weiterhin mitgeteilt hast, das für diese Privatwohnung unter der Beitrags-Nr. … bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird ?

MfG
duck313

Du meinst, der Fragesteller muß sich nur von seiner Hörfähigkeit befreien und schon passiert ihm das gleiche mit der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages? Nun ja, das ist auch ein Ansatz.