GEZ nachträglich weiterberechnen?

Hallo,
Ich bin in eine andere WG gezogen und nun zickt mein ehemaliger Mitbewohner rum. Es geht um Miete, die ich noch von ihm zurückbekomme. Ich weiß da noch nicht genau, was ich machen soll. Er droht jetzt, für das halbe Jahr die GEZ gebühren anteilig an mich zu berechnen. Ich hatte mich zu anfang auf ihn mit eintragen lassen, da er Bock und Zeit hatte sich der GEZ zu verweigern und mit den behörden rumzuschlagen.
Nun ist die Frage, kann er das mir nachträglich noch in Rechnung stellen?

Nee, er wohl nicht! - Der Beitragsservice (ehem. GEZ) aber sehr wohl! - Ich denke, Du wirst demnächst von denen hören (falls Du beim EMA gemeldet warst)

Gruß Oberberger

Klar, hab mich heute umgemeldet. Nun kommen die, das ist genauso klar wie ungewollt.
Aber kann aus dem letzten halben Jahr das noch mir nachträglich von denen durch ihm irgendwie zu lasten gelegt werden?

Sorry, ich werde aus Deinem Geschriebenen nicht so ganz schlau…

Aber: Der Beitragsservice rechnet immer den Zeitraum ab, den man irgendwo gemeldet ist (oder war; auch nachträglich bis zur Verjährung). Sollte es sich um eine WG handeln, muss immer nur einer zahlen; tut dieser das nicht, wenden sie sich an die anderen, bis halt irgendwann, irgendwer zahlt.

Wenn Dein Kumpel die Zahlung an den Beitragsservice verweigert und die dann via Meldeabgleich rausbekommen, dass Du auch da wohnst (oder wohntest), bist Du halt dran mit Zahlen!

Gruß Oberberger

Hallo!

wer war Mieter der Wohnung und damit zuständig für den Rundfunkbeitrag ?

Da nur 1 Beitrag je Wohnung fällig wird ist das i. d. R. derjenige der im Mietvertrag steht.
Ob sich die Bewohner dann untereinander den Beitrag teilen, ist deren Sache.

Auch wenn der Hauptmieter sich weigert, so werden nie die Mitbewohner für den Beitrag haftbar.

MfG
duck313

Was habt ihr beide miteinander schriftlich vereinbart?