Mal angenommen ein Ehepaar(verheiratet,ein Haushalt) bezahlen schon seit sieben Jahren für einen Fernseher und ein Radio doppelt die Gebühren.
Soweit so gut, ist jetzt leider erst aufgefallen.
Kündigung wurde geschrieben, von einem Ehepartner, mit dem Hinweiss, dass die ganze Jahre doppelt bezahlt wurde, für einen Fernseher und ein Radio.
Die Kündigung wurde auch bestätigt, von der GEZ.Das ganze fand im Juni dieses Jahres statt.
Doch trotzden verlangen die Rückwirkend Gebühren.(Die wurden mangels Deckung, nicht bezahlt).
Wie seht Ihr das?
Die Gebühren sind doch schon von den Ehepartner bezahlt worden!!!
Kann die GEZ trotzdem vom anderen Ehepartner die Gebüren eintreiben?
Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt!
Verheiratetes Ehepaar: Bezahlen sieben Jahre lang doppelt die GEZgebühr.
Ehemann hat die Kündigung geschrieben, wegen doppeltzahlung.(Kündigungsbestätigung erhalten)Seine Ehefrau bezahlt pünktlich die Gebühr.
Beim Ehemann wurde aber wegen mangels Deckung (Konto) schon seit Januar nicht mehr abgebucht.
Jetzt verlangt die GEZ trotzdem die Gebühr vom Ehemann rückwirkend von Januar bis Juni die Gebühr.
Obwohl seine Frau die Gebühren für einen Fernseher und ein Radio, von Januar bis Juni bezahlt hat.
Ich hoffe man kann es jetzt ein wenig verstehen.
Kann die GEZ, die Gebühren rückwirkend fordern, vom Ehemann?