Was genau bedeutet eigentlich eine Nachprüfung der GEZ (wenn der GEZ-Mann an der Tür einem nicht glaubt, daß man keine Geräte hat)?
Dürfen die bei dieser Nachprüfung tatsächlich in die Wohnung rein?
Hat man die Pflicht, denen irgendwelche Fragen zu beantworten?
Und wenn man nicht zu Hause ist?
Was genau bedeutet eigentlich eine Nachprüfung der GEZ (wenn
der GEZ-Mann an der Tür einem nicht glaubt, daß man keine
Geräte hat)?
So eine „Nachprüfung“ findet nach Aktenlage statt, es werden von der GEZ keine speziellen Fahnder losgeschickt. Es ist eher andersrum, der GEZ-Typ meldet Verdachtsfälle in denen er keine Fakten liefern kann.
Dürfen die bei dieser Nachprüfung tatsächlich in die Wohnung
rein?
Nein
Hat man die Pflicht, denen irgendwelche Fragen zu beantworten?
Kommt darauf an. Hast du keine Geräte, musst du garnichts sagen - hast du Geräte (oder theoretisch auch im begründeten Verdachtsfall) musst du Auskunft geben.
Ich bin ja der Meinung, aus den öffentlich Rechtlichen sollte man Pay TV machen, dann hätte sich das ganze Theater erledigt. Bloß würde das wahrscheinlich sowieso keiner abonnieren…
Hat man die Pflicht, denen irgendwelche Fragen zu beantworten?
Kommt darauf an. Hast du keine Geräte, musst du garnichts
sagen - hast du Geräte (oder theoretisch auch im begründeten
Verdachtsfall) musst du Auskunft geben.
Das ist eine dfinitiv falsche Aussage! Das ist das Wunschdenken der GEZ Fahnder!
Weder in dem einen noch in dem anderen Fall muss man Auskunft geben!
ramses90
Kommt darauf an. Hast du keine Geräte, musst du garnichts
sagen - hast du Geräte (oder theoretisch auch im begründeten
Verdachtsfall) musst du Auskunft geben.
Das ist eine dfinitiv falsche Aussage! Das ist das
Wunschdenken der GEZ Fahnder!
Weder in dem einen noch in dem anderen Fall muss man Auskunft
geben!
Ich sage: $4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Und nun belege du doch mal dein definitiv mit Fakten
Kommt darauf an. Hast du keine Geräte, musst du garnichts
sagen - hast du Geräte (oder theoretisch auch im begründeten
Verdachtsfall) musst du Auskunft geben.
Das ist eine dfinitiv falsche Aussage! Das ist das
Wunschdenken der GEZ Fahnder!
Weder in dem einen noch in dem anderen Fall muss man Auskunft
geben!
Ich sage: $4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
na dann mal den §4 richtig lesen. Da steht jeweils nur dass die Rundfunkanstalt Auskünfte verlangen kann aber nicht, dass der Bürger dem OttonormalGEZschnüffler Auskunft geben muss und das ist der kleine aber wichtige Unterschied.
ramses90
Kommt darauf an. Hast du keine Geräte, musst du garnichts
sagen - hast du Geräte (oder theoretisch auch im begründeten
Verdachtsfall) musst du Auskunft geben.
Das ist eine dfinitiv falsche Aussage! Das ist das
Wunschdenken der GEZ Fahnder!
Weder in dem einen noch in dem anderen Fall muss man Auskunft
geben!
Ich sage: $4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
na dann mal den §4 richtig lesen. Da steht jeweils nur dass
die Rundfunkanstalt Auskünfte verlangen kann aber nicht, dass
der Bürger dem OttonormalGEZschnüffler Auskunft geben muss und
das ist der kleine aber wichtige Unterschied.
Aha. Also der Rundfunkanstalt. Meinst du also man muss dem Gebäude oder der Ernennungsurkunde antworten?
Nicht vielleicht jemandem, der diese Institution vertritt, wie ein dort Angestellter oder vertraglich mit der Vertretung Beauftragter?
Du scheinst nicht zu wissen, das die „GEZ-Schnüffler“ rein garnichts mit der GEZ zu tun haben, sondern direkt von den Landesrundfunkanstalten losgeschickt werden. Somit haben sie diesbezüglich die gleichen Rechte und ihnen gegenüber besteht die Auskunftspflicht gemäss §4.
Das nicht viel passiert wenn man der Auskunftspflicht nicht nachkommt hat nichts mit dem Status der GEZ-Schnüffler zu tun, da passiert bei den Auskunftsersuchen der GEZ per Brief genauso selten.
Siehst du, ich habe richtig gelesen. Un nu komms du.
Kommt darauf an. Hast du keine Geräte, musst du garnichts
sagen
Weder in dem einen noch in dem anderen Fall muss man Auskunft
geben!
Ich sage: $4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
na dann mal den §4 richtig lesen. Da steht jeweils nur dass
die Rundfunkanstalt Auskünfte verlangen kann
Aha. Also der Rundfunkanstalt. Meinst du also man muss dem
Gebäude oder der Ernennungsurkunde antworten?
Nicht vielleicht jemandem, der diese Institution vertritt, wie
ein dort Angestellter oder vertraglich mit der Vertretung
Beauftragter?
Somit haben sie
diesbezüglich die gleichen Rechte und ihnen gegenüber besteht
die Auskunftspflicht gemäss §4.
Nein, es gibt auch dann keine Auskunftspflicht. Im Zweifel kann sich die LRA im Verwaltungszwangsverfahren ihre Auskunft holen, aber dem sog. „Gebührenbeauftragten“ gegenüber (gerne auch als GEZ-Scherge oder GEZtapo-Mitarbeiter bezeichnet) gibt es keine Pflicht zur Auskunft.